1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in 10117 Berlin - VOEK 434-24
Beschreibung: Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. --- Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365/366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben. --- Die technischen Anlagen sind in einen Hauptstandort mit mehreren zusammenhängenden Gebäudeteilen sowie drei Nebenstandorten in unmittelbarer Nachbarschaft aufgeteilt --- Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit u.a. für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, ggf. die Gewährleistungsüberwachung, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung. -- Weitere Leistungen sind die Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende, das Instandhaltungsmanagement und der Bereitschaftsdienst, die Objektleitung und Haustechnikleistungen. -- Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören. -- Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook), Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw. CAFMSysteme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den ITSicherheitsanforderungen des BSI entsprechen. -- Dem AN stehen Räumlichkeiten sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung. -- Das eingesetzte Personal des AN einschl. genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich im Besitz einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung SÜ2 nach § 9 SÜG sein. --- Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter, 5 Haustechniker, 2 Servicetechniker und 1 unterst. Objektleiter sowie deren Vertreter benötigt. --- Genaue Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 0a0244b0-e9e2-4e83-86ce-8cd263925d89
Interne Kennung: VOEK 434-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden, 50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste, 50532000 Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in 10117 Berlin: - Wilhelmstr. 49 - Wilhelmstr. 50 - Mohrenstr. 62 - Taubenstr. 4-6 - Französischer Str. 9-12
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin - VOEK 434-24
Beschreibung: Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin ausgeschrieben. --- Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 29.07.2025, Stufe 2: beginnt spätestens drei Monate vor Regelbetrieb 2.Regelbetrieb: Beginn 01.10.2026 bis Vertragsende: 30.09.2031 (ggf. optionale Verlängerung bis 30.09.2036) 3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes ---- Start-Up-Phase: - Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG) - bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen müssen - für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehe Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter angehören; Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. --- Regelbetrieb a) geforderte Leistungen: - Betreiben - Inspektion - Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen - DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) - Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche - Wartung - Instandsetzung - Optimieren - Störungsmanagement - ggf. Gewährleistungsüberwachung - Berichten - Dokumentieren - Energiemanagement - Stillstandsmanagement / Stillstandswartung - Entsorgung - Kommunikationsmanagement - EDV - Nutzung eines CAFM-Systems - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechnikleistungen nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung - der jeweils gültigen Bestimmungen - der behördlichen Auflagen und Bestimmungen - der öffentlich-rechtlichen Anforderungen - den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik - den Herstellerangaben. b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276: - 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480 und 540 sowie Leistungen nach den allg. Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4 Prüfung der ortsveränderl. elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052 Raumlufttechn. Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat- Messung - TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen zu erbringen. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz- /Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. --- Vertragsauslaufphase Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden. --- Konkretisierungen der Leistungen sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 434 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden, 50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste, 50532000 Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.09.2036. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in 10117 Berlin: - Wilhelmstr. 49 - Wilhelmstr. 50 - Mohrenstr. 62 - Taubenstr. 4-6 - Französischer Str. 9-12
