1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrieservern im 19“ Format für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industriestandardserver im 19“ Format, die überwiegend in den Rechenzentren der einzelnen Rundfunkanstalten aber auch für andere Aufgaben eingesetzt werden. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten müssen diese Server-Systeme sowohl für neue Aufgabenstellungen im Rahmen von Projekten einzelner Fachabteilungen, als auch zur Erneuerung im Rahmen von bestehenden Aufgabenstellungen einsetzen. Dabei wird die Strategie verfolgt, mit leistungsfähigen und skalierbaren Server-Systemen für die Plattformen Microsoft Windows, VMware ESXi und SUSE Linux Enterprise eine einheitliche Maschinenplattform zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Standardplattform können heute mehr als 95% aller Aufgabenstellungen gelöst werden. Mit dieser Vorgehensweise werden Administration, Sicherstellung des Regelbetriebs und Instandhaltung der zu betreuenden Maschinen in erheblichem Maße erleichtert. Die Serversysteme werden vom Auftraggeber und den Bezugsberechtigten in verschiedene Managementumgebungen eingebunden. Im Einzelnen sind dies: • Vollautomatische Softwareverteilung mit initialem Start über das Netzwerk. • Zentrale Auswertung aller hardwarenahen Systemmeldungen. • Zentraler Terminalzugriff über ein vorhandenes KVM-System. • Ferninitiierung eines Neustarts über eine separat zugängliche betriebssystemunabhängige IP-Schnittstelle. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Industrieservern im 19“ Format abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • ARD Sternpunkt, dieser vertreten durch den Hessischen Rundfunk • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • ARD - Hauptstadtstudio, dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Informationsverarbeitungszentrum (IVZ), dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 21.02.2025. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: •Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrie-Servern (x86) unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. Herstellergarantie von 60 Monaten und Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag. Optionale Leistungen sind: •Ergänzende Ausstattungsvarianten der Standard-Industrie-Server •Erweiterung der Herstellergarantie von 60 auf 72 oder 84 Monate •Herstellergarantie von 60, 72 und 84 Monaten inkl. Vor-Ort-Service mit verkürzter Reaktions- und Wiederherstellungszeit. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: •Technische Leistungsmerkmale der Server •Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen •Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen sind in der „Leistungsbeschreibung Leistungsteil B“ in Kapitel 1.2 dargestellt. 1. Serverklasse 1HE AMD (gemäß LB1) jeweils in Stück (Stk.): Mindestabnahmemenge: 5; geplante Abnahmemenge: 30; optionale Höchstmenge: 35; 2. Serverklasse 1HE Intel (gemäß LB2) in Stk. Mindestabnahmemenge: 70; geplante Abnahmemenge: 400; optionale Höchstmenge: 440; 3. Serverklasse 2 HE AMD (gemäß LB3) in Stk. Mindestabnahmemenge: 15; geplante Abnahmemenge: 150; optionale Höchstmenge: 165; 4. Serverklasse 2 HE Intel (gemäß LB4) in Stk. Mindestabnahmemenge: 225; geplante Abnahmemenge: 900; optionale Höchstmenge: 1.000; 5.Serverklasse Low Budget (gemäß LB5) in Stk. Mindestabnahmemenge: 10; geplante Abnahmemenge: 130; optionale Höchstmenge: 150; Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16 Leistungs- und Preisblätter aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Kennung des Verfahrens: a1dc51ac-04f2-459c-9ed8-654153bf1904
Vorherige Bekanntmachung: 574239-2024
Interne Kennung: EU-I/T 1/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48800000 Informationssysteme und Server
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Baden-Baden und siehe Verfahrens und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A, Kapitel 3.4.4 Bezugsberechtigte sowie Leistungsteil B, Kapitel 1.4 Lieferung
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 13 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage 10 „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Unterauftragsnehmer und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrieservern im 19“ Format und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industriestandardserver im 19“ Format, die überwiegend in den Rechenzentren der einzelnen Rundfunkanstalten aber auch für andere Aufgaben eingesetzt werden. Der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten müssen diese Server-Systeme sowohl für neue Aufgabenstellungen im Rahmen von Projekten einzelner Fachabteilungen, als auch zur Erneuerung im Rahmen von bestehenden Aufgabenstellungen einsetzen. Dabei wird die Strategie verfolgt, mit leistungsfähigen und skalierbaren Server-Systemen für die Plattformen Microsoft Windows, VMware ESXi