Deutschland – Reinigungsdienste – Reinigungsdienstleistungen TH Köln

208140-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Reinigungsdienste – Reinigungsdienstleistungen TH Köln
OJ S 64/2025 01/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Köln
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Reinigungsdienstleistungen TH Köln
Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Kennung des Verfahrens: 1fdc92d5-7273-441a-bd03-376bca6db791
Interne Kennung: 102064
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Südstadt Los 1: Claudiusstr. 1 in 50678 Köln sowie Anmietung Gustav-Heinemann-Ufer 54 in 50968 Köln Los 2: Ubierring 40, Ubierring 48 und Ubierring 48a in 50678 Köln, sowie die Anmietungen Maternusstr. 23 in 50678 Köln und Sachsenring 2-4 in 50677 Köln
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betzdorfer Str. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Deutz Los 3: Ingenieurwissenschaftliches Zentrum (IWZ Hochhaus), Hallenbereich Nord Vertragsbeginn abweichend: ab 01.02.2026 Los 4: Ingenieurwissenschaftliches Zentrum (IWZ Hochhaus), Hallenbereiche Ost, Süd und West, Bibliothek und Altbau in der Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln sowie die Anmietungen Robertstraße 2 in 51105 Köln/Kalk und die Schanzenstr. 22, 28 und 32 in 51063 Köln/Mülheim
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steinmüllerallee 1
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Gummersbach Los 5: Steinmüllerallee 1 (Bauteil A, B und Mensapavillon) sowie die Anmietungen Steinmüllerallee 4 und 6 sowie Rospestraße 1 in 51643 Gummersbach
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Campusplatz 1
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51379
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standort Campus Leverkusen Los 6: Campusplatz 1, 39, 51379 Leverkusen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 101 087 916,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDQVJ
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Campus Südstadt 1
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Claudiusstr. 1
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50678
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Südstadt 1: Claudiusstr. 1 in 50678 Köln sowie Anmietung Gustav-Heinemann-Ufer 54 in 50968 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten) An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.2) - Angaben über die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los): Abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleitenden oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung, sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Vorarbeitender oder Objektleitender einer ähnlichen Immobilie. - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.1 genannten Mindesthaftungshöhen. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen, Zertifizierungen
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre - Angaben von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.1). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) bzw. diesen Zertifizierungen gleichgesetzte Anerkennungen, die die mit der vorgenannten Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachhaltigkeit und Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren
Beschreibung: Nachhaltigkeit Vorzulegen sind: Aktuell gültige EMAS-Registrierungsurkunde oder EMAS- Registrierungsbescheid oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt). Unter www.emas-register.de (für Deutschland) oder www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden. ODER - Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind. ODER - Dokument, das die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens darstellt und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein "geprüfter Umweltbericht" muss wie die Umwelterklärung die "wesentlichen" Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern. Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein. ODER - Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Um-weltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Elektronisches Qualitätsmesssystem
Beschreibung: Der/die Bietende erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrens-dokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz NRW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Köln, Vergabestelle TH Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen Vertragsbeginn: 01.09.2025 (Lose 1, 2 sowie, 4-6) bzw. 01.02.2026 (Los 3)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Zahlungskonditionen gem. Ziffer 7 des Dienstvertrages und Vertragsbedingungen des Landes NRW - Bonitätsprüfung gem. Datei "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren" - Abfrage beim Wettbewerbsregister
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Campus Südstadt 2
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ubierring 48
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50678
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Südstadt 2: Ubierring 40 Ubierring 48 und Ubierring 48a in 50678 Köln sowie die Anmietungen Sachsenring 2-4 in 50677 Köln und Maternusstr. 23 in 50678 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten) An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.2) - Angaben über die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los): Abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleitenden oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung, sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Vorarbeitender oder Objektleitender einer ähnlichen Immobilie. - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.1 genannten Mindesthaftungshöhen. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen, Zertifizierungen
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre - Angaben von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.1). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) bzw. diesen Zertifizierungen gleichgesetzte Anerkennungen, die die mit der vorgenannten Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachhaltigkeit und Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren
Beschreibung: Nachhaltigkeit Vorzulegen sind: Aktuell gültige EMAS-Registrierungsurkunde oder EMAS- Registrierungsbescheid oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt). Unter www.emas-register.de (für Deutschland) oder www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden. ODER - Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind. ODER - Dokument, das die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens darstellt und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein "geprüfter Umweltbericht" muss wie die Umwelterklärung die "wesentlichen" Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern. Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein. ODER - Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Um-weltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Elektronisches Qualitätsmesssystem
Beschreibung: Der/die Bietende erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrens-dokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz NRW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Köln, Vergabestelle TH Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen Vertragsbeginn: 01.09.2025 (Lose 1, 2 sowie, 4-6) bzw. 01.02.2026 (Los 3)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Zahlungskonditionen gem. Ziffer 7 des Dienstvertrages und Vertragsbedingungen des Landes NRW - Bonitätsprüfung gem. Datei "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren" - Abfrage beim Wettbewerbsregister
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Campus Deutz 1
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betzdorfer Str. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Deutz 1: IWZ Hochhaus, Hallenbereich Nord Betzdorfer Str. 2 in 50679 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten) An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.2) - Angaben über die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los): Abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleitenden oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung, sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Vorarbeitender oder Objektleitender einer ähnlichen Immobilie. - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.1 genannten Mindesthaftungshöhen. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen, Zertifizierungen
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre - Angaben von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.1). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) bzw. diesen Zertifizierungen gleichgesetzte Anerkennungen, die die mit der vorgenannten Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachhaltigkeit und Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren
Beschreibung: Nachhaltigkeit Vorzulegen sind: Aktuell gültige EMAS-Registrierungsurkunde oder EMAS- Registrierungsbescheid oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt). Unter www.emas-register.de (für Deutschland) oder www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden. ODER - Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind. ODER - Dokument, das die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens darstellt und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein "geprüfter Umweltbericht" muss wie die Umwelterklärung die "wesentlichen" Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern. Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein. ODER - Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Um-weltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Elektronisches Qualitätsmesssystem
Beschreibung: Der/die Bietende erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrens-dokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz NRW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Köln, Vergabestelle TH Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen Vertragsbeginn: 01.09.2025 (Lose 1, 2 sowie, 4-6) bzw. 01.02.2026 (Los 3)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Zahlungskonditionen gem. Ziffer 7 des Dienstvertrages und Vertragsbedingungen des Landes NRW - Bonitätsprüfung gem. Datei "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren" - Abfrage beim Wettbewerbsregister
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Campus Deutz 2
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betzdorfer Str. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Deutz 2: Hallenbereiche Ost, Süd und West Bibliothek Altbau alle Betzdorfer Str. 2 in 50679 Köln sowie die Anmietungen Robertstr. 2 in 51105 Köln und Schanzenstr. 22, 28 und 32 in 51063 Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten) An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.2) - Angaben über die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los): Abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleitenden oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung, sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Vorarbeitender oder Objektleitender einer ähnlichen Immobilie. - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.1 genannten Mindesthaftungshöhen. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen, Zertifizierungen
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre - Angaben von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.1). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) bzw. diesen Zertifizierungen gleichgesetzte Anerkennungen, die die mit der vorgenannten Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachhaltigkeit und Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren