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --- 2) Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung zwingend vorgeschrieben und kann vom 25.03.2025 bis zum 11.04.2025 durchgeführt werden. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist drei Werktage vor Wunschtermin. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage B-08) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren. Die Terminanmeldung muss per E-Mail an mario.tauche@bundesimmobilien.de verbindlich angekünigt werden. Dabei sind maximal zwei Personen unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, Geburtsortes, Geburtsdatums, der Firma und einer Telefonnummer anzumelden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. --- 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen sind bis spätestens am 24.04.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: 1. Geheimhaltung und Datenschutz Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitar-beiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelhei-ten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informati-onsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen der AG sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher, vorheriger, schriftlich erteilter Einwilligung der AG Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß Anlage – Verschwiegenheitserklärung - zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheits-erklärung zu verlangen. Diese Erklärung ist jährlich zu wiederholen, die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten. 2. Sicherheitsüberprüfung Für den Zutritt zu der vertragsgegenständlichen Liegenschaft wird eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2- gemäß §9 Abs.1 Nr.1 und 2 SÜG gefordert. Die eingesetzten Nachunternehmer müssen vom AN begleitet werden, sofern diese nicht über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG verfügen. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutz-betreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind – unter Angabe der Art und des Datums des SÜ –. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an. Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfun-gen nach Ü2 die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt wer-den kann. Die Auftraggeberin weist auf Folgendes hin: Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit der Folge der Ablehnung können insbesondere vorliegen bei: Straftaten der Person in den letzten 5 Jahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzverfahren, Beziehungen und Kontakte in Staaten im Sin-ne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Staatenliste des BMI), Alkohol- und Drogenabhängigkeit u.a..Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Beispielnennung. In jedem Fall führen diese Sachverhal-te stets zu verlängerten Verfahrenslaufzeiten der Sicherheitsüberprüfung. Das Risiko der Verfahrensverzögerung sowie der Ablehnung einer Person im Ergebnis einer nicht erfolgreich durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, gleich aus welchem Grund, verbleibt beim Auftragnehmer.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. €; Sachschäden mindestens 5 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €; Schlüsselschäden mindestens 100.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. --- - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass, -- das Unternehmen spätestens zu Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt -- dass dem künftigen Objektteam die technische Ausstattung (Maschinen, Werkzeug, Materialien usw.) zur Verfügung steht, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- zu Beginn der Start-up-Phase ausreichend qualifiziertes Personal bereitgehalten wird, welches bereits nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 u. 2 SÜG(sog. Ü2) sicherheitsüberprüft ist bzw. bereit ist, sich der Ü2 zu unterziehen, davon mind. (eigenes Personal des AN): --- ein Objektleiter (OL) und seine Vertretung --- ein unterstützender Objektleiter (UOL) und seine Vertretung --- zwei Servicetechniker (ST) und deren Vertretungen --- fünf Haustechniker (HT) und deren Vertretung je Gewerk -- für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitgehalten werden, welche über eine Ü2 verfügen -- sämtliche notwendigen Fachbetriebszulassungen jederzeit vorgelegt werden -- Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden, soweit das möglich und wirtschaftlich ist -- das eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzten GLT- und CAFM-Programme des AN fachgerecht zu nutzen und zu bedienen -- das Unternehmen im Besitz des Zertifikats gem. ISO 27001 o. vergleichbar ist -- die Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen an das vorgesehene CAFMSystem nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt werden - Eigenerklärungen und Nachweise des für den Einsatz vorgesehenen Personals: Objektleiter: Eigenerklärung, dass -- OL und Vertretung über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mind. Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen -- OL und Vertretung über mind. über 5 Jahre Berufserfahrung im TGM mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen -- OL und Vertretung über folgende Kenntnisse/Fähigkeiten verfügen: ---sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) ---hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen ---ausgeprägte service-orientierte Einstellung und Führungsqualität ---Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001/14001 ---Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und in den Bereichen Umweltmanagement und Nachhaltigkeit ---Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit ---sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik --- gute Kenntnisse der eingschlägigen Hard- und Software --- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung Unterstützender Objektleiter (UOL) Eigenerklärung, dass --UOL und Vertretung über eine abgeschlossene technische oder kaufmännische Ausbildung mit Kenntnissen und Erfahrungen im Koordinatorenbereich in der Elektrotechnik oder einem Gewerk der Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen -- UOL und Vertretung über mind. 