Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen - VOEK 407-24

137497-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen - VOEK 407-24
OJ S 43/2025 03/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen - VOEK 407-24
Beschreibung: Die BImA – Hauptstelle Freiburg Sparte Facility Management, beabsichtigt die energetische Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft „Sozialwerk der BfV, Wangen“ in Wangen Öhningen, sowie die Errichtung von Stellplätzen. Die Nutzung des Hauptgebäudes besteht aus Ferienapartments bzw. -zimmern. Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird durch das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. als Ferienunterkunft betrieben. Die Anschrift lautet: Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen, Baden-Württemberg Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Bodensee und wird im Norden über die Straße „Zur Halde“ erschlossen. Südlich der Liegenschaft verläuft die Landstraße 192. Vom Gebäude fällt die vorhandene Gartenanlage im starken Gefälle (rd. 20 Prozent) von Nord nach Süd. Die Liegenschaft wurde zuletzt Anfang der 90er Jahre modernisiert. Die BImA strebt eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Die Baumaßnahmen sollen sich an den Vorgaben der BImA orientieren und aktuelle gesetzliche Richtlinien, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Effizienzgebäude Bund (EGB 55 Standard) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die LBO BW berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsfähige, energetisch optimierte und barrierefreie Umgestaltung der Liegenschaft, die den Gästen einen deutlich erhöhten Wohnwert bietet und gleichzeitig ökologische Aspekte berücksichtigt. Ziel der BImA ist es, einen Generalplaner (GP) mit allen Planungsleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 1 auf der Grundlage der HOAI, sowie mit Leistungen auf der Grundlage des AHO Heft 17 zu vergeben. Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- sowie Ausführungs-planung bis zur Objektüberwachung und beinhaltet die Leistungsbilder Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Das Leistungsbild schließt auch Vermessungsleistungen, SiGeKo-Leistungen, die Erstellung eines Baugrundgutachten und eventuell ein Schadstoffgutachten sowie Entsorgungskonzept mit ein, welche je nach Befund aus dem Baugrundgutachten zu erstellen wären. Die durch den GP zu erbringenden Planungsleistungen nach HOAI umfassen sowohl die Grundleistungen, wie auch die für die Erreichung der Leistungsziele notwendigen besonderen Leistungen in stufenweiser Beauftragung. Der GP fertigt in eigener Verantwortung alle für die zur Erreichung des Projektziels notwendigen Bauan-trags- und Antragsunterlagen bei Behörden, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc., legt diese der AG zur Unterschrift vor, reicht sie dann bei den zuständigen Stellen zur Genehmigung ein und begleitet die folgen-den Genehmigungsprozesse bis die jeweilige Genehmigung vorliegt. Sofern nicht anders erwähnt, sind alle in dieser FLB beschriebenen und für das Bauvorhaben erforderlichen Abbruch- und gegebenenfalls Bauantragsunterlagen, sonstige für die Leistungserbringung des GP erforderliche Antragsunterlagen und Antragstellungen, Antragsstellungen bei Ver- und Entsorgungsbetrieben, alle notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI, Koordination aller am Projekt Beteiligten, alle Planungs- und Bauleistungen, zusätzliche Schadstoffuntersuchungen an der bestehenden Bausubstanz und an den auszuhebenden Erdstoffen, sowie die Projektsteuerung und Überwachung der gesamten ihm übertragenen Leistungen durch den GP zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: 5972114d-6dd1-4fa7-bd32-9e0ce65917c6
Interne Kennung: VOEK 407-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71356400 Technische Planungsleistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ferienhaus des Sozialwerkes der BFV e.V., Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: ---- Bewertung der Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. 2. Zuschlagskriterium „Konzept“ mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Die Bewertung der Schwerpunkte 2.1 Personaleinsatz und Projektorganisation, 2.2 Projektanalyse und Herangehensweise an die Planungsaufgabe und 2.3 Qualitätssicherung und Projektmanagement, erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der Tabelle in der Anlage „A-03_Wertung_Zuschlagskriterien“. Das Zuschlagskriterium „Konzept" muss insgesamt mindestens 27 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 27 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlt das Konzept zum Zuschlagskriterium "Konzept" im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = WL L + WP LP Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für das Konzept LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis WL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (30 %) Wp = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %) Zuschlag Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt. Gleichstand Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. ---- 1. Der Vordruck "Angebotsschreiben" ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in gleicher Form einzureichen. 