Beschreibung: Nachhaltigkeit Vorzulegen sind: Aktuell gültige EMAS-Registrierungsurkunde oder EMAS- Registrierungsbescheid oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt). Unter www.emas-register.de (für Deutschland) oder www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden. ODER - Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind. ODER - Dokument, das die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens darstellt und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein "geprüfter Umweltbericht" muss wie die Umwelterklärung die "wesentlichen" Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern. Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein. ODER - Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Um-weltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Elektronisches Qualitätsmesssystem
Beschreibung: Der/die Bietende erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrens-dokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz NRW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Köln, Vergabestelle TH Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen Vertragsbeginn: 01.09.2025 (Lose 1, 2 sowie, 4-6) bzw. 01.02.2026 (Los 3)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Zahlungskonditionen gem. Ziffer 7 des Dienstvertrages und Vertragsbedingungen des Landes NRW - Bonitätsprüfung gem. Datei "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren" - Abfrage beim Wettbewerbsregister
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Campus Gummersbach
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steinmüllerallee 1
Stadt: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Gummersbach: Steinmüllerallee 1 (Bauteil A, B und Mensapavillon) in 51643 Gummersbach sowie Anmietungen Steinmüllerallee 4, Steinmüllerallee 6 und Rospestr. 1 in 51643 Gummersbach
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten) An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.2) - Angaben über die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los): Abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleitenden oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung, sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Vorarbeitender oder Objektleitender einer ähnlichen Immobilie. - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.1 genannten Mindesthaftungshöhen. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen, Zertifizierungen
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre - Angaben von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.1). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) bzw. diesen Zertifizierungen gleichgesetzte Anerkennungen, die die mit der vorgenannten Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachhaltigkeit und Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren
Beschreibung: Nachhaltigkeit Vorzulegen sind: Aktuell gültige EMAS-Registrierungsurkunde oder EMAS- Registrierungsbescheid oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt). Unter www.emas-register.de (für Deutschland) oder www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden. ODER - Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind. ODER - Dokument, das die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens darstellt und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein "geprüfter Umweltbericht" muss wie die Umwelterklärung die "wesentlichen" Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern. Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein. ODER - Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Um-weltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Elektronisches Qualitätsmesssystem
Beschreibung: Der/die Bietende erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrens-dokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz NRW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Köln, Vergabestelle TH Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen Vertragsbeginn: 01.09.2025 (Lose 1, 2 sowie, 4-6) bzw. 01.02.2026 (Los 3)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Zahlungskonditionen gem. Ziffer 7 des Dienstvertrages und Vertragsbedingungen des Landes NRW - Bonitätsprüfung gem. Datei "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren" - Abfrage beim Wettbewerbsregister
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Campus Leverkusen
Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigung sowie Zusatz- und Sonderreinigung in allen Liegenschaften (inkl. Anmietungen) an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Campusplatz 1
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51379
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Campus Leverkusen: Campusplatz 1, 51379 Leverkusen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbe-trachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose. Betrachtet werden die Angebote je Los unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung. Das wirtschaftlichste Angebot je Los erhält den Zuschlag. Würde ein Bietender in beiden Losen 1 und 2 das wirtschaftlichste Angebot erstellen, wird das größte Los (1 oder 2) zugeschlagen. Danach das "kleinere" dem Zweitwirtschaftlichsten. Gleiches gilt für Los 2 und 3. Es wäre somit maximal möglich, das größte Los Deutz, Südstadt, sowie die Lose Gummersbach und Leverkusen bezuschlagt zu bekommen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten) An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen, - Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.2) - Angaben über die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los): Abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleitenden oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung, sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Vorarbeitender oder Objektleitender einer ähnlichen Immobilie. - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.2.1 genannten Mindesthaftungshöhen. An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen, Zertifizierungen
