2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Schlosspark 20
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5DYTH7E7T2Q Zu Auskünften zum Vergabeverfahren: ------------------------------------------------------- Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 11a EU VOB/A). Siehe auch "Kommunikation" in VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen. Angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP). Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten. Form der Angebote: ------------------------------------------------------- Neben den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A sind die Angebot in einem allgemeingültigen Format einzureichen. Die Allgemeingültigkeit wird erfüllt mit folgenden Formaten: 1. PDF-Datei: Portable Document Format, plattformunabhängiges Dateiformat für Dokumente (Dies umfasst auch ein handschriftlich ausgefülltes eingescanntes Angebot) VORZUGSWEISE (zusätzlich): 2. GAEB-Datei: Format (*84) Angebotsabgabe - Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen und Bietertextergänzungen ACHTUNG: Dateien mit der Endung "off" können von uns nicht eingelesen werden und stellen damit kein allgemeingültiges Format dar. Damit ist die Form der Angebote gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A eindeutig festgelegt. Abweichungen hiervon führen zum Ausschluss. Angebotsschreiben Formblatt 213 ------------------------------------------------------- Entgegen der Angabe in Formblatt 211 ist das Formblatt 213 (Angebotsschreiben) nicht nur "soweit erforderlich" sondern zwingend ausgefüllt im Format PDF, rft, doc oder docx einzureichen. Auch ein gänzlich unbearbeitetes, mit den Vergabeunterlagen bereitgestelltes, Formblatt gilt als fehlend. Fehlt das Formblatt so ist die Formvorschrift gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A nicht eingehalten und das Angebot muss ausgeschlossen werden. Dies deshalb, da der Bieter mit 213 wesentlichen Vertragsbedingungen zustimmt und die Nichtabgabe des 213 und anschließenden Nachforderung einer unzulässigen Nachverhandlung gleichkommen würde. Fehlen lediglich einzelne Angaben, wie z.B. die Handelsregisternummer, dann werden diese Daten, wenn die Nachforderung nicht ausgeschlossen wurde, gemäß § 16a (EU) nachgefordert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Wie vor!
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Wie vor!
Korruption: Dieser Auschluss Grund kommt aus folgenden gründen in Betracht: Wahrung der Gleichbehandlung: Ein einheitlicher Maßstab bei der Prüfung von Angeboten stellt sicher, dass alle Bieter die gleichen Chancen haben und keine unzulässigen Vorteile entstehen. Rechtssicherheit: Einhaltung formaler Anforderungen minimiert das Risiko rechtlicher Anfechtungen und sorgt dafür, dass das Vergabeverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht. Effizienz im Verfahren: Formale Ausschlussgründe helfen, den Prüfungsaufwand zu begrenzen, indem Angebote aussortiert werden, die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen und daher keine ernsthaften Erfolgsaussichten haben. Transparenz: Klare Kriterien schaffen Vertrauen in die Vergabeprozesse, indem sie sicherstellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und dokumentierbar sind. Sicherstellung der Eignung: Angebote, die formale Anforderungen nicht erfüllen, können Hinweise darauf geben, dass der Bieter möglicherweise nicht in der Lage ist, die Anforderungen des Auftrags zu erfüllen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Wie vor!
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wie vor!
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Wie vor!
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Wie vor!
Betrugsbekämpfung: Wie vor!
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Wie vor!
Zahlungsunfähigkeit: Wie vor!
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Wie vor!
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Wie vor!
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Wie vor!
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Wie vor!
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wie vor!
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Wie vor!
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Wie vor!
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Wie vor!
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Wie vor!
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Wie vor!
Entrichtung von Steuern: Wie vor!
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Wie vor!