5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42623000 Fräsmaschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lessingstraße 18
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68723
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 4 Fräsmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2025. 2 Fräsmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2026. Bzgl. der Steuerung besteht eine zwingende Produktvorgabe ((SIEMENS Sinumerik ONE).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: — § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), — § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), — § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland), — § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, — § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), — § 263 StGB (Betrug), — § 264 StGB (Subventionsbetrug), — § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), — § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), — § 333 StGB (Vorteilsgewährung), — § 334 StGB (Bestechung), — §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung); — Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), — keine Verstöße gegen: — §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), — § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), — § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), — §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), — § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III, — § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden. Weiterhin erklärt der Bieter, dass: — die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden, — bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird, — keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, — die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, — dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde. Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben: — Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. — Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird die ausschreibende Stelle bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Hierfür werden in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin anzugeben: — Kommunikation: Hat in deutscher Sprache zu erfolgen. — Referenzen: Mind. 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 36 Monaten mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben. Vergleichbar bedeutet: Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Es sind somit ausdrücklich Referenzen zu benennen, die insbesondere auch Service- und Wartungsleistungen vor Ort umfassen. Sofern firmenseitig vorhanden, sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber bzw. Aufträge in pädagogische Bildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen genannt werden. — Angaben zur vorhandenen Qualitätssicherung in der Produktion, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die auf Grundlage einer dahingehenden QS-Norm (z. B. DIN EN ISO 9001, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und inwieweit ein entsprechendes Qualitätsmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer QS-Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt. Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet. — Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zu bewussten Umweltschutzmaßnahmen sowie einer nachhaltigen Unternehmensführung, die auf Grundlage einer dahingehenden Norm (z. B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und ob ggfs. ein entsprechendes Umweltmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt. Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet. — Nachunternehmer: Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmen einzusetzen. — Bietergemeinschaft: Angabe, ob das Angebot von einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abgegeben wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET RUSSANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
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