Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Abonnementverlängerungen für Atlassian Confluence, Jira und Jira Service Management sowie diverser Apps für Confluence und Jira

127912-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Abonnementverlängerungen für Atlassian Confluence, Jira und Jira Service Management sowie diverser Apps für Confluence und Jira
OJ S 40/2025 26/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Soziale Sicherung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Abonnementverlängerungen für Atlassian Confluence, Jira und Jira Service Management sowie diverser Apps für Confluence und Jira
Beschreibung: Das Bundesamt für Soziale Sicherung beabsichtigt die Beschaffung von Abonnementverlängerungen für Atlassian Confluence, Jira und Jira Service Management sowie diverser Apps für Confluence und Jira. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den anliegenden Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 77baa2a5-b265-4c50-9246-9fa825771a3d
Interne Kennung: ZVS-187/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 206 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN GEM: § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind. VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.   2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Korruption: 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Wir erklären, dass 1. wir die deutschen Gesetze einhalten. 2. abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben können. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) zu übermitteln sind. 3. dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und wir mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen haben und auch nicht nach Abgabe des Angebotes treffen werden. 4. wir die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennen. 5. wir mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden sind. 6. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen uns als Bieter vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht. 7. die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. 8. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit: 6.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 6.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:  Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen.  Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit Angebotsabgabe): Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen 6.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Unterschrift /digitale Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben:  Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im Angebotsformular D1 zu bestätigen.  Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen
Entrichtung von Steuern: Eintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:  Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Abonnementverlängerungen für Atlassian Confluence, Jira und Jira Service Management sowie diverser Apps für Confluence und Jira
Beschreibung: Das Bundesamt für Soziale Sicherung beabsichtigt die Beschaffung von Abonnementverlängerungen für Atlassian Confluence, Jira und Jira Service Management sowie diverser Apps für Confluence und Jira. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den anliegenden Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: ZVS-187/2025 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 19/04/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 206 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Die Leistung wird zunächst für ein weiteres Jahr beschafft. Im Anschluss bedarf es voraussichtlich der Beschaffung einer Verlängerung. Allerdings hat Atlassian die Lizenzperiode auf 1 Jahr verkürzt.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN GEM: § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN GEM: § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind. VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation
Beschreibung: Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.   2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Antikorruptionserklärung
Beschreibung: 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)
Beschreibung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:  Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:  Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen.  Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit Angebotsabgabe): Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eintragung im Gewerbezentralregister
Beschreibung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Unterschrift /digitale Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im Angebotsformular D1 zu bestätigen. • Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil
Beschreibung: Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil einzutragen und dem Angebot beizufügen. Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte:  Firmenangaben,  Kontaktdaten,  Beschreibung der Organisationsstruktur,  Beschreibung der technischen Ausrüstung,  Anzahl der Beschäftigten im aktuellen Geschäftsjahr (bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart): Diese Anforderung ist nicht als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des Bieters muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein. Darüber hinaus ist in dem Formular D8 Bieterprofil die Ansprechperson für Rückfragen einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen Nachforderungen und / oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue/Sonstige Eigenerklärungen
Beschreibung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Unterschrift / digitaler Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass  er die deutschen Gesetze einhält.  abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt.  dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.  er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennt.  er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist.  keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht.  die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden.  dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird,kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater Aufforderung). Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen. Darüber hinaus wird das BAS einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=746904
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Enthalten die Vergabeunterlagen (Dokumente der Kategorie A, B, und C) nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen oder Widersprüche, insbesondere solche, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, so hat der Bieter den AG vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes (e-Vergabe) unverzüglich darauf hinzuweisen, spätestens jedoch bis zum 17. Februar 2025, 12:00 Uhr. Es gilt § 20 Abs. 3 VgV. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt jeweils gegenüber allen Bietern. Soweit möglich referenzieren Sie bitte auf • das Dokument, • die Seite sowie • die Überschrift auf die sich Ihre Frage bezieht. Fragen und deren Beantwortung werden Bestandteile der Vergabeunterlagen. Sie werden allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Weisen die übersandten Formulare zur Angebotserstellung (Dokumente der Kategorie D gemäß Seite 2 dieser Bewerbungsbedingungen) Fehler auf, so hat der Bieter ebenso die Vergabestelle unverzüglich in Textform über die e-Vergabe hinzuweisen. Sofern die Vergabestelle den Anpassungsbedarf an den übersandten Formularen zur Angebotserstellung bestätigt, nimmt die Vergabestelle eine Korrektur der Dateien vor und übersendet diese an die Bieter. In dem Fall sind die bis dahin übersandten Formulare als gegenstandslos anzusehen. Für das Angebot sind ausschließlich die korrigierten Formulare zu verwenden. Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert. Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des Preisblattes (D1_Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt. Sollte der Bieter schon ein Angebot eingereicht haben, kann er dies zurückziehen und bis zu dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot einreichen.Die Vergabestelle behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern und / oder außer Kraft zu setzen. Änderungen jeglicher Art an den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitnah in Textform über die e-Vergabe mitgeteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland (DE) Tel. +49 228/9499-0 Telefax +49 228/9499-400 vk@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Bundesamt für Soziale Sicherung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Soziale Sicherung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Soziale Sicherung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Soziale Sicherung
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Soziale Sicherung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Soziale Sicherung
Registrierungsnummer: DE450832239
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 619-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich- Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: db64cddc-e7cf-4529-96a6-a69928b88203-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b7d1ae27-1b5f-4f85-b328-8b174bceaafb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 127912-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2025

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