2. Für das Angebot ist das „Preisblatt“ (Anlage B-02) zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. 3. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. 4. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die atenschutzerklärung der Auftraggeberin zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig für die Referenzprüfung erforderlich sind. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 7. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oderEMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. 8. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 9. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. 10. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 11. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach -§ 299 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 108e StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 263 und 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129 StGB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129a und 129b StGB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt ha
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 261 StGB bzw. 89c StGB i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB oder wegen der Teilnahme an der Terrorismusfinanzierung oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen
Beschreibung: Die BImA – Hauptstelle Freiburg Sparte Facility Management, beabsichtigt die energetische Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft „Sozialwerk der BfV, Wangen“ in Wangen Öhningen, sowie die Errichtung von Stellplätzen. Die Nutzung des Hauptgebäudes besteht aus Ferienapartments bzw. -zimmern. Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird durch das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. als Ferienunterkunft betrieben. Die Anschrift lautet: Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen, Baden-Württemberg Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Bodensee und wird im Norden über die Straße „Zur Halde“ erschlossen. Südlich der Liegenschaft verläuft die Landstraße 192. Vom Gebäude fällt die vorhandene Gartenanlage im starken Gefälle (rd. 20 Prozent) von Nord nach Süd. Die Liegenschaft wurde zuletzt Anfang der 90er Jahre modernisiert. Die BImA strebt eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Die Baumaßnahmen sollen sich an den Vorgaben der BImA orientieren und aktuelle gesetzliche Richtlinien, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Effizienzgebäude Bund (EGB 55 Standard) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die LBO BW berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsfähige, energetisch optimierte und barrierefreie Umgestaltung der Liegenschaft, die den Gästen einen deutlich erhöhten Wohnwert bietet und gleichzeitig ökologische Aspekte berücksichtigt. Ziel der BImA ist es, einen Generalplaner (GP) mit allen Planungsleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 1 auf der Grundlage der HOAI, sowie mit Leistungen auf der Grundlage des AHO Heft 17 zu vergeben. Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- sowie Ausführungs-planung bis zur Objektüberwachung und beinhaltet die Leistungsbilder Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Das Leistungsbild schließt auch Vermessungsleistungen, SiGeKo-Leistungen, die Erstellung eines Baugrundgutachten und eventuell ein Schadstoffgutachten sowie Entsorgungskonzept mit ein, welche je nach Befund aus dem Baugrundgutachten zu erstellen wären. Die durch den GP zu erbringenden Planungsleistungen nach HOAI umfassen sowohl die Grundleistungen, wie auch die für die Erreichung der Leistungsziele notwendigen besonderen Leistungen in stufenweiser Beauftragung. Der GP fertigt in eigener Verantwortung alle für die zur Erreichung des Projektziels notwendigen Bauan-trags- und Antragsunterlagen bei Behörden, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc., legt diese der AG zur Unterschrift vor, reicht sie dann bei den zuständigen Stellen zur Genehmigung ein und begleitet die folgen-den Genehmigungsprozesse bis die jeweilige Genehmigung vorliegt. Sofern nicht anders erwähnt, sind alle in dieser FLB beschriebenen und für das Bauvorhaben erforderlichen Abbruch- und gegebenenfalls Bauantragsunterlagen, sonstige für die Leistungserbringung des GP erforderliche Antragsunterlagen und Antragstellungen, Antragsstellungen bei Ver- und Entsorgungsbetrieben, alle notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI, Koordination aller am Projekt Beteiligten, alle Planungs- und Bauleistungen, zusätzliche Schadstoffuntersuchungen an der bestehenden Bausubstanz und an den auszuhebenden Erdstoffen, sowie die Projektsteuerung und Überwachung der gesamten ihm übertragenen Leistungen durch den GP zu erbringen.
