Deutschland – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen – Technische Ausrüstung HLS Umgestaltung und Sanierung der Synagoge Köln

165109-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen – Technische Ausrüstung HLS Umgestaltung und Sanierung der Synagoge Köln
OJ S 51/2025 13/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Synagogen-Gemeinde Köln -Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)-
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Technische Ausrüstung HLS Umgestaltung und Sanierung der Synagoge Köln
Beschreibung: 1. Projektbeschreibung Sechzig Jahre nach dem Wiederaufbau der Synagoge Roonstraße in Köln sieht sich die Jüdische Gemeinde in Köln mit der Notwendigkeit einer grundlegenden Renovierung und Ertüchtigung des Gebäudes konfrontiert. Viele Räumlichkeiten genügen nicht dem heutigen Nutzungsanspruch und die gesamte Haustechnik ist abgängig. Über diese Ertüchtigung hinaus möchte die Jüdische Gemeinde den Umbau nutzen, das Gebäude an eine veränderte demografische und gesellschaftliche Stellung anzupassen. Die geplante Umgestaltung steht unter zwei Leitgedanken: das Aufgreifen von Gestaltungsqualitäten der ursprünglichen Architektur von 1899 sowie das Fortführen dieser Gestaltung in eine zukunftsweisende Beschaffenheit. Die Synagoge Roonstraße soll weiterhin Spiegel ihrer Zeit sein und sorgfältig in ein zeitgemäßes und lebendiges Haus im Rahmen eines gelebten Kölner Judentums umgestaltet werden. 1.1 Projektstand und -gegenstand Um die oben benannten Ziele zu erreichen, wurde durch die SGK (im Folgenden auch: AG (Auftraggeber)) Mitte 2020 eine Machbarkeitsstudie und Mitte 2021 ein Umsetzungskonzept erarbeitet, in denen die einzelnen baulichen Maßnahmen jeweils näher beleuchtet und beschrieben wurden. Beide Ausarbeitungen dienten v.a. auch der Einwerbung von Fördermitteln, die im weiteren Verlauf in Höhe von ca. 42.000.000 EUR bewilligt bzw. in Aussicht gestellt wurden. Im Anschluss wurde eine Projektsteuerung europaweit ausgeschrieben und Ende 2024 das Büro WOLF R. SCHLÜNZ – PROJEKTE / PROJEKTSTEUERUNG KIRCHLICHER BAUVORHABEN beauftragt. Zu Einzelheiten des Projektgegenstands und der Planungsparametern wird auf die • Anlage 1 „Konzept zur denkmalpflegerischen Umgestaltung“ sowie die • Anlage 2 „Machbarkeitsstudie“ verwiesen. 1.2 Aufgabenstellung und Leistungspflichten Der AG beabsichtigt, im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung folgende Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung „HLS“ an ein leistungsfähiges Büro (im Folgenden: AN (Auftragnehmer)) zu vergeben (stufenweise): • TA, Leistungsphasen 1 - 9 gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. Anlage 15 HOAI Umfasst sind in der vorliegenden Ausschreibung die folgenden Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI) • Wärmeversorgungsanlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI) • Lufttechnische Anlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI) • Förderanlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI) • Gebäudeautomation (§ 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI) Hinweis: Die Anlagengruppen • Starkstromanlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI) • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI) sind nicht Teil der vorliegenden Ausschreibung, sondern werden in einer parallelen Ausschreibung „TA Elektro“ vergeben. Eine Mehrfachbewerbung in beiden Verfahren ist möglich und erwünscht. Ferner wird der AG nachfolgend noch die folgenden Fachplanungen ausschreiben und vergeben: • Tragwerksplanung • Bauphysik incl. Raumakustik • Küchenplanung • Brandschutzfachplanung • SiGeKo Ggf. nach Bedarf: • Denkmalplaner/bauhistorische Beratung • Freianlagenplanung • Vermessungsleistungen • Notwendige Gutachterleistungen Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ist der AN der Ansicht, dass weitergehende Fachplanungen zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, so hat er dies dem AG rechtzeitig anzukündigen und dabei auch zeitlich zu berücksichtigen, dass vor Auftragserteilung ggf. eine europaweite Ausschreibung notwendig sein kann. 1.3 Termine Die Ausführung der Planungen ist unmittelbar nach Zuschlag zu beginnen. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum bis voraussichtlich 2028 erstrecken. Weitere Vorgaben zur Zeitschiene und kalkulationsrelevanten Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und mitgeteilt. 1.4 Kosten Die geschätzten Baukosten der KG 300-600 belaufen sich Stand I. Q/2021 auf 22.306.000,00 EUR netto. Zu Details und Verteilung auf die einzelnen Kostengruppen wird auf die Aufstellung in Anlage 01 verwiesen. Die genannten Werte sind grobe Kostenermittlungen anhand der im Konzept und in der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegten Parameter, sie unterliegen der Fortschreibung. ACHTUNG: Die Finanzierung des Projekts erfolgt vollständig über Fördermittel. Mit zusätzlichen Mitteln ist momentan nicht zu rechnen, so dass sich das vorgegebene Budget voraussichtlich nicht linear zur Baukostensteigerung erhöhen wird, sondern die Differenzen zum Stand bei Bauausführung zwingend über Anpassung der Quantitäten und Qualitäten eingespart werden müssen. 1.5 Stufenweise Vergabe Es ist eine stufenweise Vergabe der beschriebenen Planungsleistungen vorgesehen. Zunächst werden die Leistungen der TGA „HLS“ für die Leistungsphase 1 und 2 nach HOAI mit Zuschlag fest beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumuliert, vollständig oder teilweise – seitens des AG optional abgerufen werden. Die Bewerbenden werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit Abschluss einzelner Abrufstufen die Gremien des AG – ggf. auch in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber – darüber entscheiden werden, ob und wenn ja in welchem Umfang weitere Leistungen abgerufen werden. Werden einzelne Leistungen/Optionen nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den AN.
