2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Das mit den Vorleistungen befasste Büro darf am Verfahren teilnehmen. Die Maßnahmen zur Sicherstellung eines nicht verzerrten Wettbewerbs gemäß § 7 Abs. 2 sind die zur Verfügung Stellung der Ergebnisse der erbrachten Vorleistungen als Anlagen zu den Vergabeunterlagen und die Festlegung einer angemessenen Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge und Angebote. - Die 3 - 5 punktbesten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Konkurs: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Korruption: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §123 GWB
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §124 GWB
Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zu diesem Ausschlussgrund gemäß §123 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: - Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG). - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022). - Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV). - § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung. Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. - Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Bauingenieur oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.