1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Lippe GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ex-ante: Monitoring
Beschreibung: Diese Beschaffung betrifft zwei Bereiche: Erstens müssen in der Intensivstation des Klinikums Lippe am Standort Detmold Monitoringzentralen erneuert werden. Da die gesamte Monitoring-Infrastruktur in diesem Bereich aus Systemen bzw. Geräten des Herstellers GE Healthcare besteht, müssen zur Sicherstellung der Kompatibilität auch die Ersatzgeräte von diesem Hersteller stammen. Zweitens soll die Familienklinik des Klinikums ebenfalls auf Monitoring-Systeme von GE Healthcare umgestellt werden. Zu diesem Zweck ist eine umfangreiche Beschaffung für diesen Bereich notwendig.
Kennung des Verfahrens: 9c77d99b-da38-4dd0-a83a-85a12f9985bd
Interne Kennung: 2025-03/01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Röntgenstraße 18
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YL959Z4
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ex-ante: Monitoring
Beschreibung: Die Beschaffung betrifft folgende Geräte bzw. Systeme: A. Ersatz der Monitoring-Zentralen I. CSCS v3 All in One Hauptzentrale II. CSCS v3 All in One Spiegelzentrale III. CSCS v3 All in One Flur-Spiegelzentralen IV. Installation/Training/Dienstleistungen B. Monitoringsysteme für die Familienklinik I. ASCOM Alarm Management Flurdisplays C. Allgemeine Monitoring Infrastruktur I. CARESCAPE Canvas 1000 II. CARESCAPE Patienten Daten Module III. Zubehör Monitoring Allgemein, Infrastruktur IV. Zubehör Monitoring Allgemein, Infrastruktur V. CSCS v3 All in One New System VI. CSCS v3 All in One New System VII. CARESCAPE Canvas 1000 VIII. CARESCAPE Patienten Daten Module IX. Zubehör Monitoring Allgemein, Infrastruktur X. CSCS v3 All in One New System XI. CARESCAPE B450 V3.2 XII. CARESCAPE B450 V3.2 XIII. CARESCAPE Patienten Daten Module XIV. Zubehör Monitoring Allgemein, Infrastruktur XV. CSCS v3 All in One New System XVI. CARESCAPE B450 V3.2 XVII. CARESCAPE Patienten Daten Module XVIII. Zubehör Monitoring Allgemein, Infrastruktur XIX. CSCS v3 All in One New System XX. CARESCAPE B450 V3.2 XXI. CARESCAPE Patienten Daten Module XXII. Zubehör Monitoring Allgemein, Infrastruktur XXIII. Installation/Training/Dienstleistungen XXIV. Halterungen XXV. Schienenaufnahmen
Interne Kennung: 2025-03/01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Röntgenstraße 18
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1.Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1,2 und 3 sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB 4. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Lippe GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aus Gründen des Schutzes anderer Ausschließlichkeitsrechte, darunter auch Rechte des geistigen Eigentums, die sich von den in Artikel 5 Absatz 10 der Richtlinie 2014/23/EU definierten Rechten unterscheiden, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu wählen. Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Begründung: Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, "SatWaS/ MoWaS" u. Beschluss vom 27.6.2012- VII-Verg 7/12, "Fertigspritzen") sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Es liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor: Die Intensivstation ist bereits mit Geräten und Systemen des Herstellers GE Healthcare ausgestattet. Ein Ersatz mit Geräten anderer Hersteller macht sowohl finanziell betrachtet als auch aus technischer Sicht keinen Sinn, weil die Herstellung von Interoperabilität hohe Kosten verursachen würde. Darüber hinaus ist in der gesamten Klinikum Lippe GmbH in den letzten Jahren ein homogenes Monitoring-System von GE Healthcare aufgebaut worden, auch in der Intensivstation im Neubau befindet sich ein solches System. Die Beibehaltung von GE-Systemen ermöglicht die bidirektionale Bildübertragung zwischen beiden Intensivstationen und trägt damit entscheidend zur Patientensicherheit bei, weil ein schneller Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen stattfinden kann. Genauso wäre es der Patientensicherheit zuträglich, weil auch die Anästhesiesysteme des Klinikums mit Monitoring-Geräten des Herstellers GE betrieben werden und somit die Kompatibilität zwischen der Anästhesie und der Intensivstation bestehen bliebe. Bei der Verlegung vom OP direkt in die Intensivstation könnte so die lückenlose Überwachung der Patienten gewährleistet werden, ohne dass ein Systemwechsel stattfinden müsste. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Intensivstationen bereits mit den Systemen von GE vertraut sind, ergibt sich der Vorteil, dass kosten- und vor allem zeitintensive Schulungsmaßnahmen entfallen könnten. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs darf das Klinikum Lippe jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb gewährleisten zu können. Für die Weiterbehandlung der Patienten ist eine fehlerfreie Datenübertragung und Datenintegrität von höchster Wichtigkeit. Insofern ist das Risiko einer Fehlinformation unter allen Umständen zu verhindern.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: GE Medical Systems Information Technologies GmbH
Offizielle Bezeichnung: GE Medical Systems Information Technologies GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CX225152515
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-03/01
Titel: Monitoring Infrastruktur
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/03/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Lippe GmbH
Registrierungsnummer: DE198554977
Postanschrift: Röntgenstraße 18
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Telefon: +49 5231-724008
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: GE Medical Systems Information Technologies GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE811145898
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7614543296
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06c56f3c-c947-4a19-a092-1fb3e39f9377 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2025 08:41:07 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 181961-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2025