1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ravensburg
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Weingarten
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Baindt
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Baienfurt
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 1, 2, 3, 4, 5 und 7A an einen oder mehrere interne Betreiber gem. § 108 GWB
Beschreibung: Vgl. Ziff. 2.1.4. und 5.1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Ravensburg, die Stadt Weingarten, die Gemeinde Baindt sowie die Gemeinde Baienfurt (gemeinsam: "die Städte und Gemeinden") sind jeweils gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ÖPNVG BW interventionsbefugte zuständige Behörden für ÖPNV-Verkehrsleistungen im jeweils eigenen Wirkungskreis. Für Verkehrsleistungen, die mindestens eine Gemeindegrenze überschreiten, ist im Grundsatz der Landkreis Ravensburg zuständiger Aufgabenträger, § 6 Abs. 1 S. 1 ÖPNVG BW. Aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat der Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger die o.g. die Städte und Gemeinden ermächtigt, die in dieser Vereinbarung näher bezeichneten, grenzüberschreitenden Verkehrsleistungen in eigenem Namen als zuständige Behörden i. S. v. Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 für den öffentlichen Personennahverkehr auszuschreiben und einen oder mehrere öffentliche Dienstleistungsaufträge über diese Linien zu erteilen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowie deren Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsicht wurde am 20.02.2025 bekanntgemacht. Die Städte und Gemeinden beabsichtigen die Direktvergabe der o.g. Verkehre an eigene Verkehrsunternehmen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beabsichtigt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG kann die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 PBefG gilt das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zur Erteilung des öDA ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Karlsruhe (Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe, Tel: +49 721 926-8730, Fax: +49 721 926-3985) eingereicht werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA)
Beschreibung: Mit dieser Vorinformation wird die Vergabe eines oder mehrerer öffentlicher Dienstleistungsaufträge für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Busverkehrsleistungen) angekündigt. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen, welche unter https://www.ravensburg.de/rv/wirtschaft-planen-bauen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen.php eingesehen werden können. Zudem ist der Entwurf des Nahverkehrsplans des Landkreises Ravensburg maßgeblich, welcher vertraglich anzuerkennen ist und unter https://www.rv.de/site/LRA_RV_Responsive/get/documents_E1776201898/chancenpool/LRA_Ravensburg_Objekte/02-Landkreis/Bekanntmachungen/Stabsstelle%20Nachhaltige%20Mobilit%C3%A4t/NVP%20in%20der%20Fassung%20vom%2025.01.2018%20mit%20Anlagenband%20A.pdf Der Nahverkehrsplan wird aktuell überarbeitet. Der aktuelle Entwurfsstand vom 13.12.2024 ist abrufbar unter https://www.rv.de/site/LRA_RV_Responsive/get/documents_E-2009556962/chancenpool/LRA_Ravensburg_Objekte/02-Landkreis/Bekanntmachungen/Stabsstelle%20Nachhaltige%20Mobilit%C3%A4t/20241213_NVP%20RV_Entwurf%20f%C3%BCr%20Homepage%20-%2013.12.2024%20-%20Entwurf%20-%20%20-%20.pdf Maßgeblich ist die endgültige Fassung. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbunds (bodo) einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Informationen sind unter https://www.bodo.de/tickets/rund-um-den-tarif/tarifbestimmungen.html einseh- und herunterladbar. Während der Laufzeit können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans. Es handelt sich um folgende Buslinien: Linie 1: Ravensburg Schmalegg – Ravensburg Zentrum – Weingarten – Baienfurt – Baindt, ca. 1.089.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 2: Weingarten BOB-Bahnhof – Post – Oberstadt/Hochschule – Post - Weingarten BOB-Bahnhof, ca. 124.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 3: Ravensburg Hegaustr. – Ravensburg Zentrum – Eschach – Gornhofen, ca. 482.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 4: Ravensburg Bahnhof – Weißenau Bahnhof – Oberzell Schule, ca. 125.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 5: Ravensburg – Weingarten – Schacherösch - Kartonstraße, ca. 433.