Deutschland – Beratung im Bereich Personalverwaltung – Aufbau eines Development Centers

150548-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Beratung im Bereich Personalverwaltung – Aufbau eines Development Centers
OJ S 47/2025 07/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BARMER Beschaffung und Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Aufbau eines Development Centers
Beschreibung: Aufbau eines Talentmanagement-Prozesses, der durch ein feedbackfokussiertes Development-Center die Identifikation, Entwicklung und Bindung interner Talente ermöglicht, um bevorstehende Vakanzen auf Führungs- und Schlüsselpositionen nachzubesetzen.
Kennung des Verfahrens: bf2611cc-c2ec-4c7a-9926-dc09d40aa77a
Interne Kennung: 0017-Dev-Center-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79414000 Beratung im Bereich Personalverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist die vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform des Auftraggebers erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung Zuverlässigkeit im Dokument Fragenkatalog Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bewerber in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
Korruption: s.o.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: s.o.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: s.o.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: s.o.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: s.o.
Betrugsbekämpfung: s.o.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: s.o.
Zahlungsunfähigkeit: s.o.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: s.o.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: s.o.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: s.o.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: s.o.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: s.o.
Schweres berufliches Fehlverhalten: s.o.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: s.o.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: s.o.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: s.o.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: s.o.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: s.o.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: s.o.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Aufbau eines Development Centers
Beschreibung: 350 Beratertage und 300 Ergebnisberichte über eine Laufzeit von 5 Jahren. Maximal kann der Auftraggeber Leistungen in Höhe von 385 Personentagen abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, kann aus der Rahmenvereinbarung kein Abruf mehr erfolgen. (Höchstmenge i. S. EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C‑23/20 - Simonsen & Weel) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Aufforderung hin sowie eigeninitiativ quartalsweise mitzuteilen, in welchem Umfang Leistungen bereits abgerufen und erbracht wurden. Der Auftraggeber ist berechtigt (nicht aber verpflichtet), das maximale Abrufvolumen in den Gren-zen des § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB zu überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Mehrabruf bei entsprechendem Abruf durch den Auftraggeber zu erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79414000 Beratung im Bereich Personalverwaltung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 13/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Ziffer 3.1 des Fragenkataloges: Ausschlusskriterium: Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr zu verfügen oder im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abzuschließen. Antwortet der Bewerber mit "nein", wird das Angebot ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ziffer 3.2 des Fragenkataloges: Ausschlusskriterium: Der Bewerber erklärt, dass mind. 20% der jährlichen Aufträge des Unternehmens einen Bezug zu Eignungsdiagnostik und/oder Development-Centern aufweisen. Werden 20% unterschritten, wird das Angebot ausgeschlossen. Nur bei Bewerbergemeinschaft zusätzlich : Name des Mitglieds, das das auftragsbezogene Projektvolumen erbringt: Nur bei Eignungsleihe zusätzlich: Name des Unterauftragnehmers, der das auftragsbezogene Projektvolumen erbringt
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Ziffer 4.1 des Fragenkatalogs: Ausschlusskritrium: Eigenerklärung zur Qualifikation und Erfahrung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter Skillprofil 1 Beratende und Beobachtende Verfügt der Bewerber im Auftragsfall über mindestens 3 für das Projekt vorgesehene Mitarbeiter mit den Erfahrungen und Kompetenzen gem. Leistungsbeschreibung, Ziffer 6.1? 6.1 Skillprofil 1 - Beratende und Beobachtende Beratende sind die primären Ansprechpersonen des AN für den AG und auf AN-Seite die Projektverantwortlichen. Sie sind darüber hinaus für die Konzeption, Implementierung und begleitende Kommunikation sowie Befähigung zum Leistungsgegenstand verantwortlich. Beratende können auch die Rolle der Beobachtenden übernehmen. Diese sind z.B. für die Einhaltung diagnostischer Anforderungen bei der Durchführung der Verfahren, die Moderation von Beobachtungskonferenzen und die Transfersicherung verantwortlich. Berufsausbildung Die eingesetzten Beratenden und Beobachtenden müssen über einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie oder einem anderen Studienfach mit vergleichbaren Schwerpunkten mit mindestens dem Abschluss Master oder Diplom verfügen. Berufserfahrung und Qualitätssicherung Auf Verlangen des AGs weist der AN für seine Beratenden und Beobachtenden die nachstehend genannten Anforderungen - auch während der Vertragslaufzeit - nach: (1)Berufserfahrung: Mindestens 4-5 Jahre fundierte Berufserfahrung in der Konzeption bzw. Durchführung von Development-Centern (2)Diagnostik-Expertise: Erfahrung in der Anwendung geltender eignungsdiagnostischer Qualitätsstandards (gem. DIN 33430, Richtlinien des Forum Assessment e.V., o.ä.) (3)Sprachniveau: Sprachniveau Deutsch als Muttersprache (C2) oder Deutsch Niveaustufe C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" 6.1.3Einsatzzeiten: Die Bürozeiten des AGs liegen im Regelfall innerhalb der Zeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Die Darlegung von Mitarbeiterprofilen zu den Skillprofilen ist detailliert und vollständig in 00-03-03 "Nachweis Skillprofile" vorzunehmen. Wenn die Leistungen durch Unterauftragnehmer oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden, ist Name des Unterauftragnehmers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben, der das erforderliche Personal bereitstellt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Ziffer 4.2 des Fragenkatalogs: Eigenerklärung Sicherheitszertifizierung Ausschlusskriterium Arbeitet der Bewerber bei der Auftragsdurchführung mit einer SAAS-Lösung? Bei "JA": Der Bewerber erklärt, dass dieser über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen vergleichbaren Nachweis verfügt, deren Anwendungsbereich die gesamte Dienstleistung der hier ausgeschriebenen Leistung umfasst. Wenn vorstehende Frage nach Zertifizierung ISO/IEC 27001 mit "NEIN" beantwortet wird: Verfügt der Bewerber über einen (von externer Stelle bescheinigten und zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens gültigen) vergleichbaren Nachweis i. S. v. § 33 VgV (bitte den entsprechenden Nachweis benennen) für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitssystem? Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich den benannten Nachweis vorlegen und erläutern zu lassen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt die Frage für sämtliche Mitglieder.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Ziffer 4.3 des Fragenkatalogs Eigenerklärung Schutz von Sozialdaten und Sozialgeheimnis: Ausschlusskriterium Die "Auftragsverarbeitungsregelung" regelt die Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung im Auftrag unter Berücksichtigung des Art. 28 DS-GVO und, soweit Sozialdaten verarbeitet werden, unter Berücksichtigung des Art. 28 DS-GVO i.V.m. § 80 SGB X. Sie ergänzt insoweit den Vertrag, die Leistungsbeschreibung und alle Anlagen. Werden die Maßnahmen der "Auftragsverarbeitungsregelung" zum Schutz der personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten bei der Verarbeitung im Auftrag unter Berücksichtigung des Art. 28 DS-GVO in Verbindung mit § 80 SGB X (bei Sozialdaten) eingehalten? Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung darf ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Mitgliedsstaat des EWR oder der Schweiz stattfinden. Mit Zustimmung des Auftraggebers darf die Verlagerung in ein Drittland ausnahmsweise erfolgen, wenn a) ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DS-GVO vorliegt (dies gilt dann, wenn Art. 28 DS-GVO i.V.m. § 80 SGB X einschlägig ist) oder b) die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (dies gilt dann, sofern ausschließlich Art. 28 DS-GVO einschlägig ist). Werden die Anforderungen der Datenübermittlung bei der Auftragsverarbeitung eingehalten? In welchem Staat erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 28 DS-GVO sowie von Sozialdaten nach Art. 28 DS-GVO i.V.m. § 80 SGB X? Bei Bewerbergemeinschaften gelten die Fragen für sämtliche Mitglieder. Wird mit nein beantwortet bzw werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Ziffer 4. 4 des Fragenkatalogs: Eigenerklärung Sprachniveau : Ausschlusskriterium Der Bewerber erklärt, dass dieser im Auftragsfall für alle Positionen im Projekt, welche in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, Mitarbeiter mit folgendem Sprachniveau einsetzen kann: -Deutsch als Muttersprache (C2) oder -Deutsch Niveaustufe C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Ziffer 5.1. des Fragenkatalogs: Zertifizierung im Bereich der Eignungsdiagnostik: Bewertungskriterium Liegen zum aktuellen Zeitpunkt (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) für mindestens 3 für das Projekt vorgesehene Beratende bzw. Beobachtende des Bewerbers nachweisbare Zertifizierungen zur DIN 33430 vor, die die Expertise in der Anwendung geltender eignungsdiagnostischer Qualitätsstandards belegen? Bei Beantwortung der Frage mit "JA" erhält der Bewerber 100 ungewichtete Punkte. Bei Beantwortung der Frage mit "NEIN" erhält der Bewerber 0 ungewichtete Punkte (Gewichtung 20%)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Ziffer 5.2 des Fragenkatalogs: Ausschlusskriterium bezüglich der ersten 4 Spiegelstriche und Bewertungskriterium bzg. der folgenden Spiegelstriche Kann der Bewerber mindestens drei Referenzprojekte nachweisen, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag zur Konzeption und Durchführung von Development-Centern vergleichbar sind und kann hierfür eine Auskunftsperson (seitens des Referenzgebers) benennen? Das sich bewerbende Unternehmen muss nicht zwingend Auftragnehmer gewesen sein, wenn aus der konkreten Referenzbeschreibung hervorgeht, dass mindestens eine der Personen, die im Zuschlagsfall als verantwortliche Berater vorgesehen sind, im Referenzprojekt mind. 1 Jahr (abgeschlossene Projekte) oder 0,5 Jahre (laufende Projekte) sowohl für Konzeption, als auch für Implementierung und begleitende Kommunikation projektverantwortlich tätig war. Ausschlusskriterium: Die Mindestanforderungen, die je Referenz kummulativ erfüllt sein müssen, damit ein Projekt als vergleichbar erachtet wird, sind: -Mindestens 1.500 Mitarbeitende im auftraggebenden Unternehmen -Laufendes Projekt oder Abschluss nicht länger als vier Jahre in der Vergan-genheit (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) -Laufzeit von mind. 1 Jahr (abgeschlossene Projekte) oder 0,5 Jahren (lau-fende Projekte) -Mindestanzahl von 6 Teilnehmenden (pro Jahr) Folgende zusätzliche Kriterien werden als Bewertungskriterien bewertet: -Kontext & Inhalt 40 P.: Referenz, deren Projekt im Rahmen eines Talentprogramms für (Nachwuchs-)Fach- und Führungskräfte und mit Entwicklungsfokus aufge-setzt wurde 20 P.: Referenz, deren Projekt im Rahmen eines Talentprogramms für (Nachwuchs-)Fach- und Führungskräften und mit Auswahlfokus aufgesetzt wurde 0 P.: Referenz, deren Kontext außerhalb von Talentmanagement liegt (z.B. Einzel-Assessments für Mitarbeitende oder Führungskräfte) -Auftraggeber 30 P.: Referenz aus der GKV 15 P.: Referenz aus dem öffentlichen Sektor 0 P.: Referenz aus der Privatwirtschaft -Umfang 30 P.: Referenz mit 40 oder mehr Teilnehmenden (pro Jahr) 15 P.: Referenz mit 10-39 Teilnehmenden (pro Jahr) 0 P.: Referenz mit 6-9 Teilnehmenden (pro Jahr) Insgesamt können bei dieser Frage maximal 100 ungewichtete Punkte erreicht werden. (Gewichtung 30%) Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen und eine Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar und auskunftsfähig ist. Die Auskunftsperson muss nach entsprechender Nachforderung des Auftraggebers innerhalb einer einmaligen Nachfrist von 3 Werktagen nachgereicht werden. Erfolgt diese Nachreichung nicht oder nicht fristgemäß, gilt die Referenz als nicht vorgelegt. Entsprechendes gilt, wenn die angegebene Auskunftsperson sich als nicht erreichbar oder nicht auskunftsfähig erweist. Im Teilnahmeantrag können mehr Referenzen vorgelegt werden als die geforderte Mindestanzahl. Werden diese Referenzen auch als Bewertungskriterium herangezogen, erfolgt bei Überschreitung der Mindestanzahl der Referenzen die Prüfungsreihenfolge nach der vom Bewerber vorgenommenen Sortierung unter der laufenden Nummerierung. Für das Bewertungskriterium unter Ziffer 5.2 werden ausschließlich die Referenzen herangezogen, die aufgrund dieser Prüfungsreihenfolge nach eventuellem Ausschluss von Referenzen wegen Nichterfüllung der Mindestkriterien die Ränge besetzen, die für das Wertungskriterium herangezogen werden. Beispiel: Vorlage von fünf Referenzen, Mindestanzahl drei. Bei Ausschluss der Referenz mit Prüfungsnummer 2 aufgrund der Ausschlusskriterien werden zur Bewertung des Bewertungskriteriums die Referenzen der Prüfungsnummern 1, 3 und 4 herangezogen. Die Referenz mit Prüfungsnummer 5 verbleibt ungeprüft. Die Referenzen sind in der Anlage derartig konkret zu beschreiben, dass die angegebene Auskunftsperson diese nicht näher erläutern muss, um festzustellen, ob die Referenz alle Ausschlusskriterien erfüllt. Insofern dient die Auskunftsperson ausschließlich der Verifizierung. Für die Bewertung der Bewertungskriterien können nähere Erläuterungen der Auskunftsperson sowohl positiv als auch negativ herangezogen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Ziffer 5.3: Bewertungskriterium Kann der Bewerber von mindestens einem der voraussichtlich für das Projekt eingesetzten Beratenden ein konkretes Referenzprojekt nachweisen und inhaltlich