Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities

161582-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities
OJ S 50/2025 12/03/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NEW AG
E-Mail: einkauf@new.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities
Beschreibung: Die Auftragsvergabe erfolgt im Namen der NEW AG zugunsten ihrer Tochtergesellschaft NEW Netz GmbH. Die NEW Netz nutzt die Systeme der Firma SAP seit vielen Jahren. Sie sind in fast alle Prozesse des Unternehmens integriert und gewährleisten die ineinandergreifenden Funktionalitäten von technischen und kaufmännischen Prozessen sowie der Befolgung aller rechtlichen Vorgaben die (Informations-) Sicherheit und vor allem die Sicherheit der kritischen Infrastruktur betreffend. Mit dem Update auf die SAP S/4 HANA Utilities stellt die NEW Netz auch für die Zukunft sicher, dass die Software und die damit erfolgende Abwicklung aller relevanten Prozesse den Anforderungen an IT-Sicherheit und allen neuen technischen IT-Standards genügt.
Kennung des Verfahrens: 45647be4-3f47-458a-a32d-fbac6f62f41c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mönchengladbach
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergabeverordnung
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: SAP S/4 Hana Utilities als Upgrade zu SAP IS-U
Beschreibung: Durch die fortgesetzte Nutzung der SAP-Komponenten als schrittweises Update minimiert die NEW Netz den Anpassungsbedarf an bestehende Systeme und an die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme und sorgt so für Sicherheit: bei der Umsetzung können keine überraschenden Inkompatibilitäten oder andere Schwierigkeiten auftreten, die weitreichende Folgen für die Sicherheit der kritischen Infrastruktur haben würden. Außerdem wird mit der Nutzung von SAP S/4 HANA Utilities der technologische Wandel im Bereich der IT-Systeme (Plattformgedanke) und die Erfüllung der IT-Sicherheitskriterien sichergestellt. Die Systeme des bisher genutzten Produkts SAP IS-U können nicht weiter genutzt werden. Dies ist wegen sicherheitsrelevanter Überlegungen auch kommerziell nicht möglich, da die bisherige Software von SAP abgekündigt wurde. Updates und Wartungsarbeiten werden somit künftig nicht mehr durchgeführt. Die bisher lizensierten spezifischen Produkte und deren Kosten im Bereich IS-U werden mit dem Wechsel auf S/4 HANA Utilities angerechnet. Dadurch ergibt sich für die NEW Netz auch noch ein kommerzieller Nutzen. Die Wartung der Systeme wird auf der Basis der bestehenden Wartungsvereinbarungen fortgeführt. Durch die weitere bzw. erweiterte Nutzung von SAP-Komponenten, insbesondere auch der Cloud-Komponenten wird der Anpassungsaufwand an die bestehenden Systeme und die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme minimiert und damit insbesondere auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesichert. Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen des ursprünglichen Auftragnehmers, die zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind: In der Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities ist weniger ein technischer Systemwechsel als vielmehr ein Releasewechsel mit geringfügigen Erweiterungen zu sehen. Es handelt sich eher um ein Update als um ein neues Produkt. Technisch liegt eine Erweiterung des bereits bestehenden Systems des ursprünglichen Auftragnehmers vor. Es handelt sich insofern um den Fall einer Erneuerung und Erweiterung einer bereits erbrachten Leistung. Ein Umstieg im Rahmen eines Anbieter- bzw. Systemwechsels würde eine große Umstellung bedeuten, verbunden mit erheblichem finanziellem und zeitlichem Aufwand. Für sämtliche Nutzungen müssten Schulungen bei einer Vielzahl von Mitarbeitern durchgeführt werden. Außerdem kann nur bei der Weiterbeauftragung die Nutzung der Plattform schrittweise erfolgen. Die nach und nach erfolgende Nutzung der neuen Plattform bringt Effizienzgewinne mit sich und vereinfacht die Umstellung bei den betroffenen Mitarbeitern deutlich. Bei einem Anbieter bzw. bei einem neuen System müsste der Wechsel komplett erfolgen, verbunden mit dem Risiko, dass das System ggf. vorübergehend gar nicht nutzbar wäre. Mit Blick auf die unverzichtbare IT-Sicherheit in der kritischen Infrastruktur stellt dies ein unverhältnismäßig hohes Risiko dar. Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Alle Entwicklungen, die die NEW Netz auf der bisherigen SAP-Plattform IS-U vorgenommen hat, müssen vorsichtshalber als geistiges Eigentum der SAP eingeordnet werden. Das Risiko, hier von SAP ggf. mit einem Rechtsstreit überzogen zu werden, ist jedenfalls hoch. Bei einem Anbieter-/Systemwechselwäre würde damit zwangsläufig das geistige Eigentum der SAP verletzt werden. Bei der Übertragung des bisherigen Systems und der bisherigen Daten auf eine neue Plattform eines neuen Systems/Anbieters müsste der neue Anbieter in den bisherigen Datenbestand eingreifen, v.a. bei Abrechnungsregeln, Kalkulation, Preisfindung, BAIds und Customer Exits. Außerdem könnten bestehende Z-Tabellen und Eigen- bzw. Weiterentwicklungen der SAP nicht geschützt werden. Bei Einsicht und/oder Zugriff eines neuen Anbieters würde ggf. unmittelbar das geistige Eigentum der SAP verletzt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Der Business-Kern des bisherigen SAP-Systems IS-U entspricht im Coding dem neuen System. Die zugrundeliegende Technologie ist also identisch, und in Bezug auf die Weiterverwendung der Technologie bzw. des Codings ist in technischer Hinsicht kein Wettbewerb vorhanden. Viele der erforderlichen Prozesse können nur innerhalb der SAP-Software, von IS-U zu S/4 HANA Utilities übertragen werden. Ansonsten wäre eine komplette Neuimplementierung notwendig. Für die sinnvolle, effiziente, kostengünstige und vor allem sichere Lösung eines weiterentwickelten Systems ohne zwingende (Neu-) Implementierung eines neuen Systems ist aus den dargestellten technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Bei einem Wechsel des Anbieters würden mit hoher Wahrscheinlichkeit technische Schwierigkeiten auftreten, insbesondere Kompatibilitätsprobleme, die im Vorhinein kaum belastbar abzuschätzen sind, die aber ein hohes (Sicherheits-) Risiko mit sich bringen würden. Insofern gibt es auch bzgl. einer technisch möglichst störungsfreien Umsetzung ebenso wenig Wettbewerb. Auch die (Daten-) Sicherheit ist ein entscheidender Faktor des bisherigen und des weiterentwickelten Systems, die bei einem Systemwechsel gefährdet wäre. Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur wird nur bei der Weiterbeauftragung der SAP erhalten, insofern gibt es auch in dieser Hinsicht aus technischen Gründen keinen Wettbewerb.
Interne Kennung: SAP S/4 Hana Utilities Lizenznutzungsvertrag
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Regelungen des § 135 des § 160 GWB. Der Auftraggeber wird den Vertrag gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Stillhaltefrist von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abschließen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr geltend gemacht werden.
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Durch die fortgesetzte Nutzung der SAP-Komponenten als schrittweises Update minimiert die NEW Netz den Anpassungsbedarf an bestehende Systeme und an die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme und sorgt so für Sicherheit: bei der Umsetzung können keine überraschenden Inkompatibilitäten oder andere Schwierigkeiten auftreten, die weitreichende Folgen für die Sicherheit der kritischen Infrastruktur haben würden. Außerdem wird mit der Nutzung von SAP S/4 HANA Utilities der technologische Wandel im Bereich der IT-Systeme (Plattformgedanke) und die Erfüllung der IT-Sicherheitskriterien sichergestellt. Die Systeme des bisher genutzten Produkts SAP IS-U können nicht weiter genutzt werden. Dies ist wegen sicherheitsrelevanter Überlegungen auch kommerziell nicht möglich, da die bisherige Software von SAP abgekündigt wurde. Updates und Wartungsarbeiten werden somit künftig nicht mehr durchgeführt. Die bisher lizensierten spezifischen Produkte und deren Kosten im Bereich IS-U werden mit dem Wechsel auf S/4 HANA Utilities angerechnet. Dadurch ergibt sich für die NEW Netz auch noch ein kommerzieller Nutzen. Die Wartung der Systeme wird auf der Basis der bestehenden Wartungsvereinbarungen fortgeführt. Durch die weitere bzw. er-weiterte Nutzung von SAP-Komponenten, insbesondere auch der Cloud-Komponenten wird der Anpassungsaufwand an die bestehenden Systeme und die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme minimiert und damit insbesondere auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesichert. Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen des ursprünglichen Auftragnehmers, die zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind: In der Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities ist weniger ein technischer Systemwechsel als vielmehr ein Releasewechsel mit geringfügigen Erweiterungen zu sehen. Es handelt sich eher um ein Update als um ein neues Produkt. Technisch liegt eine Erweiterung des bereits bestehenden Systems des ursprünglichen Auftragnehmers vor. Es handelt sich insofern um den Fall einer Erneuerung und Erweiterung einer bereits erbrachten Leistung. Ein Umstieg im Rahmen eines Anbieter- bzw. Systemwechsels würde eine große Umstellung bedeuten, verbunden mit erheblichem finanziellem und zeitlichem Aufwand. Für sämtliche Nutzungen müssten Schulungen bei einer Vielzahl von Mitarbeitern durchgeführt werden. Außerdem kann nur bei der Weiterbeauftragung die Nutzung der Plattform schrittweise erfolgen. Die nach und nach erfolgende Nutzung der neuen Plattform bringt Effizienzgewinne mit sich und vereinfacht die Umstellung bei den betroffenen Mitarbeitern deutlich. Bei einem Anbieter bzw. bei einem neuen System müsste der Wechsel komplett erfolgen, verbunden mit dem Risiko, dass das System ggf. vorübergehend gar nicht nutzbar wäre. Mit Blick auf die unverzichtbare IT-Sicherheit in der kritischen Infrastruktur stellt dies ein unverhältnismäßig hohes Risiko dar. Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Alle Entwicklungen, die die NEW Netz auf der bisherigen SAP-Plattform IS-U vorgenommen hat, müssen vorsichtshalber als geistiges Eigentum der SAP eingeordnet werden. Das Risiko, hier von SAP ggf. mit einem Rechtsstreit überzogen zu werden, ist jedenfalls hoch. Bei einem Anbieter-/Systemwechselwäre würde damit zwangsläufig das geistige Eigentum der SAP verletzt werden. Bei der Übertragung des bisherigen Systems und der bisherigen Daten auf eine neue Plattform eines neuen Systems/Anbieters müsste der neue Anbieter in den bisherigen Datenbestand eingreifen, v.a. bei Abrechnungsregeln, Kalkulation, Preisfindung, BAIds und Customer Exits. Außerdem könnten bestehende Z-Tabellen und Eigen- bzw. Weiterentwicklungen der SAP nicht geschützt werden. Bei Einsicht und/oder Zugriff eines neuen Anbieters würde ggf. unmittelbar das geistige Eigentum der SAP verletzt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Der Business-Kern des bisherigen SAP-Systems IS-U entspricht im Coding dem neuen System. Die zugrundeliegende Technologie ist also identisch, und in Bezug auf die Weiterverwendung der Technologie bzw. des Codings ist in technischer Hinsicht kein Wettbewerb vorhanden. Viele der erforderlichen Prozesse können nur innerhalb der SAP-Software, von IS-U zu S/4 HANA Utilities übertragen werden. Ansonsten wäre eine komplette Neuimplementierung notwendig. Für die sinnvolle, effiziente, kostengünstige und vor allem sichere Lösung eines weiterentwickelten Systems ohne zwingende (Neu-) Implementierung eines neuen Systems ist aus den dargestellten technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Bei einem Wechsel des Anbieters würden mit hoher Wahrscheinlichkeit technische Schwierigkeiten auftreten, insbesondere Kompatibilitätsprobleme, die im Vorhinein kaum belastbar abzuschätzen sind, die aber ein hohes (Sicherheits-) Risiko mit sich bringen würden. Insofern gibt es auch bzgl. einer technisch möglichst störungsfreien Umsetzung ebenso wenig Wettbewerb. Auch die (Daten-) Sicherheit ist ein entscheidender Faktor des bisherigen und des weiterentwickelten Systems, die bei einem Systemwechsel gefährdet wäre. Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur wird nur bei der Weiterbeauftragung der SAP erhalten, insofern gibt es auch in dieser Hinsicht aus technischen Gründen keinen Wettbewerb.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: NEW AG
Registrierungsnummer: DE120499153
Stadt: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41236
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@new.de
Telefon: +4921666880
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE210157578
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a8982c86-76cd-4013-b067-33ed0acc7bbe - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/03/2025 09:46:42 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 161582-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 50/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/03/2025

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