2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Flurstücke190, 191 und 275 befinden sich in Vogelheim, einem Stadtteil im Norden Essen am Rhein-Herne-Kanal. Die von der Feuerwehr anzumietende Fläche umfassen ca. 275m2. Die Anlegestelle wird nördlich von der Wasserschutzpolizei, östlich und südlich von Gewerbe und westlich von einem Hafenbecken eingegrenzt. Zum Hafenbecken befindet sich eine befestigte Böschung samt Treppenanlage.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Korruption: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Betrugsbekämpfung: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Entrichtung von Steuern: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV)