5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Goethestraße
Stadt: Riesbürg-Utzmemmimgen
Postleitzahl: 73469
Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Ausschlusskriterium
Beschreibung: Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (berufliche Qualifikation) Teilnahmeberechtigt am Verhandlungsverfahren sind in den EWR-/EU-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Ausschlusskriterium
Beschreibung: Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung Erklärung des Bieters, dass die aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über min. 2.000.000 € für Personenschäden und min. 2.000.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen werden kann bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bezug zu Russland (Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022), Ausschlusskriterium
Beschreibung: Erklärung des Bieters, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht. Hiermit wird die Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen/Personen/Lieferanten (Auftragsverbot) erklärt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto)
Beschreibung: Es wird das Mittel aus dem Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto) gewertet. • Mittel aus dem Gesamtumsatz < 150.000 € = 2 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 150.000 € bis 225.000 € = 4 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 225.000 € bis 300.000 € = 6 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 300.000 € bis 375.000 € = 8 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz > 375.000 € = 10 von 10 Bewertungspunkten
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es werden maximal zwei Referenzen gewertet. Sollten mehr als zwei Referenzen abgegeben werden, fließen nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. Gewertet werden nur unternehmensbezogene Referenzen, mit den nachfolgenden Anforderungen: Referenz 1: • Leistung der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.02.2020) im Bereich der Objektplanung nach § 34 Abs. 3 HOAI. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 1-8 o Leistungsphase 5-8 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-8 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Neubau/Sanierung jeweils eines Gebäudes mind. Honorarzone (HZ) III mit einer Investitionssumme KG 300 + KG 400 ab 5.000.000 € brutto. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen „Schule/Grundschule/Kita“ der HZ III = 6 von 8 Bewertungspunkten o sonstige Gebäude der HZ III = 4 von 8 Bewertungspunkten o Referenzen, die eine Gebäudegröße von mind. 10 neuen Klassenzimmern vorweisen, erhalten extra Punkte (+2 Punkte). Referenz 2: • Leistung der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.02.2020) im Bereich der Objektplanung nach § 34 Abs. 3 HOAI. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 1-8 o Leistungsphase 5-8 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-8 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Neubau/Sanierung jeweils eines Gebäudes mind. Honorarzone III mit einer Investitionssumme KG 300 + KG 400 ab 2.000.000 € brutto. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen „Schule/Grundschule/Kita“ der HZ III = 6 von 8 Bewertungspunkten o sonstige Gebäude der HZ III = 4 von 8 Bewertungspunkten o Referenzen, die einen Anbau/Umbau im Bestand vorweisen, erhalten extra Punkte (+2 Punkte). Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf einem gesonderten DIN A4-Blatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese Darstellungen als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Bezüglich des Kriteriums „Honorarsatz“ erhält das günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Beschreibung: Herangehensweise bei Besonderheiten und Schwierigkeiten: 10% Herangehensweise an das Projekt und Organisation des Projektes unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten: 20% Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: 20%
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung: 10% Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung: 10% Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung: 10%
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2025
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/03/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
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