5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die genannten Termine sind keine Vertragstermine, die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Projektverlauf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: -> Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu erwenden. -> Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert. ->Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Elektrotechnik oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): ->3 und mehr Beschäftigte: 150 Punkte, weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 150
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fachliche Eignung Bewerber
Beschreibung: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4+5 - gemäß § 55 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen. ---> Mindestbedingungen: a) Neubau, b) Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. c) Fertigstellung der Leistungen ab dem 01.01.2014 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. d) Für das Referenzprojekt müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein. --> Bewertungsmatrix für Projektmerkmale - Referenz 1: a) Bildungseinrichtung oder Verwaltungsgebäude: 100 Punkte. b) Fläche: >= 500 m² BGF: 150 Punkte. c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte. d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte. Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI reduziert. Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden. ---> Bewertungsmatrix für Projektmerkmale - Referenz 2: a) Holzbau oder Holz-Hybrid-Bau: 150 Punkte. b) Fläche: >= 500 m² BGF: 150 Punkte. c) c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte, d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte. Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI reduziert. Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe des Erstangebots aufgefordert. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer müssen im Fall der Eignungsleihe im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Gewichtung (Punkte, genau): 900
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -> § 6 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium), -> § 42 VgV und § 123 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB bestehen (Ausschlusskriterium), -> § 42 VgV und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB bestehen oder Erläuterung der Gründe (Ausschlusskriterium, die Entscheidung über den Ausschluss wird durch die Vergabestelle getroffen), -> § 73 Abs. 3VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der zu vergebenden freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium). -> § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium). -> Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns, -> Eigenerklärung zu EU-Sanktionen Russland
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektteam (Erfahrung und Qualifikation): 25%, Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit 10%, Projekteinschätzung: 15%, Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung und fachspezifischen Themen: 20%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar: 30%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern. Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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