Deutschland – Verpflegungsdienste – Verpflegungsleistungen

194338-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Verpflegungsdienste – Verpflegungsleistungen
OJ S 60/2025 26/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lohmar
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verpflegungsleistungen
Beschreibung: Herstellung und Belieferung von Mittagsverpflegung für 7 städtische Kindertageseinrichtungen und 2 städtische OGATAs in Grundschulen.
Kennung des Verfahrens: 1bb40044-ae79-48c3-9716-c5b5c29a41b1
Interne Kennung: 54 24 041_G/SR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lohmar
Postleitzahl: 53797
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 23. + 24. + 28. + 29.. + 30.04.2025 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 15.04.2025 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Die Maximalmenge für diese Rahmenvereinbahrung liegt bei 900.000 Mahlzeiten in vier Jahren . Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unterhttps://www.subreport.de/E89995175 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine EMail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 05.05.2025 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. In der Zeit zwischen dem 17.04.2025 ab 12:00 Uhr bis 22.04.2025 ist die Vergabestelle nicht besetzt und es werden keine Nachrichten gelesen oder bearbeitet. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG – NRW - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verpflegungsleistungen für Kindertageseinrichtungen
Beschreibung: 7 Kindertageseinrichtungen: Verpflegungsleistungen inklusive Zusatzleistungen für ca. 117.000 Mittagsmahlzeiten pro Jahr nebst Dessertlieferung an 3 Tagen in der Woche und Gestellung notwendiger Warmhaltewagen
Interne Kennung: 54 24 041_G/SR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung zweimal um jeweils 12 Monate möglich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lohmar
Postleitzahl: 53797
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensangaben Nachweise zur Kalkulation und Zuverlässigkeit
Beschreibung: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - EUZulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004 für alle beteiligten Unternehmen - Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergmeeinschaft mit 531 EU - Angaben zu Unteraufträgen in Formular 532 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Produktionsverantwortlicher: Name und Qualifikationsnachweis Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: Produktionsverantwortlicher: Name und Qualifikationsnachweis Koch*In, Hauswirtschaftliche*r (Betriebs-)Leiter*In, Hauswirtschaftsmeister*In, Oekotrophologe*In, Diätassistent*In, (oder gleichwertige Ausbildung von Bewerbern aus anderen EU-Staaten) oder andere vergleichbare Qualifikation (siehe Vergabeunterlagen) und Nachweis der Berufserfahrung. Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: - Produktionsverantwortliche Mitarbeiter: Name und Qualifikationsnachweis und Nachweis der Berufserfahrung. - Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept (HACCP-Konzept) - Referenzen Näheres siehe Vergabeunterlagen!
Beschreibung: Produktionsverantwortliche Mitarbeiter: Name und Qualifikationsnachweis und Nachweis der Berufserfahrung. - Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept (HACCPKonzept)- Näheres siehe Vergabeunterlagen - - zwei Referenzen über – mit den hier ausgeschriebenen Leistungen – vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: • Standort, Name der Einrichtung, Adresse • Verpflegungssystem • durchschnittliche tägliche Anzahl der gelieferten Portionen • Auftragswert (in Euro) • Vertragsdauer- und -laufzeit Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es werden die Gesamtkosten aller Menüs, inklusive der Kosten für eventuell notwendigen Gerätemieten, Schulungen und sonstiger, vom Bieter im Zusammenhang mit der Produktion und Lieferung kalkulierten Kosten, abzüglich gegebenfalls gewährten Skontonachlass und zuzüglich einer zusätzlichen Schulung für alle Einrichtungen, berücksichtigt. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 3,49 € brutto angeboten haben. Näheres siehe Anlage Bewertungsschema.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 47
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Warmhaltezeit
Beschreibung: Im Rahmen der Wertung wird die Warmhaltezeit, welche die Zeit zwischen dem Abfüllen in der produzierenden Küche in die Transportbehältnisse und der Übergabe an das Personal der Einrichtung, herangezogen. Es werden die angegebenen Warmhaltezeiten mit steigender Länge mit unterschiedlichen Punkten bewertet. Werden die vorgegebenen maximalen Warmhaltezeiten (siehe Bewertungsschema) nicht eingehalten, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Die genaue Wertung der Warmhaltezeit ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 23
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Menülinien
Beschreibung: Für das Wertungskriterium Anzahl Menülinien wird die vom Bieter angebotene Anzahl an Menülinien herangezogen. Die Anzahl und Aufteilung der geforderten Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen. Jede Menülinie muss sich mindestens in zwei Komponenten (mind. Hauptkomponente plus eine weitere Komponente) von der anderen Linie unterscheiden (Beleg über Menüplan). Es sind mindestens die in der allgemeinen Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl an Menülinien mit dem Angebot anzubieten. Die mit dem Angebot angebotene Anzahl an Menülinien werden Gegenstand des Vertrages. Wird die geforderte Anzahl an Menülinien und/oder die Aufteilung der Menülinien nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Für eine bestimmte Anzahl an Menülinien gibt es eine bestimmte Punktzahl (siehe Bewertungsschema). Die Punktzahl sinkt je weniger Menülinien angeboten werden. Die genaue Wertung der Anzahl Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anteil Bio-Produkte
Beschreibung: Für das Wertungskriterium Anteil Bio-Produkte wird der Anteil an Bio-Produkten an den gesamten Lebensmitteln gewertet. Für einen bestimmten Anteil (%) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit abnehmendem Anteil (siehe Anlage Bewertungsschema). Näheres siehe Vergabeunterlagen!
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wiederholungszyklus
Beschreibung: Für das Wertungskriterium Wiederholungszyklus wird die vom Bieter angebotenen Anzahl an Wochen mit unterschiedlichen Speisenplänen gewertet. Doppelungen von Gerichten (alle Komponenten eines Gerichtes sind identisch) dürfen in dieser Zeit nicht vorkommen. Es müssen sich mindestens die Hauptkomponente und eine weitere Komponente der Mahlzeit unterscheiden. Für eine bestimmte Anzahl an Wiederholungswochen gibt es eine feste Punktzahl. Hierbei darf die vom Auftraggeber vorgegebene Mindestanzahl an Wochen nicht unterschritten werden. Die genaue Anzahl an geforderten Wochen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Wird die geforderte Anzahl an Wochen nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E89995175
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E89995175
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Angebotsformular - Handelsregisterauszug - EU-Zulassung für Großküchen - Speisepläne für mindestens 4 Wochen zu jeder Menülinie - Name und Qualifikationsnachweise der Produktion und Qualität verantwortlichen Person - Qualitätssicherungs- und HACCP-Konzept - Referenzen -Kalkulations/Preisdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 -Eignungsleihe Formular 533
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsdienstleister: KoPart eG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verpflegungsleistungen für 2 Mensen
Beschreibung: Verpflegungsleistungen inklusive Zusatzleistungen für ca. 80.000 Mittagsmahlzeiten während der Schulzeit und zusätzlich ca. 6.000 Mahlzeiten in der Ferienbetreuung pro Jahr nebst Salat/Rohkostbuffet und Dessertlieferung
Interne Kennung: 54 24 041_G/SR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung zweimal um jeweils 12 Monate möglich
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lohmar
Postleitzahl: 53797
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensangaben Nachweise zur Kalkulation und Zuverlässigkeit
Beschreibung: aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - EUZulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004 für alle beteiligten Unternehmen - Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576. Soweit erforderlich - Angaben zur Beteiligten einer Bietergmeeinschaft mit 531 EU - Angaben zu Unteraufträgen in Formular 532 EU - Eignungsleiheangaben bei Nutzung erforderlicher Mittel von dritten unternehmen mit Formular 533 EU und Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Produktionsverantwortlicher: Name und Qualifikationsnachweis Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: Produktionsverantwortlicher: Name und Qualifikationsnachweis Koch*In, Hauswirtschaftliche*r (Betriebs-)Leiter*In, Hauswirtschaftsmeister*In, Oekotrophologe*In, Diätassistent*In, (oder gleichwertige Ausbildung von Bewerbern aus anderen EU-Staaten) oder andere vergleichbare Qualifikation (siehe Vergabeunterlagen) und Nachweis der Berufserfahrung. Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: - Produktionsverantwortliche Mitarbeiter: Name und Qualifikationsnachweis und Nachweis der Berufserfahrung. - Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept (HACCP-Konzept) - Referenzen Näheres siehe Vergabeunterlagen!
Beschreibung: Produktionsverantwortliche Mitarbeiter: Name und Qualifikationsnachweis und Nachweis der Berufserfahrung. - Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept (HACCPKonzept) - Näheres siehe Vergabeunterlagen - - zwei Referenzen über – mit den hier ausgeschriebenen Leistungen – vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: • Standort, Name der Einrichtung, Adresse • Verpflegungssystem • durchschnittliche tägliche Anzahl der gelieferten Portionen • Auftragswert (in Euro) • Vertragsdauer- und -laufzeit Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Näheres siehe Vergabeunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es werden die Gesamtkosten aller Menüs, inklusive der Kosten für eventuell notwendigen Gerätemieten, Schulungen und sonstiger, vom Bieter im Zusammenhang mit der Produktion und Lieferung kalkulierten Kosten, abzüglich gegebenfalls gewährten Skontonachlass und zuzüglich einer zusätzlichen Schulung für alle Einrichtungen, berücksichtigt. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 4,19 € brutto angeboten haben. Näheres siehe Anlage Bewertungsschema.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 47
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Warmhaltezeit
Beschreibung: Im Rahmen der Wertung wird die Warmhaltezeit, welche die Zeit zwischen dem Abfüllen in der produzierenden Küche in die Transportbehältnisse und der Übergabe an das Personal der Einrichtung, herangezogen. Es werden die angegebenen Warmhaltezeiten mit steigender Länge mit unterschiedlichen Punkten bewertet. Werden die vorgegebenen maximalen Warmhaltezeiten (siehe Bewertungsschema) nicht eingehalten, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Die genaue Wertung der Warmhaltezeit ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 23
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Menülinien
Beschreibung: Für das Wertungskriterium Anzahl Menülinien wird die vom Bieter angebotene Anzahl an Menülinien herangezogen. Die Anzahl und Aufteilung der geforderten Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen. Jede Menülinie muss sich mindestens in zwei Komponenten (mind. Hauptkomponente plus eine weitere Komponente) von der anderen Linie unterscheiden (Beleg über Menüplan). Es sind mindestens die in der allgemeinen Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl an Menülinien mit dem Angebot anzubieten. Die mit dem Angebot angebotene Anzahl an Menülinien werden Gegenstand des Vertrages. Wird die geforderte Anzahl an Menülinien und/oder die Aufteilung der Menülinien nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Für eine bestimmte Anzahl an Menülinien gibt es eine bestimmte Punktzahl (siehe Bewertungsschema). Die Punktzahl sinkt je weniger Menülinien angeboten werden. Die genaue Wertung der Anzahl Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anteil Bio-Produkte
Beschreibung: Für das Wertungskriterium Anteil Bio-Produkte wird der Anteil an Bio-Produkten an den gesamten Lebensmitteln gewertet. Für einen bestimmten Anteil (%) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit abnehmendem Anteil (siehe Anlage Bewertungsschema). Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wiederholungszyklus
Beschreibung: Für das Wertungskriterium Wiederholungszyklus wird die vom Bieter angebotenen Anzahl an Wochen mit unterschiedlichen Speisenplänen gewertet. Doppelungen von Gerichten (alle Komponenten eines Gerichtes sind identisch) dürfen in dieser Zeit nicht vorkommen. Es müssen sich mindestens die Hauptkomponente und eine weitere Komponente der Mahlzeit unterscheiden. Für eine bestimmte Anzahl an Wiederholungswochen gibt es eine feste Punktzahl. Hierbei darf die vom Auftraggeber vorgegebene Mindestanzahl an Wochen nicht unterschritten werden. Die genaue Anzahl an geforderten Wochen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Wird die geforderte Anzahl an Wochen nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E89995175
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E89995175
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Angebotsformular - Handelsregisterauszug - EU-Zulassung für Großküchen - Speisepläne für mindestens 4 Wochen zu jeder Menülinie - Name und Qualifikationsnachweise der Produktion und Qualität verantwortlichen Person - Qualitätssicherungs- und HACCP-Konzept - Referenzen -Kalkulations/Preisdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 -Eignungsleihe Formular 533
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugeassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsdienstleister: KoPart eG
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 021143077274
Internetadresse: http://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lohmar
Registrierungsnummer: 053820028028-31001-44
Stadt: Lohmar
Postleitzahl: 53797
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 0224615296
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9ac4eedc-24ad-4bb3-bbb5-2866b8a9995c-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Beschreibung der Änderungen: Der ursprüngliche Text in LOT 0001 zu 5.1.10 Zuschlagskriterien; Kriterium Preis: Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 3,99 € brutto angeboten haben. Muss heißen: Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 3,49 € brutto angeboten haben.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
Beschreibung der Änderungen: Der ursprüngliche Text in LOT 0002 zu 5.1.10 Zuschlagskriterien; Kriterium Preis: Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 3,99 € brutto angeboten haben. Muss heißen: Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 4,19 € brutto angeboten haben.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1e9a064b-6351-4b5d-97c0-f0fb0556bf16 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2025 10:17:29 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 194338-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 60/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2025

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