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen -- UOL und Vertretung über folgende Kenntnisse/Fähigkeiten verfügen: --- Führungsqualität und Befähigung als Koordinator der HT --- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift --- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen --- service-orientierte Einstellung --- Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik --- Kenntnisse der Arbeitssicherheit --- Kaufmännische Kenntnisse Servicetechniker (ST) Eigenerklärung, dass -- ST 1 und Vertretung über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter oder Meister in der Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im LV beschriebenen technischen Anlagen) oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen --ST 2 und Vertretung über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter oder Meister in einem versorgungstechnischen Gewerk (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- und Klimatechnik) oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen -- die ST und deren Vertretungen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen -- die ST und deren Vertretungen über folgende Kenntnisse/Fähigkeiten verfügen: --- Fachtechnische Erfahrungen in der Durchführung, Begleitung und Abnahme von Baumaßnahmen --- Fähigkeit, in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten, selbstständig und zielorientiert zu arbeiten, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen --- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift --- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen --- service- orientierte Einstellung --- Kenntnisse der fachtechnischen Gesetze, Normen und Richtlinien, im baulichen u. techn. Brandschutz, der MSR-/GA-Technik, der einschlägigen Hard- und Software u. der Arbeitssicherheit. Haustechniker (HT) Eigenerklärung, dass -- HT 1 und 2 sowie deren Vertretung über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im LV beschriebenen technischen Anlagen) oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen -- HT 3, 4 und 5 sowie deren Vertretung über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischen Gewerk (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- und Klimatechnik) oder in einem vergleichbaren Gewerk verfügen -- die HT und ihre Vertretungen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen -- die HT und ihre Vertretungen folgende Kenntnisse/Fähigkeiten verfügen: --- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) --- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen --- service-orientierte Einstellung --- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14001 --- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit, der MSR-/GLT-Technik
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Vorlage weiterer Nachweise der HT auf Anforderung der Vergabestelle: 1. als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung alle HT und deren Vertretungen bzw. Erklärung, dass noch nicht von allen HT ein schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung vorliegt, und diese Berechtigung nach Zuschlagserteilung unverzüglich eingeholt wird. Ggf. vorhandene Berechtigungen werden auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. 2. der Berechtigung für das Arbeiten an Feststellanlagen (Fachkraft für Feststellanlagen) für alle HT und seine Vertretungen. 3. einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen für HT 1 und 2 (Elektro) und seine Vertretung (alternativ ist die Schaltberechtigung durch einen anderen Mitarbeiter des AN sicherzustellen) 4. einer Verantwortlichen Elektrofachkraft für HT 1 und 2 (Elektro) und seine Vertretung. - Eigenerklärung, dass die namentliche Benennung, die Vorlage der Nachweise der Qualifikation und Berufserfahrung (mittels eines Projektlebenslaufes über betreute Objekte, Funktionen, Aufgaben) der Objektleiter, unterstützenden Objektleiter, Servicetechniker und Haustechniker wie oben benannt, auf Anforderung der Vergabestelle und auch jederzeit auf Anforderung der AG während der Leistungserbringung vorgenommen wird. - Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung: Erlärung, dass -- zur Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü 2). -- für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü 2), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden. -- hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. --- - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Technisches Gebäudemanagement von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers Art des Referenzobjektes Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), Jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Anzahl der durchschnittlich eingesetzten AN pro Jahr, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis 60 Punkte bzw. 60 %