Kennung des Verfahrens: edf55609-4f18-49e9-a595-5585214b1bb4
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Roonstr. 50
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50674
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe Ausschreibung
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9, stufenweise
Beschreibung: Es ist eine stufenweise Vergabe der beschriebenen Planungsleistungen vorgesehen. Zunächst werden die Leistungen der TGA „HLS“ für die Leistungsphase 1 und 2 nach HOAI mit Zuschlag fest beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumuliert, vollständig oder teilweise – seitens des AG optional abgerufen werden. Die Bewerbenden werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit Abschluss einzelner Abrufstufen die Gremien des AG – ggf. auch in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber – darüber entscheiden werden, ob und wenn ja in welchem Umfang weitere Leistungen abgerufen werden. Werden einzelne Leistungen/Optionen nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den AN.
Interne Kennung: SGK_RS_2a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Roonstr. 50
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50674
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Synagogen-Gemeinde Köln K.d.ö.R., vertreten durch den Vorstand: Bettina Levy, Abraham Lehrer, Dr. Michael Rado und Dr. Felix Schotland Ottostraße 85 50823 Köln Tel.: +49 (0)221 71662-0 Fax: +49 (0)221 71662-599 E-Mail: d.klapheck[at]sgk.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Rechtsanwalt Michael K. Arnon Spichernstraße 15 40476 Düsseldorf E-Mail: kanzlei[at]arnon.de Tel.: +49 (0)211 357054 Fax: +49 (0)211 369517 Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Die Bewerbenden müssen ihre technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung (TGA) Anlagengruppen Heizung Lüftung und Sanitär im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus (Formular Referenzen). Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o Das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung (TGA) mindestens vier (4) Leistungsphasen für die Sanierung eines Gebäudes in den letzten fünfzehn (15) Jahren umfasst (Inhalt der Leistung) UND o im Rahmen der Sanierung mindestens netto 500.000,00 EUR anrechenbare Kosten in den Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI), Wärmeversorgungsanlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI), Lufttechnische Anlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI), Förderanlagen (§ 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI) und Gebäudeautomation (§ 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI) nachzuweisen sind (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Fertigstellung des Projekts). b. Angaben über das für die Projektleitung, Stellvertretung und Projektmitarbeit vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung muss dabei jeweils mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Stellvertretung und jede/r Projektmitarbeitende muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann wie gesagt auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Die Bewerbenden müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 € für Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € (jährlich jeweils mindestens 2-fach maximiert). Alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung). c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für alle ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerbenden folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). • kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular). • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). • Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmen von verschiedenen Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass das Nachunternehmen keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerbenden/Bewerber-gemeinschaften hat, bei denen es Nachunternehmen ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmens gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerbenden/Bewerbergemein-schaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbenden. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerbende/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmens und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schluss-termins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerbende/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahl der Bewerber, falls mehr als drei Bewerber verbleiben (siehe Ziff. 3.3 der Aufforderung).