und SUSE Linux Enterprise eine einheitliche Maschinenplattform zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Standardplattform können heute mehr als 95% aller Aufgabenstellungen gelöst werden. Mit dieser Vorgehensweise werden Administration, Sicherstellung des Regelbetriebs und Instandhaltung der zu betreuenden Maschinen in erheblichem Maße erleichtert. Die Serversysteme werden vom Auftraggeber und den Bezugsberechtigten in verschiedene Managementumgebungen eingebunden. Im Einzelnen sind dies: • Vollautomatische Softwareverteilung mit initialem Start über das Netzwerk. • Zentrale Auswertung aller hardwarenahen Systemmeldungen. • Zentraler Terminalzugriff über ein vorhandenes KVM-System. • Ferninitiierung eines Neustarts über eine separat zugängliche betriebssystemunabhängige IP-Schnittstelle. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Industrieservern im 19“ Format abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • ARD Sternpunkt, dieser vertreten durch den Hessischen Rundfunk • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • ARD - Hauptstadtstudio, dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Informationsverarbeitungszentrum (IVZ), dieses vertreten durch den Rundfunk Berlin Brandenburg • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 21.02.2025. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: •Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-Industrie-Servern (x86) unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. Herstellergarantie von 60 Monaten und Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag. Optionale Leistungen sind: •Ergänzende Ausstattungsvarianten der Standard-Industrie-Server •Erweiterung der Herstellergarantie von 60 auf 72 oder 84 Monate •Herstellergarantie von 60, 72 und 84 Monaten inkl. Vor-Ort-Service mit verkürzter Reaktions- und Wiederherstellungszeit. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: •Technische Leistungsmerkmale der Server •Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen •Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Abnahmemengen sind in der „Leistungsbeschreibung Leistungsteil B“ in Kapitel 1.2 dargestellt. 1. Serverklasse 1HE AMD (gemäß LB1) jeweils in Stück (Stk.): Mindestabnahmemenge: 5; geplante Abnahmemenge: 30; optionale Höchstmenge: 35; 2. Serverklasse 1HE Intel (gemäß LB2) in Stk. Mindestabnahmemenge: 70; geplante Abnahmemenge: 400; optionale Höchstmenge: 440; 3. Serverklasse 2 HE AMD (gemäß LB3) in Stk. Mindestabnahmemenge: 15; geplante Abnahmemenge: 150; optionale Höchstmenge: 165; 4. Serverklasse 2 HE Intel (gemäß LB4) in Stk. Mindestabnahmemenge: 225; geplante Abnahmemenge: 900; optionale Höchstmenge: 1.000; 5.Serverklasse Low Budget (gemäß LB5) in Stk. Mindestabnahmemenge: 10; geplante Abnahmemenge: 130; optionale Höchstmenge: 150; Die in den Leistungsblättern in der Anlage 16 Leistungs- und Preisblätter aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber (AG) / Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.
Interne Kennung: EU-I/T 1/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48800000 Informationssysteme und Server
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Leistungen sind: •Ergänzende Ausstattungsvarianten der Standard-Industrie-Server •Erweiterung der Herstellergarantie von 60 auf 72 oder 84 Monate •Herstellergarantie von 60, 72 und 84 Monaten inkl. Vor-Ort-Service mit verkürzter Reaktions- und Wiederherstellungszeit.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A, Kapitel 3.4.4 Bezugsberechtigte sowie Leistungsteil B, Kapitel 1.4 Lieferung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/02/2025
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 13 500 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: A-Kriterien A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. B-Kriterien B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. I- Kriterien I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/((Gesamtkosten (gem. Formaler Teil A Kapitel 4.4.3) ) Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 8% liegen (im Bereich von Z-8% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktezahl den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: -
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Formaler Teil A in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot EU-I/T 1/2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Zuschlag
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 21/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE177747123
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da65347a-b3e5-498d-bc9b-21654adefada - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2025 13:08:43 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 171758-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 53/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/03/2025