1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer virtuellen Whiteboard Software Lösung für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche digitale Whiteboard Softwarelösungen im Einsatz. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten digitale Whiteboards beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine digitale Whiteboard Softwarelösung zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Whiteboard Softwarelösung. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Softwarelösung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: -Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten -Bereitstellung einer virtuellen Whiteboard Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 14 – Leistungs- und Preisblatt). -Hosting der Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung -Service- und Supportleistungen z.B. per Chat Optionale Zusatzleistungen sind: -Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate -Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate -Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte (Im Regelfall PDF-Dateien) -Einführungs- und Schulungsleistungen • Administrator Schulung • Nutzerschulungen für Multiplikatoren -Vorauszahlungsbürgschaft Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.08.2025 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayrischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -Hessischer Rundfunk (HR) -Deutsches Rundfunkarchiv, vertreten durch den Hessischen Rundfunk -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH -Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg -ARD-Hauptstadtstudio, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg -Südwestrundfunk (SWR) -ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk -funk, vertreten durch den Südwestrundfunk -Westdeutscher Rundfunk (WDR) -Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Lizenzen in Stück: Mindestabnahmemenge: 863 Stück, Geplante Abnahmemenge: 2.025 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 2.850 Stück
Kennung des Verfahrens: 6508c759-7bf7-4093-93f6-75c4a1cd429c
Interne Kennung: EU-I/T 13/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor Ort Einsätze sind die Ausnahme und werden, wenn notwendig gemeinsam mit dem Auftragnehmer geplant.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 280 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer virtuellen Whiteboard Software Lösung für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche digitale Whiteboard Softwarelösungen im Einsatz. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten digitale Whiteboards beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine digitale Whiteboard Softwarelösung zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Whiteboard Softwarelösung. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Softwarelösung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: -Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten -Bereitstellung einer virtuellen Whiteboard Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 14 – Leistungs- und Preisblatt). -Hosting der Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung -Service- und Supportleistungen z.B. per Chat Optionale Zusatzleistungen sind: -Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate -Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate -Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte (Im Regelfall PDF-Dateien) -Einführungs- und Schulungsleistungen • Administrator Schulung • Nutzerschulungen für Multiplikatoren -Vorauszahlungsbürgschaft Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.08.2025 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayrischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -Hessischer Rundfunk (HR) -Deutsches Rundfunkarchiv, vertreten durch den Hessischen Rundfunk -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH -Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg -ARD-Hauptstadtstudio, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg -Südwestrundfunk (SWR) -ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk -funk, vertreten durch den Südwestrundfunk -Westdeutscher Rundfunk (WDR) -Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Lizenzen in Stück: Mindestabnahmemenge: 863 Stück, Geplante Abnahmemenge: 2.025 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 2.850 Stück
Interne Kennung: EU-I/T 13/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor Ort Einsätze sind die Ausnahme und werden, wenn notwendig gemeinsam mit dem Auftragnehmer geplant.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 280 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 280 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber (SWR) wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: -Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung -Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder -Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber (SWR) spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: A3.2 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Mindestanforderung: -Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 1 Jahr. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: A4.1 - Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte vom Hersteller autorisiert oder selbst Hersteller ist. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A4.2 - Nachweise von 2 vergleichbaren Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren. Hierfür ist die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und mit Beschreibung folgender Kriterien zu verwenden: -Kundenname (A-Kriterium) -Ansprechpartner (A-Kriterium) -Kategorie -Vertragslaufzeit -Auftragsvolumen -Anzahl Lizenzen -Bezugsberechtigte -Migrationsunterstützung -Hosting -Hoster -Abrechnung Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Die Referenz ist auszuschließen wenn A-Kriterien nicht erfüllt und / oder weniger als 7 der 11 Kriterien erreicht werden (inkl. der A-Kriterien). Die Referenz hat bestanden, wenn alle A-Kriterien und mindestens 8 der 11 Kriterien erreicht sind. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Bezeichnung: Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 3 Tagen nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Angebote bearbeitet: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 08dd7fad-e67f-4afd-bd0c-ae0cabf843f9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2025 07:17:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 204087-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2025