2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Beethovenstr. 1  
     
     
      Stadt: Aalen
     
     
      Postleitzahl: 73430
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: ZiMATE R -1.41
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
     
     
      Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Eigenerklärung gemäß §19 Abs.3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: §129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen)
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: §261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); §89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
     
     
      Betrugsbekämpfung: §263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; §264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
     
     
      Korruption: §299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr); §108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); Den §§333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); Artikel 1 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: den §§232 und 233 StGB (Menschenhandel oder §233a StGB (Förderung des Menschenhandels)
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
     
     
      Schweres berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und Auskünfte nicht zurückhält und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln