2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort am Sitz des Auftraggebers bzw. im Bereich der Baustelle.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DBG59U8 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Angebot seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV). 4. Bietergemeinschaften Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft im laufenden Vergabeverfahren sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber verlangt von Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Korruption: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 GWB.