Interne Kennung: VOEK 407-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71356400 Technische Planungsleistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. 2) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aktzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. 3) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine begaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 4) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. 5) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. ---------- Bewertung der Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. 2. Zuschlagskriterium „Konzept“ mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Die Bewertung der Schwerpunkte 2.1 Personaleinsatz und Projektorganisation, 2.2 Projektanalyse und Herangehensweise an die Planungsaufgabe und 2.3 Qualitätssicherung und Projektmanagement, erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der Tabelle in der Anlage „A-03_Wertung_Zuschlagskriterien“. Das Zuschlagskriterium „Konzept" muss insgesamt mindestens 27 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 27 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlt das Konzept zum Zuschlagskriterium "Konzept" im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = WL L + WP LP Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für das Konzept LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis WL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (30 %) Wp = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %) Zuschlag Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt. Gleichstand Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. ---- 1. Der Vordruck "Angebotsschreiben" ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in gleicher Form einzureichen. 2. Für das Angebot ist das „Preisblatt“ (Anlage B-02) zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. 3. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. 4. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die atenschutzerklärung der Auftraggeberin zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig für die Referenzprüfung erforderlich sind. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 7. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oderEMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. 8. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 9. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. 10. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 11. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 1. Angaben zum Unternehmen 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein). 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 4. Kammereintragung 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
Beschreibung: Eigenerklärungen in der Anlage "B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien": 1. Angaben zum Unternehmen (unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein). 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 4. Kammereintragung: Der Inhaber des Unternehmens oder der Bevollmächtigte einer Bietergemeinschaft muss die Kammereitragung mit dem Angebot nachweisen. 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG, dass keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen vorliegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung 2. Eigenerklärung zu Umsätzen
Beschreibung: Eigenerklärungen in der Anlage "B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien": 1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Mindestanforderungen: Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall) Sonstige Schäden: mindestens 500.000,00 € (pro Schadensfall) Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorzunehmen. 2. Eigenerklärung zu Umsätzen: Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500.000,00 Euro netto betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 2. Eigenerklärungen und Nachweise über die Führung von Berufsbezeichnungen, bautechnischer Nachweise und Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung, stellvertretenden Projektleitung und Fachplanern 3. Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärungen in der Anlage "B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien" 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung 2.1 Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratender Ingenieur“ - Mindestanforderung.Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn der geforderte Nachweis für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird. Der Nachweise ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. 2.2 Nachweis der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit gemäß § 5 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) - Mindestanforderung. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn der geforderte Nachweis für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird. Der Nachweise ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. 2.3 Nachweis der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise des Brandschutzes gemäß § 5 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)- Mindestanforderung. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn der geforderte Nachweis für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird. Der Nachweise ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen 2.4 Eigenerklärung, dass das vorgesehene Projektteam aus qualifizierten Fachplanern für folgende Fachdisziplinen besteht: Leistungsbild Gebäude und Innenräume Leistungsbild Freianlagen Leistungsbild Tragwerksplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung Leistungsbild Bauphysik Leistungsbild Ingenieurvermessung Leistungsbild Geotechnik Leistungsbild Brandschutz Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die geforderten Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden. 2.5 Eigenerklärung zur Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: dass für das zuständige Planungsteam eine Projektleitung zur Verfügung steht, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung 2.6 Eigenerklärung, dass eine zuständige stellvertretende Projektleitung zur Verfügung steht, der/die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung. Die Nachweise zu den Abschlüssen der geforderten Qualifikationen der vorgesehenen Beschäftigten für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sind mit dem Angebot einzureichen. 3. Mindestanforderungen an die Referenzen: Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. In den drei geforderten Referenzen müssen mindestens die Leistungsbilder Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz und Bauphysik beinhaltet sein. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bieterauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé). Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des teilnehmenden Unternehmens aus dem Verfahren führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland
Beschreibung: Eigenerklärung in der Anlage "B 03_Bieterauskunft_Eignungskriterien" gemäß Verordnung (EU) 2022/576: ab dem 9. April 2022 dürfen keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet)
Beschreibung: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Zuschlagskriterium Konzept mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Beschreibung: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/03/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=754499
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen werden nachgefordert, ausgenommen: 1) Ausgefülltes Preisblatt 2) Konzept
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postanschrift: Ellerstrasse 56
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c5a86b47-e407-4da1-b084-54c8d5cbdb25 - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 137497-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2025

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich