Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Bruchsal zur Beantragung der notwendigen Wasserrechte

215990-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Bruchsal zur Beantragung der notwendigen Wasserrechte
OJ S 66/2025 03/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Abwasserbetrieb
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Bruchsal zur Beantragung der notwendigen Wasserrechte
Beschreibung: Erstellen des Generalentwässerungsplans für die Stadt Bruchsal im Bereich Kernstadt, Ober- und Untergrombach mit der Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes und der Schmutzfrachtberechnung einschließlich der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Im Einzugsbereich sind Kanäle mit einer Gesamtlänge von 208 km und es sind 33 Sonderbauwerke zu betrachten. Keine losweise Vergabe.
Kennung des Verfahrens: 8fe0136d-383d-4502-83c4-3415fc85724c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote und Teilnahmeanträgen zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe bzw. Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote und Teilnahmeanträge können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote, Teilnahmeanträge bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot und dem Teilnahmeantrag alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Bruchsal zur Beantragung der notwendigen Wasserrechte
Beschreibung: Erstellen des Generalentwässerungsplans für die Stadt Bruchsal im Bereich Kernstadt, Ober- und Untergrombach mit der Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes und der Schmutzfrachtberechnung einschließlich der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Im Einzugsbereich sind Kanäle mit einer Gesamtlänge von 208 km und es sind 33 Sonderbauwerke zu betrachten. Keine losweise Vergabe!
Interne Kennung: AWB25-701.44:23-017
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadt Bruchsal Kernstadt, Ober- und Untergrombach
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: In der ersten Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden geeignete Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt, die dann in der zweiten Phase aufgefordert sind, ein Angebot zu unterbreiten und im Rahmen des Verhandlungsgespräches sich und ihre Kompetenzen vorzustellen. Die Eignungskriterien und deren Wertung zur Auswahl von mindestens 3, maximal 5 Bietern sind in Anlage 2 der Auftragsunterlagen aufgeführt. Interessenten werden aufgefordert, alle Unterlagen elektronisch bis zu dem in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin einzureichen. Die Auswahl erfolgt nach dem Bewertungsbogen Bewerberauswahl (Anlage 2). Sollten mehr als 5 Bewerber mit gleicher Eignung (und Punktzahl) eine Bewerbung eingereicht bzw. mehrere Bewerber ab Rang 4 die gleiche Punktzahl haben, entscheidet das Los. In der zweiten Phase werden die vorausgewählten Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden dann in Stufe II das finale Leistungsverzeichnis, sowie als Grundlage für die Kalkulation, der bestehende GEP 2007, sowie der Vertragsentwurf (Kommunales Vertragsmuster KVM Sonstige – Sonstige Ingenieurleistungen) bereits zur Verfügung gestellt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern, aber aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen. Vom Bieter wird das Honorarangebot auf Basis des Leistungsverzeichnisses (Anlage 1), sowie die Präsentation abgegeben. Im Anschluss daran erfolgen die Verhandlungsgespräche mit den Bietern, wobei die Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunden verhandelt werden. Die Bewertung der nicht-monetären Kriterien erfolgt gemäß Anlage 3. Der Abwasserbetrieb Bruchsal behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten – § 17 VgV (11). Die Bewertung erfolgt dann auf Basis der eingereichten Unterlagen (Angebot und die Präsentation, die für die Vergabegespräche vorgesehen war).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Eignung des Bieters wird geprüft - siehe Beschreibung
Beschreibung: Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien zu erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung zur Berufsausübung sind folgende Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: Der Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 VGV zu erbringen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs.1 VgV benennen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Die Eignung des Bieters wird geprüft - siehe Beschreibung
Beschreibung: Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende /Angaben und Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021; 2022;2023). Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Die Eignung des Bieters wird geprüft - siehe Beschreibung
Beschreibung: Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende /Angaben und Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten drei Geschäftsjahren (2021,2022, 2023) sowie Erläuterung der vorgesehenen Projektorganisation (Organigramm des Projektteams). Folgende Mindestreferenz ist nachzuweisen: 1. Referenz über die Aufstellung eines Generalentwässerungsplanes. Fertigstellung nach 2017 unter Nennung der Kontaktdaten des Auftraggebers, sowie des bearbeiteten Zeitraums. Mindestumfang: Kanalnetz > 100 km Kanalhauptleitungen, Hydrodynamische Kanalnetzberechnung des Ist-Zustandes, des Prognose-Zustandes, sowie des sanierten Endzustandes, Sanierungsplanung 2. Referenz über die Aufstellung einer Schmutzfrachtberechnung. Fertigstellung nach 2017 unter Nennung der Kontaktdaten des Auftraggebers, sowie des bearbeiteten Zeitraums. Mindestumfang: Kanalnetz > 100 km Kanalhauptleitungen (Kann Bestandteil der unter 1. genannten Referenzen sein) 3. Referenz über die Neubemessung von Sonderbauwerken (Regenrückhaltebecken, Versicherungsanlagen, Gewässereinleitstellen) und deren Einleitgenehmigung. Fertigstellung nach 2017 unter Nennung der Kontaktdaten des Auftraggebers, sowie des bearbeiteten Zeitraums. Mindestumfang: 10 Sonderbauwerke (kann Bestandteil der unter 1. genannten Referenzen sein. Über die Anzahl von drei Referenzen hinausgehende Referenzen führen nicht zu einer besseren Wertung der Eignungskriterien. Bei Einreichung mehrerer Referenzen ist die hinsichtlich der Auswahlkriterien zu bewertende Referenz eindeutig zu kennzeichnen. Bitte legen Sie für jede Referenz eine entsprechende Referenzbeschreibung (Max. 2 Din A4 Seiten pro Referenz) als Anlage bei
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Weitere Kriterien zur Prüfung der Eignung:
Beschreibung: Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung Sonstiges sind folgende /Angaben und Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen • Eigenerklärung gemäß § 46 Abs. 2 VgV • Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG • Erklärung, welche Maßnahmem zur Qualitätssicherung vorhanden sind • Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber verfügt
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Persönliche Vorstellung des Projektleiters 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Persönliche Vorstellung des Projektbearbeiters 10% Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Vorstellung Projektteam / Projektstruktur, Aufgabenteilung im Team, Kommunikation mit dem AG, geplanter Datenaustausch 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Vorstellung kurzfristige Verfügbarkeit vor Ort für Prüfungen / Kontrollen / Abstimmungstermine 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Vorstellung der Maßnahmen und deren Umsetzung zur Sicherstellung der Termineinhaltung des GEP's 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätsicherung: Vorstellung der Maßnahmen und deren Umsetzung zur Sicherstellung des Einhaltens des Kostenrahmens des GEP's 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Vorstellung der Maßnahmen und deren Umsetzung zur Sicherstellung der Qualität des GEP's 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise: Vorstellung der geplanten Herangehensweise anhand eines vergleichbaren Projektes. Aufzeigen von möglichen Herausforderungen im Planungsablauf, sowie Vorstellung geeigneter Maßnahmen um diese erfolgreich zu lösen. 25 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise: Konkrete Projekteinschätzung "GEP Bruchsal Kernstadt" 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise: Vorstellung der geplanten zeitliche Abfolge der Projektabwicklung. Aufzeigen der zeitlichen Verfügbarkeit und Auslastung des Projektteams. 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gesamteindruck der Präsentation 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Honorar Honorarangebot des Bieters laut Anlage 1: Leistungsverzeichnis Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der Wertungsmatrix ausgewertet. Zur Ermittlung des Preis-Leistungsverhältnis wird die Gesamtpunktzahl der Bewertungspunkte durch das Honorarangebot in € geteilt und mit 100.000 multipliziert (zur besseren Lesbarkeit).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E25871967
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E25871967
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/05/2025 10:15:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Es sind keine Bieter gemäß VgV zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurde auf den 02.10.2025 festgelegt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäfsstelle Zentrale Vergaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Abwasserbetrieb
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 07251 79654
Internetadresse: https://www.bruchsal.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäfsstelle Zentrale Vergaben
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift: Otto-Oppenheimer Platz 5
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7251 79654
Internetadresse: https://www.bruchsal.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f265ed8-7675-4902-bb0f-43ee82c9c452 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/04/2025 13:45:49 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 215990-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 66/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/04/2025

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Weingarten (Baden)
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Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
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