Beschreibung: Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre - Angaben von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument "Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen V 102064", Nummer 4.3.1). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre - Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) bzw. diesen Zertifizierungen gleichgesetzte Anerkennungen, die die mit der vorgenannten Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachhaltigkeit und Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren
Beschreibung: Nachhaltigkeit Vorzulegen sind: Aktuell gültige EMAS-Registrierungsurkunde oder EMAS- Registrierungsbescheid oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt). Unter www.emas-register.de (für Deutschland) oder www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden. ODER - Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind. ODER - Dokument, das die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens darstellt und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein "geprüfter Umweltbericht" muss wie die Umwelterklärung die "wesentlichen" Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern. Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein. ODER - Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Um-weltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme (in Euro/Cent, mit Umsatzsteuer) wird ermittelt aus der Lossumme Jahreskosten des Angebotsvordruckes unter Berücksichtigung von eventuell anzugebenden Preisnachlässen. Sollten die Kosten im Angebotsvordruck nicht mit den entsprechenden Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" übereinstimmen (Übertragungsfehler) sind die Positionssummen im Tabellenblatt "Kalkulation Unterhaltsreinigung" für die Ermittlung der Wertungssumme maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Elektronisches Qualitätsmesssystem
Beschreibung: Der/die Bietende erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrens-dokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeitskonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Nachhaltigkeitskonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend reduziert werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist der AG´in wichtig zu erkennen, wie der AN eigens verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert. Hoher Wert wird auf eine neutrale Fremdüberwachung der selbst erklärten Ziele gesetzt, sodass die AG´in die Ergebnisse in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht wiedergeben, bzw. verwenden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Personalkonzeptes ist, dass der AG in einem Schulungs- und Weiterbildungskonzept erkennt, wie die Mitarbeitenden des AN auftragsbezogen vorbereitet bzw. geschult werden, damit die geforderte Qualität und Einhaltung des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Zudem muss der AG erkennen, welche Qualifikation bzw. Erfahrung das geplante und geforderte Aufsichtspersonal mit dem ebenfalls geforderten elektronischen Qualitätssicherungssystem hat, um in der Auftragsumsetzung sicher und geübt damit umzugehen. Im Konzept soll auf individuelle Strategien der Ersatzgestellung von außerplanmäßigen Ausfällen eingegangen werden, damit eine dauerhafte Reinigungsrevierbesetzung sichergestellt ist. Abschließend soll erklärt werden, wie eigene Mitarbeitende durch Vorgesetzte kontrolliert werden und welche Maßnahmen im Ergebnis ergriffen werden, damit die erkannten Fehler nicht wieder vorkommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisch innovatives und digitales Umsetzungskonzept
Beschreibung: In dem abzugebenden technischen, innovativen und digitalen Umsetzungskonzept soll der Bietende dem AG detailliert und objektbezogen darlegen, mit welcher effizienten, innovativen, digitalen und qualitätssteigernderen technischen Ausrüstung die auszuführenden Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Es wird vor allem Wert auf innovative, nachhaltige Systeme gelegt, die sowohl das Reinigungspersonal als auch die Umwelt entlasten. Das übergeordnete Ziel des einzureichenden technischen Umsetzungskonzeptes ist, dass der AG erkennt, mit welcher anwendungsbezogenen innovativen technischen Ausrüstung die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses umgesetzt werden sollen. Erkennbar soll auch sein, wie sich mit digitalen Lösungen in Bezug der geplanten Technik die kalkulierten Leistungswerte umsetzen lassen. Neben diesen quantitativen Gesichtspunkten soll auch dargestellt werden, wie die Reinigungsmitarbeitenden selbst bei der manuellen Reinigung durch die Arbeitsmethodik körperlich entlastet werden und ob gesundheitsfördernde Programme zur dauerhaften Gesunderhaltung der für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden implementiert sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz NRW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Köln, Vergabestelle TH Köln
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen Vertragsbeginn: 01.09.2025 (Lose 1, 2 sowie, 4-6) bzw. 01.02.2026 (Los 3)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Zahlungskonditionen gem. Ziffer 7 des Dienstvertrages und Vertragsbedingungen des Landes NRW - Bonitätsprüfung gem. Datei "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren" - Abfrage beim Wettbewerbsregister
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Köln
Registrierungsnummer: 05315-06006-90
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 8.3 - Einkauf
Telefon: +49 2218275-3963
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-147-3055
Fax: +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6242438d-f9ab-4504-9263-9237fa765373 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2025 23:04:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 208140-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2025

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