1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn, aufgeteilt in 3 Losen
Beschreibung: Im Stadtgebiet Bonn fällt jährlich Straßenkehricht an, der durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen wird. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird direkt aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung nicht überschritten werden. Der Auftragnehmer erhält einen Festpreis pro t für die Übernahme, den Weitertransport, die Sortierung, Behandlung und Aufbereitung des Straßenkehrichts sowie die Vermarktung der erzeugten Sekundärrohstoffe.
Kennung des Verfahrens: bd83f1f4-c5d0-4b15-bb20-a2938882736a
Interne Kennung: BN-2024-08091
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYT5HEY6XD Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirke Bonn und Hardtberg)
Beschreibung: a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen In den linksrheinischen Stadtbezirken Bonn und Hardtberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird direkt aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein. Die Annahmestellen müssen sich linksrheinisch, in einem Radius von 12 km Luftlinie von der Betriebsstätte der bonnorange AöR auf dem Gelände der MVA Bonn (Immenburgstraße 22, 53121 Bonn) befinden. Ein Abweichen von dieser Standortvorgabe ist wegen der internen Transportlogistik grundsätzlich ausgeschlossen, da ein Großteil der Kehrmaschinen aufgrund ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung nur die ein innerstädtische Brücke nutzen könnten, aber nicht die beiden Autobahnbrücken. Die Annahmestellen müssen folgende Anforderungen erfüllen: ? Amtlich geeichte Lkw-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 t auf dem Standort ? Ausreichende Dimensionierung für das Befahren und Entladen von Kehrmaschinen und Hakenliftfahrzeugen mit einer Gesamtlänge von bis zu 19 m und einer Höhe von bis zu 4 m Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen. Die Annahme hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 16.00 Uhr und samstags zwischen 07.00 und 14.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung nicht überschritten werden. Die Regeldauer der Verwiegung und Entladung ist im Angebot anzugeben. Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Annahme auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. Der Straßenkehricht ist vom Auftragnehmer an den Annahmestellen im Beisein des Auftraggebers zu verwiegen. Dabei hat der Auftragnehmer sich von der Verwertbarkeit des angelieferten Straßenkehrichts nach den Vorgaben des Abschnitts c) zu überzeugen. Der Auftragnehmer trägt das Risiko und die Kosten, die ihm im Rahmen der Behandlung und Verwertung zusätzlich entstehen, wenn aus seiner Sicht bei der Annahme die Nicht-Verwertbarkeit des Straßenkehrichts nicht auf dem Wiegeschein vermerkt ist. Der Auftraggeber erhält von der Verwiegung einen Wiegeschein. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den Verlängerungszeitraum.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch, (Stadtbezirk Beuel)
Beschreibung: a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen Im rechtsrheinischen Stadtbezirk Beuel fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Dem Auftraggeber werden ein 20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Broichstraße 113, 53175 Bonn bereitgestellt, der auf Abruf durch einen leeren Container ersetzt wird. Der Abtransport hat spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen. Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den Verlängerungszeitraum.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirk Bad Godesberg)
Beschreibung: a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen Im linksrheinischen Stadtbezirk Bad Godesberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Dem Auftraggeber werden zwei 20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Weststraße 11, 53175 Bonn bereitgestellt, der auf Abruf durch zwei leere Container ersetzt werden. Der Abtransport hat spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen. Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den Verlängerungszeitraum.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: REMONDIS GmbH & Co. KG
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: REMONDIS GmbH & Co. KG, 50769 Köln
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: REMONDIS GmbH & Co. KG
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: REMONDIS GmbH & Co. KG, 50769 Köln
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: REMONDIS GmbH & Co. KG
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: REMONDIS GmbH & Co. KG, 50769 Köln
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 06/03/2035
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer: c948e267-095b-4b70-bd07-3dce23609fdd
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228772600
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: a442d5d8-8df0-43e8-9708-1d5def395587
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 0bbf4f90-0035-45bf-a4ce-213638306aa8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 93b8f238-4584-4218-83f7-799a6454ae79
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 20-22
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50769
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22197060-0
Fax: +49 22197060-100
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 054a1902-7dd8-48c6-9505-3fbcf14804ce - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2025 12:58:10 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 155575-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 48/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/03/2025