5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Vorbehalt der Leistungserbringung
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Einzureichen ist: • Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV. Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz netto (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 100.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung an die Eignung). Wird der Mindestumsatz von 100.000 € nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Es erfolgt eine Bepunktung des Gesamtumsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Sofern die Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht vorliegen sollten, ist die Angabe der Gesamtumsätze für die Jahre 2023, 2022 und 2021 zulässig. Ein jährlicher Gesamtumsatz in Höhe von 100.000 € entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Ab einem jährlichen Gesamtumsatz (netto) von 250.000 € wird der maximale Erfüllungsgrad 3 erreicht. Ein höherer Erfüllungsgrad wird auch bei höheren Umsatzzahlen als 250.000 € nicht vergeben. Weist der Bewerber einen jährlichen Gesamtumsatz zwischen den vorbenannten Werten (also Umsätze > 100.000 € und < 250.000 €) nach, erfolgt die Bestimmung des Erfüllungsgrads anhand einer linearen Interpolationsformel. Der je Jahr erreichte Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung an die Eignung)
Beschreibung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen • mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen. Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Alternativ ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft auch die Angabe einer Projektversicherung durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft möglich. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Mindestanforderung an die Eignung. Auf gesonderte Anfrage: Der Auftraggeber behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Achtung: Wir bitten keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen nach § 46 Abs. 3 S. 1 VgV. Zum Nachweis dieses Kriteriums sind dem Teilnahmeantrag einschlägige Referenzbeschreibungen beizufügen. Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei Seiten DIN A 4 zu beschränken. Das Deckblatt in der Anlage 5 (Teilnahmeantrag) ist jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenz beizubringen. Mehrfachankreuzungen sind möglich, d.h. mit einer Referenz können mehrere Unterkriterien nachgewiesen werden. In dem Deckblatt sind zudem folgende Angaben zu machen: • Nummer der Referenz • Projektbezeichnung • Name des Auftraggebers • Adresse des Auftraggebers • Telefonnummer des Auftraggebers • Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Die Referenzbeschreibung sollte sich insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Ankreuzungen beziehen und diesbezügliche Inhalte im Wesentlichen aufweisen (z.B. Angabe des jeweiligen konkreten Leistungsinhalts, des zeitlichen Abschlusses der Leistung, etc.). Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des Zehn-Jahre-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 der beauftragten Planungsleistung in diesen Zeitkorridor fällt. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist anzugeben, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Leistung erbracht hat. Soweit der Bewerber für die Ausführung der Referenz einen Nachunternehmer eingesetzt hat, ist auszuführen, welche Teile der Leistung durch den Nachunternehmer erbracht worden sind. Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass für die nachfolgenden Unterkriterien jeweils mindestens eine wertbare Referenz vorgelegt werden muss. Die bedeutet, dass der Bewerber ausgeschlossen wird, sofern er keine Referenz für eine der nachfolgend genannten Unterkriterien einreicht. Die Mindestanforderungen an die Eignung müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Geeignete vergleichbare Referenzen der Bewerber aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • mind. 1 Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 300.000 € netto. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 15) • mind. 1 Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 15) • mind. 1 Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit einer Gesamtfläche von mind. 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 15). • mind. 1 Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung je Anlagengruppe HZ II im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein (Gewichtungsfaktor 15). Bewertungsmaßstab des Auswahlkriteriums: Die Referenzen werden quantitativ bewertet. Beim Nachweis von einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis von 6 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden 2 - 5 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Für jedes Kriterium/Unterkriterium kann max. der Erfüllungsgrad 3 erzielt werden. Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Auswahlkriterien abschließend addiert (Wertungssumme). Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung und zugleich Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV. Nachweisform: Referenzbeschreibung, aus der der Inhalt des mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzdeckblattes hervorgeht; Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen des Unternehmens - nur Auswahlkriterium, keine Mindestanforderung an die Eignung
Beschreibung: Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen nach § 46 Abs. 3 S. 1 VgV. Zum Nachweis dieses Kriteriums sind dem Teilnahmeantrag einschlägige Referenzbeschreibungen beizufügen. Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei Seiten DIN A 4 zu beschränken. Das Deckblatt in der Anlage 5 (Teilnahmeantrag) ist jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenz beizubringen. In dem Deckblatt sind zudem folgende Angaben zu machen: • Nummer der Referenz • Projektbezeichnung • Name des Auftraggebers • Adresse des Auftraggebers • Telefonnummer des Auftraggebers • Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Die Referenzbeschreibung sollte sich insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Ankreuzungen beziehen und diesbezügliche Inhalte im Wesentlichen aufweisen (z.B. Angabe des jeweiligen konkreten Leistungsinhalts, des zeitlichen Abschlusses der Leistung, etc.). Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des Zehn-Jahre-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 der beauftragten Planungsleistung in diesen Zeitkorridor fällt. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist anzugeben, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Leistung erbracht hat. Soweit der Bewerber für die Ausführung der Referenz einen Nachunternehmer eingesetzt hat, ist auszuführen, welche Teile der Leistung durch den Nachunternehmer erbracht worden sind. Bei diesem Kriterium handelt es sich nicht um eine Mindestanforderung an die Eignung, sondern lediglich um ein Auswahlkriterium nach § 51 VgV. Die Referenz hat kumulativ die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen: • Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 300.000 € netto. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein. • Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit mindestens erbrachten LPH 2-8. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein. • Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit einer Gesamtfläche von mind. 3500 m². Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein. • Referenz betreffend Technische Ausrüstung – Elektrische Anlagen, dazu zählen: KGR 440, Anlagengruppe 4 im Bereich Neubau/ Wiederaufbau/ Erweiterungsbau/ Umbau/ Modernisierung mit Schwierigkeit der Planung je Anlagengruppe HZ II im Bereich Energetische Sanierung. Die Fertigstellung der LPH 8 muss in den letzten 10 Jahren erfolgt sein. Bewertungsmaßstab des Auswahlkriteriums: Die Referenzen werden quantitativ bewertet. Beim Nachweis von einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis von 6 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden 2 - 5 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Für das Kriterium kann max. der Erfüllungsgrad 3 erzielt werden. Der erzielte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Nachweisform: Referenzbeschreibung, aus der der Inhalt des mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzdeckblattes hervorgeht; Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer)
Beschreibung: Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrages anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche). Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich vorgesehen sind, haben auf gesondertes Anfordern im Teilnahmewettbewerb durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen im Teilnahmewettbewerb zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen: • Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, • Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig), • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. • Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr ausgewiesen (sofern 3 Jahre tätig), • Angaben zu geeigneten Referenzen (es gelten die Wertungsvorgaben gem. Unterlage 1 bzw. Unterlage 3) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Eignungsmatrix (Anlage 4.4 – VgV – TNW - Los 4 Bewertungsmatrix). Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen bzgl. der Referenzen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig) Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstige Erklärungen, die abzugeben mit Teilnahmeantrag sind
Beschreibung: Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWKRundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wichtige Hinweise zum Verfahren
Beschreibung: Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. | Eignungsleihe: Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind, es sei denn, es liegt nur eine Eignungsleihe bzg. Umsatz vor, dann bedarf es keiner Referenzen). | Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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