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 7A: Ravensburg Bahnhof - Flappachbad, ca. 12.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung in Höhe von ca. 2.265.000 Nutzwagen-km pro Jahr (Stufe 1, mit Laufzeitbeginn zum 1.1.2027) . Beabsichtigt ist eine Vergabe des Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen wird ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Januar 2027 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2036 zu vergeben. Für weitere Einzelheiten zum Verfahren und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental („GMS“) hat den „Klimamobilitätsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental 2030“ („GMS-Klimamobilitätsplan“) mit dem Bericht und den Anlagen als Grundlage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 am 30.11.2023 in der Verbandsversammlung beschlossen. Beginn und Ziele des GMS-Klimamobilitätsplans stehen damit für die Verbandsgemeinden verbindlich fest. Der GMS-Klimamobilitätsplan sieht u.a. eine stufenweise qualitative und quantitative Ausweitung des ÖPNV-Angebots vor. Die Stufen 2-5 gem. GMS-Klimamobilitätsplan stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung und sollen entsprechend der jeweils aktuellen politischen Beschlüsse umgesetzt werden. Bestandteil dieser Bekanntmachung sind auch die folgenden Optionen, deren Ausübung die Auftraggeber sich vorbehalten: Option 1 (Stufe 2 GMS-Klimamobilitätsplan): Linie 2: Angebotsverdichtung auf insgesamt ca. 396.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 3: Angebotsverdichtung auf insgesamt ca. 979.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 4: Angebotsverdichtung auf insgesamt ca. 282.000 Nutzwagen-km pro Jahr; In Summe (mit allen weiteren Linien) insgesamt ca. 3.191.000 Nutzwagen-km pro Jahr. Option 2 (Stufe 3 GMS-Klimamobilitätsplan): Einführung eines On-Demand-Verkehrs im Rahmen der Option 2 in den folgenden Sektoren und tangentialen Relationen: RV-West (Weststadt, Schmalegg); RV-Südwest (Bavendorf, Taldorf, Oberzell); RV-Süd (Eschach, Gornhofen, Mariatal); RV-Ost (östliche Stadtbereiche); Weingarten; Baindt/Baienfurt; Bedienungszeiten: Mo-Fr: 5 - 24 Uhr; Samstag: 6 – 24 Uhr; Sonn- und Feiertag: 7 - 24 Uhr; Eine Fahrt soll spätestens 30 Minuten nach Bestellung erfolgen. Option 3 (Stufe 4 GMS-Klimamobilitätsplan): Einführung Linie X1: Baindt Rathaus - Baienfurt - Weingarten - Ravensburg Bhf., ca. 161.000 Nutzwagen-km pro Jahr; In Summe (mit allen weiteren Linien, einschl. Leistungsmehrungen der Stufen 2 und 4) insgesamt ca. 3.352.000 Nutzwagen-km pro Jahr. Option 4 (Stufe 5 GMS-Klimamobilitätsplan): Einführung Linie X2: Ravensburg Bhf. - Ulmer Str./Eissporthalle - Weingarten Charlottenplatz - Weingarten Post - Weingarten Hochschule, ca. 86.000 Nutzwagen-km pro Jahr; In Summe (mit allen weiteren Linien, einschl. Leistungsmehrungen der Stufen 2, 4 und 5) insgesamt ca. 3.438.000 Nutzwagen-km pro Jahr. Jede Option kann unabhängig voneinander ausgeübt oder nicht ausgeübt werden. Änderungen sind im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen möglich.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Ravensburg - Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ravensburg
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Marienplatz 26
Stadt: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621420817593
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nima Goebel
Telefon: +49 621420817593
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Weingarten
Registrierungsnummer: 2
Postanschrift: Kirchstraße 1
Stadt: Weingarten
Postleitzahl: 88250
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621420817593
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Baindt
Registrierungsnummer: 3
Postanschrift: Marsweilerstraße 4
Stadt: Baindt
Postleitzahl: 88255
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621420817593
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Baienfurt
Registrierungsnummer: 4
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Baienfurt
Postleitzahl: 88255
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621420817593
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 874975fb-1c28-4d09-a603-a533ba92d7d6 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/03/2025 08:54:24 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 209010-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2025