Beschreibung: Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerbende, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit der Bewerbenden. Gemäß der nachfolgenden Matrix sind maximal 40 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen einer komplexen Sanierung beherrscht werden. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien erfüllen und ggf. Besonderheiten aufweisen, die eine bessere Wertung rechtfertigen. Es werden ausschließlich Referenzen gewertet, die auf dem dafür vorgesehenen Formular „Referenzen“ eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei (3) vergleichbaren Referenzen (vgl. 3.3.2 a) = Sanierung/Neubau, Volumen relevante Anlagengruppen mind. 500.000,00 EUR netto, Übergabe erfolgt) gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei (3) Referenzen eingereicht werden, die ggf. auch die wertungsrelevante Besonderheit der Sanierung aufweisen. 1. Anzahl der eingereichten, vergleichbaren Referenzprojekte (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit und Nachweis in der Anlage „Referenzen“) 7 Referenzen oder mehr = 7 Punkte 6 Referenzen = 6 Punkte 5 Referenzen = 5 Punkte 4 Referenzen = 4 Punkte 3 Referenzen = 0 Punkte unter 3 Referenzen = Ausschluss HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist. 2. Anzahl der eingereichten, vergleichbaren Referenzprojekte, die eine Sanierung betreffen (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit und Nachweis in der Anlage „Referenzen“) 5 Referenzen oder mehr = 10 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 3 Referenzen = 6 Punkte 2 Referenzen = 4 Punkte 1 Referenz = 2 Punkte 3. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 19 Jahre = 10 Punkte 18 Jahre = 9 Punkte 17 Jahre = 8 Punkte 16 Jahre = 7 Punkte 15 Jahre = 6 Punkte 14 Jahre = 5 Punkte 13 Jahre = 4 Punkte 12 Jahre = 3 Punkte 11 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 1 Punkt unter 10 Jahre = Ausschluss 4. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 13 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahre = Ausschluss 5. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeitende = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 4 Projektmitarbeitende = 3 Punkte 4 Projektmitarbeitende = 2 Punkte 3 Projektmitarbeitende = 1 Punkt unter 3 Projektmitarbeitende = 0 Punkte Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit somit 40 Punkte erreicht werden. 3.4 Auswahl bei Punktgleichstand Die drei Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerbende zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerbende stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerbende die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerbende zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerbende bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerbende stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerbenden neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird insofern mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei wird das günstigste Angebot 30 Punkte erhalten. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, wird 0 Punkte erhalten. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Die Bietenden werden in Ihrer Kalkulation und Angebotslegung generell frei sein. Es ist von einer stufenweisen Beauftragung auszugehen, wobei zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI gemäß Auftragssoll vergeben werden sollen. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden optional ausgeschrieben.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Ferner ist ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 70 % in die Endwertung einfließen, es werden somit maximal 70 Punkte zu erreichen sein. ACHTUNG: Die Präsentation wird wertungsrelevant sein! Sie wird neben dem im endgültigen Angebot kalkulierten Preis über den Zuschlag entscheiden. Die Bietenden sollen insofern konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und der Gesamteindruck der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt. Vor diesem Hintergrund wird bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt explizit darauf hingewiesen, dass beide im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in der „Checkliste Leistungsfähigkeit“ benannten verantwortlichen Personen für • die Projektleitung und • stellvertretende Projektleitung zwingend an dem Termin im Verhandlungsverfahren teilnehmen müssen, da sonst der Erhalt der vollen Punktzahl nicht möglich sein wird. Dabei ist darauf zu achten, dass beide Personen entsprechende Anteile an der Präsentation haben. Nur so können die Beteiligten bewertet werden. Ein Wechsel der Personen zwischen Teilnahmeantrag und Präsentation ist nur in Ausnahmefällen möglich, die keinesfalls in einer anderweitigen internen Einplanung der jeweiligen Situation liegen kann. ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN. DIE HIER ENTHALTENDEN ERLÄUTERUNGEN DIENEN LEDIGLICH DER MAXIMALEN TRANSPARENZ FÜR DAS SPÄTERE VERHANDLUNGSVERFAHREN
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E71314857
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E71314857
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/04/2025 13:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung innerhalb 6-tägiger Frist, §§ 56 Abs. 2, 4 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist nach Rechtsauffassung der Vergabestelle die Vergabekammer des Bundes Bundeskanzlerplatz 2 53113 Bonn Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-16 Soll ein Nachprüfungsantrag per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. Die Geschäftsstelle der Vergabekammern des Bundes ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 14 Uhr erreichbar. Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Synagogen-Gemeinde Köln -Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)-
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Synagogen-Gemeinde Köln -Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Synagogen-Gemeinde Köln -Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)-
Organisation, die Angebote bearbeitet: Synagogen-Gemeinde Köln -Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)-
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Synagogen-Gemeinde Köln -Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)-
Registrierungsnummer: DE151589171
Postanschrift: Ottostr. 85
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50823
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2 21 97 30 02 93
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 04922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b946efd-9a04-4b4d-be0b-0a6878683706 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/03/2025 19:25:07 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 165109-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 51/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/03/2025

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