5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80511000 Ausbildung des Personals
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare, 80521000 Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen, 80520000 Ausbildungseinrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Inhouse Schulungen beim Auftraggeber werden in den Zentralen in 53721 Siegburg, 60327 Frankfurt und in den Niederlassungen des Auftraggebers (Anlage Standorte BwFPS) durchgeführt. Falls der Auftraggeber für eine geplante Schulungsmaßnahme keine Raumressourcen in den benannten Niederlassungen zur Verfügung hat, so kann die Schulung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers durchgeführt werden, falls dieser über Schulungsräume verfügt. Falls der Auftraggeber und der Auftragnehmer für eine geplante Schulungsmaßnahme keine Raumressourcen zur Verfügung haben, so wird sich der Auftraggeber um alternative Räumlichkeiten kümmern
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 360 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal Transporter (1 Tag)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal LKW (1 Tag)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a Transporter (2 Tage)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a LKW (2 Tage)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: TagespauschaleAusbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag Präsenz)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag Remote)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (1 Tag)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagespauschale Auffrischung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag)
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Einmaliger Pauschalbetrag für eine Schulungskonzeption
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Pauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Pauschale / Ihre Pauschale) x 2,5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalbetrag für Schulungsunterlagen pro Teilnehmer und Schulung in Digitaler- oder Papier-Form
Beschreibung: Das Angebot mit der niedrigsten Pauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Pauschale / Ihre Pauschale) x 2,5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Pauschalisierter Nachlass in Prozent auf jede offene Schulung
Beschreibung: Das Angebot mit der höchsten Nachlass erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Ihr Prozentsatz / höchster Prozentsatz) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl der im offenen Schulungskatalog enthaltenen Schulungen im Bereich Arbeitsschutz und Fahrzeuge
Beschreibung: Das Angebot mit der höchsten Anzahl erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Ihre Anzahl / höchste Anzahl) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)