Beschreibung: Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut LV gewertet. --- Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Konzept, maximal 40 Punkte und der Punktzahl für den Preis, maximal 60 Punkte. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei weiterer Gleichheit behält sich die Vergabestelle einen Losentscheid vor. --- 1. Wertungskriterium Preis: Zum Zweck der Wertung wird die im Leistungsverzeichnis angegebene Summe als Grundlage des Kriteriums Preis verwendet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils im Verhältnis zum günstigsten Angebot gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. -- Der der Wertung der Teilkonzepte zugrundeliegende Bewertungsschlüssel ist der Anlage A-03-Wertung-Zuschlagskriterien zu entnehmen. Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Konzept (Qualität) 40 Punkte bzw. 40 %
Beschreibung: Konzept: Grundlage für die Konzeption (das Konzept) sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. --- Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Konzept, maximal 40 Punkte und der Punktzahl für den Preis, maximal 60 Punkte. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei weiterer Gleichheit behält sich die Vergabestelle einen Losentscheid vor. --- 2. Wertungskriterium Konzept: Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung mit einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5). - Folgende Teilkonzepte sind Bestandteil des Gesamtkonzepts und sind entsprechend zu erläutern. - Konzept zur Start-Up-, Vertragsauslauf- und Übergangsphase (Gewichtung: 5 %) - Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (Gewichtung: 10 %) - Konzept zum Störungsmanagement (Gewichtung: 10 %) - Konzept zum Qualitätsmanagement / kontinuierlicher Verbesserungsprozess (Gewichtung: 10 %) Konzept zum Energiemanagement (Gewichtung: 5%) - Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 10 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. - Die Konzepte werden Bestandteil des Vertrages. - 2.1 Konzept der Start-Up- und Vertragsauslauf- und Übergangsphase Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten: - Organisation und Sicherstellung des laufenden Betriebs Konzeptüberprüfung auf Plausibilität; Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase - Personaleinsatz während der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase Sicherstellung des notwendigen Personals zur Übernahme des Regelbetriebs/ zur Aufnahme von Gebäudedaten - 2.2 Konzept des Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagements Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten: - Projektsteuerung/ Überwachung der Termine Abbildung der Prozesse zur Wartung/ Prüfung und Inspektion; Eigenleistungsquote der Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen Musterwartungsplan - Dokumentation Darstellung der Verfahrensweise bzgl. Dokumentation bei der Übernahme einer neuen Anlage; Dokumentation von Wartungs- und Prüfberichten - Konzept zur vorbeugenden Instandhaltung Darstellung eines Materialmanagements (u. a. Vorhaltung von Ersatzteilen/ Verschleißteilen), Darstellung einer Ersatzbeschaffung, Schwachstellenanalyse - 2.3 Konzept des Störungsmanagements Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten: - Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten Prozessabbildung unter Einbeziehung der Reaktionszeiten - Notfallplan für verschiedene Havarien Darstellung des Notfallmanagements; Verträge mit Nachunternehmen zur schnellen Störungs-beseitigung - 2.4 Konzept des Qualitätsmanagements Der Bieter soll zu folgenden Inhalten erläuternd Auskunft geben: - CAFM-System Angaben zum CAFM-System, zur Art und Weise des Zugriffs durch den Auftraggeber auf wel-che Daten und Bericht, zum Inhalt (detaillierte Beschreibung des Qualitätsmesssystems), zur Zeitdauer der bereits erfolgten Anwendung, zur Art und Weise der Protokollübergabe - Konzept zur Verbesserung des Anlagenbestands Verbrauchsmessungen der bestehenden Anlagen im Betrieb; Weiterleitung von Verbesse-rungsvorschlägen an den Betreiber; Methoden/ Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Kommunikation mit dem AG/ Nutzer vor Ort; Form der Störungsannahme und Bearbeitung; Umgang mit Kritik/ Problemen/ Beanstandungen - 2.5 Konzept des Energiemanagements Dieses Konzept soll Erläuterungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Darstellung des Energieverbrauchs, statistische Erhebung - Konzept zur Einsparung von Energiekosten - Die Teilkonzeptwertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (40 %) ein. Im Wertungskriterium schriftliches Konzept sind maximal 40 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10,00 Punkten (sehr gut) je Kriterium. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit der für das Teilkonzept angegebenen Prozentangabe (Gewichtung in Relation zur Gesamtgewichtung) multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Teilkonzepte werden addiert. -- Der der Wertung der Teilkonzepte zugrundeliegende Bewertungsschlüssel ist der Anlage A-03-Wertung-Zuschlagskriterien zu entnehmen. Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs.1 Nr. 1 und 2 SÜG (sog. Ü2).
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 110 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96d7edd8-e70d-4235-91fd-110f48ddc38a - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/03/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 158000-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2025