1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mobilität GmbH
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Radolfzell
    
    
     Beschreibung: Gegenstand des ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste (ÖPNV) des Stadtverkehrs Radolfzell (inkl. Linienbedarfsverkehr“). Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Vergabe betrifft das gesamte Bedienungsgebiet in der Stadt Radolfzell sowie Gebiete in der Gemeinde Allensbach (Bedienung einer Haltestelle am Wildpark Allensbach im Zeitraum 01.05. bis zum letzten Sonntag der Sommerferien in Baden-Württemberg). In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand im Linienverkehr auf etwa 600.000 Fahrplankilometer pro Jahr und im Linienbedarfsverkehr auf ca. 30.000 Besetzt-km im Jahr. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV i. S. v. § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43, 44 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. § 46 i.V.m. § 2 Abs. 6, Abs. 7 PBefG). Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Ausschreibende Stellen sind die Stadt Radolfzell (Fachbereich Nachhaltige Stadtplanung & Baurecht, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell am Bodensee ) und die Stadtwerke Mobilität GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Stadtwerke Mobilität GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Radolfzell, für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Stadtwerke Mobilität GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Stadtwerke Mobilität GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 8d8d442c-994c-4a85-8566-b709aa3944c2
    
    
     Interne Kennung: E53143478
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Gebiet der Stadt Radolfzell
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Leistungsänderungen hinsichtlich Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste. Mögliche quantitative Leistungsänderungen sind unter anderem Änderungen der Linienführung sowie Linienverlängerungen oder Linienverkürzungen, Zu- oder Abbestellung von Linien, Änderungen der Betriebs- und Fahrplanzeiten, die Ausweitung oder Reduzierung des Angebotsumfangs und/oder der Beförderungskapazitäten sowie die Umwandlung von Leer- in veröffentlichte Fahrplananfahrten. Bestellung von unregelmäßigen Sondernutzungen. Nähere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: „Die Auftraggeber werden einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner können die Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem sollen die Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.“
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkehr Radolfzell
    
    
     Beschreibung: Die zur Vergabe anstehenden Verkehrsleistungen im Stadtbus-Verkehr bestehen aus folgenden Linien: • Linie 1: ZOB – Nordweststadt – Nordstadt – ZOB (Ringverkehr) • Linie 2: ZOB – Nordstadt – Nordweststadt – ZOB (Ringverkehr) • Linie 3: Mettnau – ZOB – Böhringen und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 4: Gewerbegebiet West – ZOB – Möggingen – Liggeringen – Güttingen – Stahringen und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 5: Mettnau – ZOB – Markelfingen (im Sommerhalbjahr bis Wildpark) und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 6: ZOB – Waldfriedhof – Weinburg – Altbohl - ZOB Dir Auftraggeber behalten es sich vor, die Führung der Linie 3 im Laufe der Vertragslaufzeit zu verändern und die Linie in Richtung Böhringen über die Steißlinger Straße (blurado) zu führen. Die Fahrpläne zu den oben genannten Linien sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Auftraggeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie bereits zur Betriebsaufnahme Abbestellungen bzw. Zubestellungen nach §5 des ÖDA/ BSV vornehmen kann. Der Fahrzeugeinsatz ist detailliert in der Leistungsbeschreibung abgebildet. An Schultagen erfolgt die Schülerbeförderung auf Abschnitten der Stadtbus-Linien. Diese ergänzenden Fahrten sind in der Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt.
    
    
     Interne Kennung: E53143478
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Gebiet der Stadt Radolfzell mit einem ausbrechenden Linienabschnitt in das Gebiet der Gemeinde Allensbach
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2026
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2038
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
      
      
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: .
      
      
       Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass sie wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: .
      
      
       Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über Referenzprojekte aus den Jahren 2024, 2023 und 2022 zu erbringen. Es gelten folgende Mindestanforderungen Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem An-gebot mindestens eine Referenz über ausgeführte ÖPNV-Dienstleistungen vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung eines hochwertigen Stadtbus-Verkehrsvergleichbar sind. Vergleichbar in diesem Sinne sind „Qualitätsprodukte im straßengebundenen ÖPNV“ verstanden als: • Stadtbus-Verkehre in Klein- und Mittelstädten, welche mit Niederflurbussen in einer Bedienungsqualität tagesdurchgängig mindestens im Halbstundentakt verkehren, • Stadt- oder Nachbarortslinien in Großstädten, die mit Niederflurbussen tagesdurchgängig mindestens im 20-Minuten-Takt bedient werden, • Regionalbus- oder Schnellbus-Verkehre, die mit Niederflurbussen eine Qualität in der tagesdurchgängigen Bedienung mindestens im Stundentakt aufweisen. Der Referenzverkehr muss als Mindestanforderung folgende Kriterien erfüllen: • Durchführung innerhalb der letzten drei Jahre (Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung), nicht zwingend in allen Jahren, • Leistungsumfang: mindestens fünf Fahrzeuge (Midibusse oder größer), • Leistungsmenge: mindestens 250.000 Fahrzeug-km pro Jahr, • vollständige und tagesdurchgängige Erbringung durch den Bewerber mit eigenen Fahrzeugen, • Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber mindestens über fünf abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung). Der Bieter kann im Zweifelsfall beim Auftraggeber vorab eine verbindliche Einschätzung erhalten, ob ein bestimmter Verkehr des Bewerbers diesen Anforderungen entspricht. Der Bieter muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf einem den Vergabeunterlagen beigelegten Vordruck zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Die Auftraggeber behalten es sich vor, beim Auftraggeber des Referenzverkehrs Erkundigungen über die Durchführung der angegebenen Verkehre einzuholen. Zeigen diese Erkundigungen eine wesentlich mangelhafte Qualitätserfüllung durch den Bieter, wird die Referenz nicht als hinreichender Nachweis gewertet.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Eignungsleihe
      
      
       Beschreibung: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus er hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergabegegenständlichen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüfen die Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Eignungsleihe
      
      
       Beschreibung: Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Auftraggeber behalten sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: .
      
      
       Beschreibung: Die Bieter verpflichten sich mit ihrem Angebot zur Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg – LTMG. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: Preis
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 22/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 22/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: „Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Mobilität GmbH
     
     
      Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Mobilität GmbH
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mobilität GmbH
    
    
     Registrierungsnummer: 00497732-8008-150
    
    
     Postanschrift: Untertorstraße 7-9
    
    
     Stadt: Radolfzell am Bodensee
    
    
     Postleitzahl: 78315
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 00497732-8008-150
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Federführendes Mitglied
      
      
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
     
     
      Organisation, die Angebote bearbeitet
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
    
    
     Registrierungsnummer: 07219268730
    
    
     Postanschrift: Durlacher Allee 100
    
    
     Stadt: Karlsruhe
    
    
     Postleitzahl: 76137
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 07219268730
    
    
     Fax: 07219263985
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 806fe753-0bef-4360-80b6-948c89a0b598  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2025 14:27:48 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 149388-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025