Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Radolfzell

149388-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Radolfzell
OJ S 47/2025 07/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mobilität GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Radolfzell
Beschreibung: Gegenstand des ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste (ÖPNV) des Stadtverkehrs Radolfzell (inkl. Linienbedarfsverkehr“). Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Vergabe betrifft das gesamte Bedienungsgebiet in der Stadt Radolfzell sowie Gebiete in der Gemeinde Allensbach (Bedienung einer Haltestelle am Wildpark Allensbach im Zeitraum 01.05. bis zum letzten Sonntag der Sommerferien in Baden-Württemberg). In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand im Linienverkehr auf etwa 600.000 Fahrplankilometer pro Jahr und im Linienbedarfsverkehr auf ca. 30.000 Besetzt-km im Jahr. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV i. S. v. § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43, 44 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. § 46 i.V.m. § 2 Abs. 6, Abs. 7 PBefG). Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Ausschreibende Stellen sind die Stadt Radolfzell (Fachbereich Nachhaltige Stadtplanung & Baurecht, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell am Bodensee ) und die Stadtwerke Mobilität GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Stadtwerke Mobilität GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Radolfzell, für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Stadtwerke Mobilität GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Stadtwerke Mobilität GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
Kennung des Verfahrens: 8d8d442c-994c-4a85-8566-b709aa3944c2
Interne Kennung: E53143478
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gebiet der Stadt Radolfzell
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Leistungsänderungen hinsichtlich Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste. Mögliche quantitative Leistungsänderungen sind unter anderem Änderungen der Linienführung sowie Linienverlängerungen oder Linienverkürzungen, Zu- oder Abbestellung von Linien, Änderungen der Betriebs- und Fahrplanzeiten, die Ausweitung oder Reduzierung des Angebotsumfangs und/oder der Beförderungskapazitäten sowie die Umwandlung von Leer- in veröffentlichte Fahrplananfahrten. Bestellung von unregelmäßigen Sondernutzungen. Nähere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: „Die Auftraggeber werden einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner können die Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem sollen die Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.“
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Radolfzell
Beschreibung: Die zur Vergabe anstehenden Verkehrsleistungen im Stadtbus-Verkehr bestehen aus folgenden Linien: • Linie 1: ZOB – Nordweststadt – Nordstadt – ZOB (Ringverkehr) • Linie 2: ZOB – Nordstadt – Nordweststadt – ZOB (Ringverkehr) • Linie 3: Mettnau – ZOB – Böhringen und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 4: Gewerbegebiet West – ZOB – Möggingen – Liggeringen – Güttingen – Stahringen und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 5: Mettnau – ZOB – Markelfingen (im Sommerhalbjahr bis Wildpark) und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 6: ZOB – Waldfriedhof – Weinburg – Altbohl - ZOB Dir Auftraggeber behalten es sich vor, die Führung der Linie 3 im Laufe der Vertragslaufzeit zu verändern und die Linie in Richtung Böhringen über die Steißlinger Straße (blurado) zu führen. Die Fahrpläne zu den oben genannten Linien sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Auftraggeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie bereits zur Betriebsaufnahme Abbestellungen bzw. Zubestellungen nach §5 des ÖDA/ BSV vornehmen kann. Der Fahrzeugeinsatz ist detailliert in der Leistungsbeschreibung abgebildet. An Schultagen erfolgt die Schülerbeförderung auf Abschnitten der Stadtbus-Linien. Diese ergänzenden Fahrten sind in der Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt.
Interne Kennung: E53143478
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gebiet der Stadt Radolfzell mit einem ausbrechenden Linienabschnitt in das Gebiet der Gemeinde Allensbach
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2038
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: .
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass sie wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: .
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über Referenzprojekte aus den Jahren 2024, 2023 und 2022 zu erbringen. Es gelten folgende Mindestanforderungen Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem An-gebot mindestens eine Referenz über ausgeführte ÖPNV-Dienstleistungen vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung eines hochwertigen Stadtbus-Verkehrsvergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind „Qualitätsprodukte im straßengebundenen ÖPNV“ verstanden als: • Stadtbus-Verkehre in Klein- und Mittelstädten, welche mit Niederflurbussen in einer Bedienungsqualität tagesdurchgängig mindestens im Halbstundentakt verkehren, • Stadt- oder Nachbarortslinien in Großstädten, die mit Niederflurbussen tagesdurchgängig mindestens im 20-Minuten-Takt bedient werden, • Regionalbus- oder Schnellbus-Verkehre, die mit Niederflurbussen eine Qualität in der tagesdurchgängigen Bedienung mindestens im Stundentakt aufweisen. Der Referenzverkehr muss als Mindestanforderung folgende Kriterien erfüllen: • Durchführung innerhalb der letzten drei Jahre (Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung), nicht zwingend in allen Jahren, • Leistungsumfang: mindestens fünf Fahrzeuge (Midibusse oder größer), • Leistungsmenge: mindestens 250.000 Fahrzeug-km pro Jahr, • vollständige und tagesdurchgängige Erbringung durch den Bewerber mit eigenen Fahrzeugen, • Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber mindestens über fünf abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung). Der Bieter kann im Zweifelsfall beim Auftraggeber vorab eine verbindliche Einschätzung erhalten, ob ein bestimmter Verkehr des Bewerbers diesen Anforderungen entspricht. Der Bieter muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf einem den Vergabeunterlagen beigelegten Vordruck zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Die Auftraggeber behalten es sich vor, beim Auftraggeber des Referenzverkehrs Erkundigungen über die Durchführung der angegebenen Verkehre einzuholen. Zeigen diese Erkundigungen eine wesentlich mangelhafte Qualitätserfüllung durch den Bieter, wird die Referenz nicht als hinreichender Nachweis gewertet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus er hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergabegegenständlichen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüfen die Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Auftraggeber behalten sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: .
Beschreibung: Die Bieter verpflichten sich mit ihrem Angebot zur Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg – LTMG. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E53143478
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E53143478
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: „Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Mobilität GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Mobilität GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mobilität GmbH
Registrierungsnummer: 00497732-8008-150
Postanschrift: Untertorstraße 7-9
Stadt: Radolfzell am Bodensee
Postleitzahl: 78315
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Telefon: 00497732-8008-150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Fax: 07219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 806fe753-0bef-4360-80b6-948c89a0b598 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2025 14:27:48 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 149388-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025

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Berglen
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Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
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Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
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Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
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Lahr
Laichingen
Langenargen
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Lauda-Königshofen
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Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
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Leonberg
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Lichtenstein
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Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
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Markgröningen
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Maulburg
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Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
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Müllheim
Mundelsheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
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