beschreiben, das nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag zur Konzeption und Durchführung von Development-Centern vergleichbar ist und für das ein Ansprech-partner (seitens des Referenzgebers) telefonisch zur Bestätigung zur Verfügung steht? Die Mindestanforderungen, die für diese Referenz erfüllt sein müssen, damit sie grundsätzlich als vergleichbar erachtet wird, sind: -Mindestens 1.500 Mitarbeitende im auftraggebenden Unternehmen -Laufendes Projekt oder Abschluss nicht länger als drei Jahre in der Vergan-genheit (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) -Laufzeit von mind. 1 Jahr (abgeschlossene Projekte) oder 0,5 Jahren (laufende Projekte) -Mindestanzahl von 6 Teilnehmenden (pro Jahr) Folgende Kriterien werden bewertet: 1. Unterkriterium: Vergleichbarkeit des Projekts (50%) Belegt die Projektbeschreibung die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts in Bezug zu den hier vorliegenden Rahmenbedingungen gem. Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung sowie der inhaltlichen und technischen Anforderungen des vorliegenden Auftragsge-genstands gem. Leistungsbeschreibung, Ziffer 4 anhand von konkreten Beispielen? -100 P.: Kriterium ist ohne Einschränkungen erfüllt und trifft die Anforderun-gen des Auftraggebers in höchstem Maße. -67-99 P.: Kriterium ist gut erfüllt, mit wenigen, unwesentlichen Einschränkun-gen. -34-66 P.: Kriterium ist weitgehend erfüllt, weist aber größere, erkennbare Ein-schränkungen auf. -1-33 P.: Erfüllung des Kriteriums ist unvollständig und / oder es bestehen ernsthafte Bedenken. 0 P.: Kriterium ist gar nicht erfüllt bzw. wird nicht adressiert, die Angaben sind sinnlos oder können mangels Angaben im Teilnahmeantrag oder der Aus-kunftsperson nicht bewertet werden 2. Unterkriterium: Haltung und Zusammenarbeit (50%) Belegt die Projektbeschreibung die für diesen Auftragsgegenstand notwendige wertschätzende Haltung und den erforderlichen zwischenmenschlichen Umgang (s. Leistungsbeschreibung, Ziff. 4) entsprechend des Ziels dieser Ausschreibung gem. Leis-tungsbeschreibung, Ziff. 3? -100 P.: Kriterium ist ohne Einschränkungen erfüllt und trifft die Anforderun-gen des Auftraggebers in höchstem Maße. -67-99 P.: Kriterium ist gut erfüllt, mit wenigen, unwesentlichen Einschränkun-gen. -34-66 P.: Kriterium ist weitgehend erfüllt, weist aber größere, erkennbare Ein-schränkungen auf. -1-33 P.: Erfüllung des Kriteriums ist unvollständig und / oder es bestehen ernsthafte Bedenken. 0 P.: Kriterium ist gar nicht erfüllt bzw. wird nicht adressiert, die Angaben sind sinnlos oder können mangels Angaben im Teilnahmeantrag oder der Auskunftsperson nicht bewertet werden. B-Kriterium (Gewichtung 50%) Insgesamt können bei dieser Frage maximal 100 ungewichtete Punkte erreicht werden. Der Bieter sichert vertraglich zu, dass im Zuschlagsfall sowohl für die in der Leistungsbeschreibung in Ziffer 5.3 geforderte Mindestabnahmemenge als auch für die Konzeptionsphase mindestens eine der Personen, die in diesem Referenzprojekt mind. 1 Jahr (abgeschlossene Projekte) oder 0,5 Jahre (laufende Projekte) sowohl für Konzeption, als auch für Implementierung und begleitende Kommunikation maßgeblich tätig war, als (mit-)projektverantwortlicher Berater eingesetzt werden wird. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen und eine Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar und auskunftsfähig ist. Die Auskunftsperson muss nach entsprechender Nachforderung des Auftraggebers innerhalb einer einmaligen Nachfrist von 3 Werktagen nachgereicht werden. Erfolgt diese Nachreichung nicht oder nicht fristgemäß, gilt die Referenz als nicht vorgelegt. Entsprechendes gilt, wenn die angegebene Auskunftsperson sich als nicht erreichbar oder nicht auskunftsfähig erweist. Im Teilnahmeantrag können mehr Referenzen vorgelegt werden als die geforderte Mindestanzahl. Werden diese Referenzen auch als Bewertungskriterium herangezogen, erfolgt bei Überschreitung der Mindestanzahl der Referenzen die Prüfungsreihenfolge nach der vom Bewerber vorgenommenen Sortierung unter der laufenden Nummerierung. Für das Bewertungskriterium unter Ziffer 5.3 wird wie folgt verfahren: Der Bewerber kann entweder eine der drei vorgenannten Referenzen näher beschreiben oder eine weitere Referenz einreichen, die die Mindestanforderungen unter Ziffer 5.3. erfüllt. Die Referenzen sind in der Anlage derartig konkret zu beschreiben, dass die angegebene Auskunftsperson diese nicht näher erläutern muss, um festzustellen, ob die Referenz alle A-Kriterien erfüllt. Insofern dient die Auskunftsperson ausschließlich der Verifizierung. Für die Bewertung der B-Kriterien können nähere Erläuterungen der Auskunftsperson sowohl positiv als auch negativ herangezogen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität auf Basis eingereichter Konzepte
