1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VOEK 403-24 Vergabe von Baumkontroll- und Pflegeleistungen für Liegenschaften der BImA in den Direktionen Potsdam und Erfurt
Beschreibung: --Baumkontrollleistungen an insgesamt ca. 1.379 Bäumen in -Potsdam und Brandenburg – Los 1 (ca. 429 Bäume) -Chemnitz und Sachsen – Los 2 (ca. 71 Bäume) -Sachsen - Los 3 (ca. 140 Bäume) -Dresden und Umgebung – Los 4 (ca. 269 Bäume) -Cottbus – Los 5 (ca. 246 Bäume) -Sachsen und Lausitz – Los 6 (ca. 224 Bäume) und --Baumpflegeleistungen (Rahmenvereinbarung) an max. Bäumen/für max. Leistungen in € netto in: -Potsdam und Brandenburg – Los 7 (max. 640 Bäume/max. 51.930,- €) -Chemnitz und Sachsen – Los 8 (max. 17.040,- €) -Sachsen - Los 9 (max. 33.600,- €) -Dresden und Umgebung – Los 10 (max. 64.560,- €) -Cottbus – Los 11 (max. 59.040 €) -Sachsen und Lausitz – Los 12 (max. 53.760,- €)
Kennung des Verfahrens: ee7bd376-0d08-46e0-8a44-3344eff45a7a
Interne Kennung: VOEK 403-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: und weitere Orte: 16547 Birkenwerder, 15831 Blankenfelde-Mahlow, 15827 Dahlewitz, 14513 Teltow, 15837 Baruth/Mark, 15344 Straußberg, 15320 Neuhardenberg, 16792 Zehdenick, 14669 Ketzin, 16244 Finowfurt, 16303 Schwedt, 16248 Niederfinow, 14548 Geltow des Loses 1 (Baumkontrolle = BK) und des Loses 7 (Baumpflege = BPf)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09130
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: und weitere Orte: 09669 Frankenberg/Sachsen, 09603 Großschirma/Ortsteil Siebenlehn des Loses 2 (BK) und des Loses 8 (BPf).
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Marienberg
Postleitzahl: 09496
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: und weitere Orte: 09525 Olbernhau, 09484 Kurort Oberwiesenthal, 08289 Schneeberg des Loses 3 (BK) und des Loses 9 (BPf).
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: und weitere Orte: 01778 Geising, 01796 Pirna des Loses 4 (BK) und des Loses 10 (BPf).
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cottbus - Chóśebuz
Postleitzahl: 03048
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsort für Los 5 (BK) und Los 11 (BPf.).
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Königsbrück
Postleitzahl: 01936
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: und weitere Orte: 01589 Riesa, 01458 Ottendorf-Okrilla, 01900 Großröhrsdorf, 02797 Oybin, 02827 Görlitz, 02708 Löbau, 02625 Bautzen, 02943 und 02944 Weißwasser , 02708 Ebersbach und 02627 Weißenberg des Loses 6 (BK) und des Loses 12 (BPf).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VOEK 403-24 Los 1 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Barnim (DE405)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Uckermark (DE40I)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: VOEK 403-24 Los 2 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: VOEK 403-24 Los 3 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: VOEK 403-24 Los 4 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: VOEK 403-24 Los 5 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: VOEK 403-24 Los 6 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Havelland (DE408)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Barnim (DE405)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Uckermark (DE40I)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 51 930,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: VOEK 403-24 Los 8 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 17 040,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 51 930,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: VOEK 403-24 Los 9 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 33 600,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: VOEK 403-24 Los 10 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 64 560,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: VOEK 403-24 Los 11 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 59 040,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: VOEK 403-24 Los 12 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung: Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung: VOEK 403-24 Los 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 53 760,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 67 673,97 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 279 930,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 6
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 68 640,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 7
Datum des Vertragsabschlusses: 10/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 11 360,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 8
Datum des Vertragsabschlusses: 10/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 22 400,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 9
Datum des Vertragsabschlusses: 10/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 43 040,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 10
Datum des Vertragsabschlusses: 10/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 39 360,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 11
Datum des Vertragsabschlusses: 10/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 35 840,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 403-24 Los 12
Datum des Vertragsabschlusses: 10/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 279247126
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: treevolution.de GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE171737897
Postanschrift: DE171737897
Stadt: Radeburg
Postleitzahl: 01471
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: city forest GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0011, LOT-0012
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: afe86d36-89f1-42be-bc25-8c2d4408c380 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/04/2025 00:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 226270-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 69/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/04/2025