Deutschland – Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

149706-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
OJ S 47/2025 07/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Kennung des Verfahrens: 22297dc3-3255-49ac-92e9-f9f6fe400b7a
Interne Kennung: 0230.0/5-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasweg
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichsfelder Landstraße 34
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schröcker Tor 2
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 876 295,41 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YM62
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Softshelljacke Damen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18200000 Oberbekleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18223000 Jacketts und Blazer, 18223200 Jacketts
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel Abweichend von § 8 Nr. 2 der Anlage 3a - Rahmenvereinbarung kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidungsartikel (CC13-0312)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2026 bis März 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2027 bis März 2028). Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2027/2028 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2022 einen Indexstand von 101,6, im März 2023 betrug dieser 106,3. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2022 zu März 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (106,3/101,6) x 100-100 = 4,6 %). Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Abgabe des verbindlichen Erstangebots mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40 % berücksichtigt. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s.o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die Preiserhöhung kann nur einmal jährlich geltend gemacht werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasweg
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichsfelder Landstraße 34
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schröcker Tor 2
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: weitere Ausschlussgründe
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro Bearbeitungsschäden Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von bekleidung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Lieferleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Lieferleistung, Monat und Jahr der Leistungserbringung (Lieferung), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 05.05.2025 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 14:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Softshelljacke Herren
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18200000 Oberbekleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18223000 Jacketts und Blazer, 18223200 Jacketts
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel Abweichend von § 8 Nr. 2 der Anlage 3a - Rahmenvereinbarung kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidungsartikel (CC13-0312)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2026 bis März 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2027 bis März 2028). Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2027/2028 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2022 einen Indexstand von 101,6, im März 2023 betrug dieser 106,3. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2022 zu März 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (106,3/101,6) x 100-100 = 4,6 %). Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Abgabe des verbindlichen Erstangebots mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40 % berücksichtigt. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s.o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die Preiserhöhung kann nur einmal jährlich geltend gemacht werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasweg
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichsfelder Landstraße 34
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schröcker Tor 2
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: weitere Ausschlussgründe
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro Bearbeitungsschäden Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von bekleidung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Lieferleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Lieferleistung, Monat und Jahr der Leistungserbringung (Lieferung), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 05.05.2025 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 14:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Softshelljacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18200000 Oberbekleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18223000 Jacketts und Blazer, 18223200 Jacketts, 18400000 Spezialkleidung und Zubehör, 18410000 Spezialkleidung, 18411000 Babykleidung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel Abweichend von § 8 Nr. 2 der Anlage 3a - Rahmenvereinbarung kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidungsartikel (CC13-0312)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2026 bis März 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2027 bis März 2028). Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2027/2028 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2022 einen Indexstand von 101,6, im März 2023 betrug dieser 106,3. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2022 zu März 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (106,3/101,6) x 100-100 = 4,6 %). Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Abgabe des verbindlichen Erstangebots mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40 % berücksichtigt. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s.o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die Preiserhöhung kann nur einmal jährlich geltend gemacht werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasweg
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichsfelder Landstraße 34
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schröcker Tor 2
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: weitere Ausschlussgründe
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro Bearbeitungsschäden Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von bekleidung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Lieferleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Lieferleistung, Monat und Jahr der Leistungserbringung (Lieferung), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 05.05.2025 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 14:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Winterkurzmantel Damen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18200000 Oberbekleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18210000 Mäntel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel Abweichend von § 8 Nr. 2 der Anlage 3a - Rahmenvereinbarung kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidungsartikel (CC13-0312)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2026 bis März 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2027 bis März 2028). Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2027/2028 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2022 einen Indexstand von 101,6, im März 2023 betrug dieser 106,3. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2022 zu März 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (106,3/101,6) x 100-100 = 4,6 %). Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Abgabe des verbindlichen Erstangebots mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40 % berücksichtigt. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s.o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die Preiserhöhung kann nur einmal jährlich geltend gemacht werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasweg
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichsfelder Landstraße 34
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schröcker Tor 2
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: weitere Ausschlussgründe
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro Bearbeitungsschäden Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von bekleidung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Lieferleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Lieferleistung, Monat und Jahr der Leistungserbringung (Lieferung), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 05.05.2025 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 14:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Winterjacke Herren
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18200000 Oberbekleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18223000 Jacketts und Blazer, 18223200 Jacketts
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel Abweichend von § 8 Nr. 2 der Anlage 3a - Rahmenvereinbarung kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidungsartikel (CC13-0312)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2026 bis März 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2027 bis März 2028). Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2027/2028 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2022 einen Indexstand von 101,6, im März 2023 betrug dieser 106,3. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2022 zu März 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (106,3/101,6) x 100-100 = 4,6 %). Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Abgabe des verbindlichen Erstangebots mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40 % berücksichtigt. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s.o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die Preiserhöhung kann nur einmal jährlich geltend gemacht werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasweg
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichsfelder Landstraße 34
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schröcker Tor 2
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: weitere Ausschlussgründe
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro Bearbeitungsschäden Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von bekleidung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Lieferleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Lieferleistung, Monat und Jahr der Leistungserbringung (Lieferung), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 05.05.2025 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 14:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Winterjacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Jacken für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18200000 Oberbekleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18223000 Jacketts und Blazer, 18223200 Jacketts, 18400000 Spezialkleidung und Zubehör, 18410000 Spezialkleidung, 18411000 Babykleidung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel Abweichend von § 8 Nr. 2 der Anlage 3a - Rahmenvereinbarung kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidungsartikel (CC13-0312)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2026 bis März 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2027 bis März 2028). Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2027/2028 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2022 einen Indexstand von 101,6, im März 2023 betrug dieser 106,3. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2022 zu März 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (106,3/101,6) x 100-100 = 4,6 %). Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Abgabe des verbindlichen Erstangebots mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40 % berücksichtigt. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s.o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die Preiserhöhung kann nur einmal jährlich geltend gemacht werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grasweg
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichsfelder Landstraße 34
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schröcker Tor 2
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: weitere Ausschlussgründe
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro Bearbeitungsschäden Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Lieferung von bekleidung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Lieferleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Lieferleistung, Monat und Jahr der Leistungserbringung (Lieferung), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 05.05.2025 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 14:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 91 - Vergabestelle
Telefon: +49 721824829-387
Fax: +49 72193340225
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
Fax: +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e7b25f17-9c90-4566-8e53-7ad48834272c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2025 14:09:52 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 149706-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025

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