Beschreibung: Nähere Informationen zu den Qualitäts- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zum indikativen Angebot.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis ist die im Leistungsverzeichnis ausgewiesene zuschlagsrelevante Gesamtangebotssumme.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/04/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://beschaffungen.barmer.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes dient dieser auszufüllende Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bewerber (Eignungsprüfung) und als Teilnahmeantrag. Unter Ziffer 1.1-1.5 werden folgende Pflichtangaben abgefragt: -Erklärende und vertretungsberechtigte Person -Handelsregisternummer -Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 1: "Mitglieder der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. Die Angaben in Anhang 1 sind in diesem Fall zwingend mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben, eine Nachforderung findet nicht statt) -Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz -Eigenerklärung zur Eignungsleihe Dies Auswahl erfolgt anhand sog. A-Kriterien (Ausschlusskriterien) sowie sog. B-Kriterien (Bewertungskriterien). Ein genereller Rechtsanspruch auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auch bei fristgerechter Rücksendung und bei Erfüllen der A- und B-Kriterien nicht. Der Auftraggeber behält sich vor mindestens 3, maximal 5 Teilnehmer zum unverbindlichen Angebot aufzufordern. Die Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt aufgrund der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1 bis einschließlich 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Die ersten drei Bewerber im Ranking erhalten auf jeden Fall eine Aufforderung zur Abgabe eines unverbindlichen Angebotes. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zweit- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. - wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden - der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, entscheidet das Los. Der Fragenkatalog ist von jedem Bewerber (bzw. jeder Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bewerber beziehen, gelten gleichermaßen für Bewerbergemeinschaften, soweit nicht für Bewerbergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Teilnahmeantrag ist ferner die jeweils geforderten Unterlagen "Nachweis Unternehmensreferenzen", "Nachweis Projektreferenz" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/A-Kriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnehmerkreis der Ausschreibung. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Sofern der Bewerber beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, ohne dass dies zur Eignungsleihe dient, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog zur Information darzustellen. Die Angaben der Bewerber zur Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien, einschließlich der Angaben in den hierzu vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zu Zertifizierung und Skillprofil der zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dies gilt auch bezüglich der Kapazitäten, die im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gelten die besonderen vertraglichen Zusicherungen gem. Ziffer 5.2 und 5.3 dieses Fragenkataloges. Die Wertung der Teilnahmeanträge und die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1,5.2 und 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Bewerber haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bewerbers eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich, wenn die negative Veränderung den Ausschluss des Bewerbers oder die Nicht-Zulassung aufgrund des Ranking-Wertungsabstands aufgrund der B-Kriterien zu den Bietergesprächen bedingt hätte. Ein Anspruch auf Nachrücken von anderen Teilnehmern, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses aufgrund des Rankings nicht zu den Verhandlungen zugelassen waren, besteht nicht. 
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Eine nachhaltige Talententwicklung erfordert eine langfristige Perspektive, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen und sich auf die Unternehmenskultur auszuwirken. Ein kürzerer Zeitraum wäre nicht ausreichend, um die notwendigen Entwicklungsprozesse vollständig zu implementieren und zu evaluieren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BARMER Beschaffung und Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BARMER Beschaffung und Vergabe
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: BARMER Beschaffung und Vergabe
Registrierungsnummer: 992-80322-57
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fff46157-09ae-4512-b9fa-1354afd52218 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2025 17:37:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 150548-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025

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