Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games

173521-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games
OJ S 54/2025 18/03/2025
Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung in sechs (6) Losen mit einem Dienstleister, welcher innerhalb kürzester Zeit nach Zuschlagserteilung, die im Folgenden näher bezeichneten, Leistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH zur Verfügung stellen kann. Los 1: Nachtbewachung der Volunteer Quartiere Los 2: mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte Los 3: non Sport Veranstaltungen (Opening, Konzerte) Los 4: Veranstaltungsleitung Los 5: Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- und Wettkampforte Los 6: Besetzung Security Operation Center (SOC)
Kennung des Verfahrens: dd0e14ef-8a9a-4412-8322-f3c170719143
Interne Kennung: P134
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nördlicher Zubringer 9 – 11
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 079 560,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 385 500,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: n.a.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB §§ 56, 57 VgV Nichterfüllen von Eignungsanforderungen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 1
Beschreibung: Nachtbewachung der Volunteer Quartiere
Interne Kennung: P134-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 50 400,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 101 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregistereintragung
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerbeerlaubnis
Beschreibung: Die Bieter haben mit dem Angebot eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Für ausländische Bieter, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, ist zusätzlich eine Erklärung dazu einzureichen, wie eine Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes i.S.v. § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung sichergestellt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Beschreibung: Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Bewachungsaufträge aller Art bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Bieter bestätigt, dass der Umfang seiner Versicherung die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie der DIN 77200-1:2017-11 erfüllt. Mitversichert sein muss die gesetzliche Haftpflicht des Bieters bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 1: 100.000 EUR Der Nachweis vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07
Beschreibung: Die Bieter haben mit Ihrem Angebot einen Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer zugelassenen Konformitätsbewertungsstelle oder durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Ausländische Bieter haben einen Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft muss die Zertifizierung bzw. Erklärung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder einer Eigenerklärung über die Erfüllung der genannten Anforderungen stellt eine Mindestanforderung dar.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24b596-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 13:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder einer gleichwertigen Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) sein.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsdienstleister: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 2
Beschreibung: Mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte
Interne Kennung: P134-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 34 160,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 65 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregistereintragung
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerbeerlaubnis
Beschreibung: Die Bieter haben mit dem Angebot eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Für ausländische Bieter, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, ist zusätzlich eine Erklärung dazu einzureichen, wie eine Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes i.S.v. § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung sichergestellt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Beschreibung: Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Bewachungsaufträge aller Art bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Bieter bestätigt, dass der Umfang seiner Versicherung die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie der DIN 77200-1:2017-11 erfüllt. Mitversichert sein muss die gesetzliche Haftpflicht des Bieters bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 2: 75.000 EUR Der Nachweis vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07
Beschreibung: Die Bieter haben mit Ihrem Angebot einen Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer zugelassenen Konformitätsbewertungsstelle oder durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Ausländische Bieter haben einen Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft muss die Zertifizierung bzw. Erklärung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder einer Eigenerklärung über die Erfüllung der genannten Anforderungen stellt eine Mindestanforderung dar.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24b596-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 13:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder einer gleichwertigen Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Beschaffungsdienstleister: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 3
Beschreibung: Bewachungsdienstleistungen Non Sport Veranstaltungen (Opening Ceremony, Konzerte)
Interne Kennung: P134-3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 650 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 950 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregistereintragung
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerbeerlaubnis
Beschreibung: Die Bieter haben mit dem Angebot eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Für ausländische Bieter, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, ist zusätzlich eine Erklärung dazu einzureichen, wie eine Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes i.S.v. § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung sichergestellt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Beschreibung: Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Bewachungsaufträge aller Art bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Bieter bestätigt, dass der Umfang seiner Versicherung die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie der DIN 77200-1:2017-11 erfüllt. Mitversichert sein muss die gesetzliche Haftpflicht des Bieters bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 3: 1.300.000 EUR. Der Nachweis vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07
Beschreibung: Die Bieter haben mit Ihrem Angebot einen Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer zugelassenen Konformitätsbewertungsstelle oder durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Ausländische Bieter haben einen Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft muss die Zertifizierung bzw. Erklärung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder einer Eigenerklärung über die Erfüllung der genannten Anforderungen stellt eine Mindestanforderung dar.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24b596-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 13:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder einer gleichwertigen Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die Angebote bearbeitet: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Beschaffungsdienstleister: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 4
Beschreibung: Veranstaltungsleitung
Interne Kennung: P134-4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 150 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregistereintragung
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Beschreibung: Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 4: 200.000 EUR Der Nachweis des vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Unterkriterien (Gewichtung in Klammern): Dauer der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Umfang der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Ausbildung und Qualifikation (20%)
Beschreibung: Erfahrung und Qualifikation des Veranstaltungsleiters
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24b596-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 13:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Beschaffungsdienstleister: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 5
Beschreibung: Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- u. Wettkampforte NRW und Berlin
Interne Kennung: P134-5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 200 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregistereintragung
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerbeerlaubnis
Beschreibung: Die Bieter haben mit dem Angebot eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Für ausländische Bieter, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, ist zusätzlich eine Erklärung dazu einzureichen, wie eine Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes i.S.v. § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung sichergestellt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Beschreibung: Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Bewachungsaufträge aller Art bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Bieter bestätigt, dass der Umfang seiner Versicherung die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie der DIN 77200-1:2017-11 erfüllt. Mitversichert sein muss die gesetzliche Haftpflicht des Bieters bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 5: 2.400.000 EUR. Der Nachweis vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07
Beschreibung: Die Bieter haben mit Ihrem Angebot einen Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer zugelassenen Konformitätsbewertungsstelle oder durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Ausländische Bieter haben einen Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft muss die Zertifizierung bzw. Erklärung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder einer Eigenerklärung über die Erfüllung der genannten Anforderungen stellt eine Mindestanforderung dar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24b596-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 13:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder einer gleichwertigen Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Beschaffungsdienstleister: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 6
Beschreibung: Besetzung Security Operation Center (SOC)
Interne Kennung: P134-6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2025
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 45 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 90 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregistereintragung
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerbeerlaubnis
Beschreibung: Die Bieter haben mit dem Angebot eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Für ausländische Bieter, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, ist zusätzlich eine Erklärung dazu einzureichen, wie eine Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes i.S.v. § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung sichergestellt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Beschreibung: Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Bewachungsaufträge aller Art bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Bieter bestätigt, dass der Umfang seiner Versicherung die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie der DIN 77200-1:2017-11 erfüllt. Mitversichert sein muss die gesetzliche Haftpflicht des Bieters bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 6: 90.000 EUR Der Nachweis vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07
Beschreibung: Die Bieter haben mit Ihrem Angebot einen Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer zugelassenen Konformitätsbewertungsstelle oder durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Ausländische Bieter haben einen Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft muss die Zertifizierung bzw. Erklärung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder einer Eigenerklärung über die Erfüllung der genannten Anforderungen stellt eine Mindestanforderung dar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24b596-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2025 13:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder einer gleichwertigen Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Beschaffungsdienstleister: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Registrierungsnummer: DE349373831
Postanschrift: Nördlicher Zubringer 9-11
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 151 60665004
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: DE293064589
Postanschrift: Galileiplatz 1
Stadt: München
Postleitzahl: 81679
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: mail@kdw-rae.de
Telefon: +49892060414260
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 5667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c0a3fca-dea9-4d9b-9c4d-78a287e4a180 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2025 17:14:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 173521-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 54/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/03/2025

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