2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen, 98341100 Verwaltung von Unterkünften
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stockweg 10
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47804
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt (DEA14)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Korruption: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Betrugsbekämpfung: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. In Bezug auf das Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen.