Deutschland – Industrielle Maschinen – Kauf und Lieferung von Fräs- und Drehmaschinen einschl. Service- und Wartungsleistungen

168908-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Industrielle Maschinen – Kauf und Lieferung von Fräs- und Drehmaschinen einschl. Service- und Wartungsleistungen
OJ S 53/2025 17/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kauf und Lieferung von Fräs- und Drehmaschinen einschl. Service- und Wartungsleistungen
Beschreibung: Kauf und Lieferung von Fräs- und Drehmaschinen einschl. Service- und Wartungsleistungen
Kennung des Verfahrens: 40312275-5a27-4ff3-97e2-73aae111e505
Interne Kennung: 087.31: Fräs- und Drehmaschinen
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42000000 Industrielle Maschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42623000 Fräsmaschinen, 42621000 Drehmaschinen, 42630000 Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, 42620000 Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lessingstraße 18
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68723
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe: Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.de kostenfrei zu registrieren. Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. ausder Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen. Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt,handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 04.04.2025 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Hinweis zum Postfach auf der Vergabeplattform: Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem ausgefüllt werden. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei zwingend zu beachten; 2) Die einzureichenden Unterlagen sind der in den Vergabeunterlagen enthaltenen "Checkliste" zu entnehmen. 3) Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert. 4) Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden- Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Rechnungen im PDF-Format sowie ZUGFeRD-Rechnungen können Sie an die EMail- Adresse rechnung@rhein-neckar-kreis.de senden. Bitte senden Sie uns je E-Mail immer nur eine PDF-Datei mit einer Rechnung (ggf. inkl. Anlagen). Wenn Sie uns mehrere Rechnungen schicken möchten, bitten wir Sie, diese jeweils in einer eigenen E-Mail zu übersenden. Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit der postalischen Übersendung von Rechnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier externe und interne Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind, bis die Rechnung beim Empfänger ankommt. Bitte verwenden Sie für die Ehrhart-Schott-Schule grundsätzlich folgende Rechnungsadresse: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis RNK_126101 Kurfürsten-Anlage 38-40 69115 Heidelberg 5.) Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: - die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere § 5 BDSG/§ 6 LDSG/53 BDSG-neu, DSGVO) durch den Bieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/ Beauftragung zu beachten sind. Die Datenschutzhinweise zur DSGVO gelesen wurden. Die Kenntnisnahme und Beachtung wird bestätigt. - folgende Sachverhalte zutreffen: a). Es werden KEINE illegalen Beschäftigten eingesetzt. b). Es werden KEINE Produkte geliefert, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurden. c). Es werden und wurden für die angebotene Lieferungen und Leistungen KEINE Kartellabreden, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen. d). Die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) werden eingehalten. Es wurde keine Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt. - alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es ist im losbezogenen "Bieterformular" (Eigenerklärungen) zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 42 VgV vorliegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fräsmaschinen
Beschreibung: Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt eine Beschaffung von 6 CNC-Fräsmaschinen für die kreiseigene Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen. Die Auslieferzeitpunkte unterscheiden sich. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen besteht hier eine zwingende Produktvorgabe für die Steuerung (SIEMENS Sinumerik ONE). Eine anderweitige Steuerung kann daher nicht angeboten werden.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42623000 Fräsmaschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lessingstraße 18
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68723
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 4 Fräsmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2025. 2 Fräsmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2026. Bzgl. der Steuerung besteht eine zwingende Produktvorgabe ((SIEMENS Sinumerik ONE).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: — § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), — § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), — § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland), — § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, — § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), — § 263 StGB (Betrug), — § 264 StGB (Subventionsbetrug), — § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), — § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), — § 333 StGB (Vorteilsgewährung), — § 334 StGB (Bestechung), — §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung); — Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), — keine Verstöße gegen: — §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), — § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), — § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), — §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), — § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III, — § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden. Weiterhin erklärt der Bieter, dass: — die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden, — bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird, — keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, — die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, — dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde. Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben: — Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. — Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird die ausschreibende Stelle bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Hierfür werden in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin anzugeben: — Kommunikation: Hat in deutscher Sprache zu erfolgen. — Referenzen: Mind. 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 36 Monaten mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben. Vergleichbar bedeutet: Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Es sind somit ausdrücklich Referenzen zu benennen, die insbesondere auch Service- und Wartungsleistungen vor Ort umfassen. Sofern firmenseitig vorhanden, sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber bzw. Aufträge in pädagogische Bildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen genannt werden. — Angaben zur vorhandenen Qualitätssicherung in der Produktion, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die auf Grundlage einer dahingehenden QS-Norm (z. B. DIN EN ISO 9001, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und inwieweit ein entsprechendes Qualitätsmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer QS-Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt. Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet. — Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zu bewussten Umweltschutzmaßnahmen sowie einer nachhaltigen Unternehmensführung, die auf Grundlage einer dahingehenden Norm (z. B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und ob ggfs. ein entsprechendes Umweltmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt. Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet. — Nachunternehmer: Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmen einzusetzen. — Bietergemeinschaft: Angabe, ob das Angebot von einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abgegeben wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET RUSSANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Drehmaschinen
Beschreibung: Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt eine Beschaffung von 9 konventionell betriebenen Drehmaschinen für die kreiseigene Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen. Die Auslieferzeitpunkte unterscheiden sich.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42621000 Drehmaschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42630000 Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lessingstraße 18
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68723
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 3 Drehmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2026. 6 Drehmaschinen mit geplanter Lieferung im Jahr 2027.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach: — § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), — § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), — § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland), — § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, — § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), — § 263 StGB (Betrug), — § 264 StGB (Subventionsbetrug), — § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), — § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), — § 333 StGB (Vorteilsgewährung), — § 334 StGB (Bestechung), — §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung); — Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), — keine Verstöße gegen: — §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), — § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), — § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), — §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), — § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III, — § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden. Weiterhin erklärt der Bieter, dass: — die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden, — bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird, — keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, — die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, — dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin zu erklären, dass: — sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, — über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde. Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben: — Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. — Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird die ausschreibende Stelle bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Hierfür werden in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten. Der Bieter hat darin anzugeben: — Kommunikation: Hat in deutscher Sprache zu erfolgen. — Referenzen: Mind. 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 36 Monaten mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben. Vergleichbar bedeutet: Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Es sind somit ausdrücklich Referenzen zu benennen, die insbesondere auch Service- und Wartungsleistungen vor Ort umfassen. Sofern firmenseitig vorhanden, sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber bzw. Aufträge in pädagogische Bildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen genannt werden. — Angaben zur vorhandenen Qualitätssicherung in der Produktion, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die auf Grundlage einer dahingehenden QS-Norm (z. B. DIN EN ISO 9001, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und inwieweit ein entsprechendes Qualitätsmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer QS-Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt. Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet. — Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen, hierzu: Bitte beschreiben und bestätigen Sie auf einer gesonderten Anlage die Erfüllung von unternehmensbezogenen Maßnahmen zu bewussten Umweltschutzmaßnahmen sowie einer nachhaltigen Unternehmensführung, die auf Grundlage einer dahingehenden Norm (z. B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) getroffen werden und ob ggfs. ein entsprechendes Umweltmanagement implementiert ist. Die Maßnahmen sind ausführlich, nachvollziehbar und konkret in Bezug und im Vergleich auf die Anforderungen dahingehend zu beschreiben, die zur Erlangung einer firmenexternen Zertifizierung gem. einer Norm derer zugrunde liegen, auch wenn Ihr Unternehmen noch kein entsprechendes Audit vorgenommen hat. bei Nichterfüllung: Ausschluss des Angebots! Die vorgenannte angeforderte Maßnahmenbeschreibung ist vollständig entbehrlich, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. In diesem Fall erklärt der Bieter das Bestehen eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EMAS, etc. oder gleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, die durch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt. Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet. — Nachunternehmer: Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmen einzusetzen. — Bietergemeinschaft: Angabe, ob das Angebot von einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abgegeben wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET RUSSANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
Registrierungsnummer: 08226-A8148-09
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 62215221752
Fax: +49 622152291752
Profil des Erwerbers: https://www.rhein-neckar-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6954c131-1fe8-4f91-8879-8330f8ee5a67 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2025 11:04:48 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168908-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 53/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/03/2025

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Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
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