2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50923
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: ca. 31 Gebäude auf dem Gelände der Universität zu Köln
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYTHJQMGNN keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: wenn das Unternehmen in irgendeiner Weise versucht, Einfluss auf das Vergabeverfahren zu nehmen, sei es durch Vergünstigungen an die am Verfahren beteiligten Stellen und Mitarbeitern oder ähnliches.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: wenn das Unternehmen in einem Interessenkonflikt aufgrund der ausgeschriebenen Sache steht, z.B. durch Verwandtschaftverhältnisse, etc.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: wenn das Unternehmen bereits im Vorfeld Informationen erlangt hat, die zu einem Wettbewerbsvorteil und damit zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Mitwettbewerbern führt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: sonstige Verfehlungen wie z.B. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Wenn ein Unternehmen frührer Aufträge mangelhaft erfüllt hat und diese magelhafte ERfüllung nicht geheilt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ein Unternehmen nicht seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ein Unternehmen nicht seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit während des Verfahrenszeitraums ein gestellt hat.
Entrichtung von Steuern: Ein Unternehmen nicht seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland