Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvereinbarung für den Managed Security Service (MSS) "IT-Sicherheits-Systeme"

124346-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvereinbarung für den Managed Security Service (MSS) "IT-Sicherheits-Systeme"
OJ S 39/2025 25/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für den Managed Security Service (MSS) "IT-Sicherheits-Systeme"
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt IT-Sicherheitssysteme, die das interne Netz vor Zugriffen aus dem Internet schützen sollen. Die Effizienz der Schutzmaßnahmen ist in erheblichem Maße von der Administration und Pflege der eingesetzten Systeme abhängig. Der dabei entstehende zeitliche Aufwand und die notwendigen fundierten produkt-spezifischen Kenntnisse sind mit internen IT – Ressourcen nicht abzudecken. Aus diesem Grund sollen die betroffenen Systeme innerhalb eines Managed Security Service an mehreren Tagen pro Woche durch Spezialisten betreut werden. Die Tätigkeit umfasst sowohl den klassischen Betriebserhalt als auch die typische Anwendungsbetreuung und das Monitoring. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Übernahme von Administrations-, Second Level Support- und Monitoringaufgaben durch qualifizierte Spezialisten für den Bereich Managed Security Service „IT-Sicherheitssysteme“ des Auftraggebers. Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren (Nicht Offenes Vergabeverfahren) ermittelt. In der ersten Stufe wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt mit dem Ziel, die Unternehmen auszuwählen, die nachweislich geeignet sind, über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung Leistungen im Bereich Managed Security Service „IT-Sicherheitssysteme“ zu übernehmen. In der zweiten Stufe wird die Leistung im Wege eines nicht offenen Verfahrens gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 16 VgV ausgeschrieben. Hauptmerkmale der Leistungen: *Der „Managed Security Service“ umfasst den klassischen Betriebserhalt (24/7), die Anwendungsbetreuung und das Monitoring von IT-Sicherheits-Systemen sowohl in der Cloud als auch on-Prem. Als IT-Sicherheits-Systeme gelten Produkte/Produktkomponenten im Kontext: • Firewall - zum Schutz von Netzwerkgrenzen (in der Cloud und im Hausnetz) • SD-Wan - zur sicheren, flexiblen Anbindung der Außenstudios • VPN – zur sicheren Einwahl von Mitarbeitern in das SWR-LAN • SWG – zur Absicherung von Traffic, der über das Internet geführt wird Die Leistungen sind vorzugsweise Remote, bei Bedarf aber auch Vor Ort an den drei Hauptstandorten Mainz, Stuttgart und Baden-Baden zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt ein Betriebsteam für die Betreuung von bis zu 38 IT-Sicherheitssystemen zur Verfügung. Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Leistungsbeginn, Leistungsende, ggf. Einsatzort und einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit. Die Arbeitsnachweise sind jeweils unmittelbar und spätestens 8 Tage vor Rechnungsstellung unterschrieben zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 48 Monate abgeschlossen.
Kennung des Verfahrens: 56cbd92a-88b8-4ebf-976c-814d0bdc8592
Interne Kennung: EU-I/T 17/2024
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32400000 Netzwerke, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptorte der Ausführung: Die Leistungen sind vorzugsweise Remote, bei Bedarf aber auch Vor Ort an den drei Hauptstandorten des Südwestrundfunks in Mainz, Stuttgart und Baden-Baden zu erbringen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 300 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind der Anlage 07 - "Teilnehmerauskunft Eigenerklärung Ausschlussgründe" des Dokuments Teilnahmewettbewerb der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung für den Managed Security Service (MSS) "IT-Sicherheits-Systeme"
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt IT-Sicherheitssysteme, die das interne Netz vor Zugriffen aus dem Internet schützen sollen. Die Effizienz der Schutzmaßnahmen ist in erheblichem Maße von der Administration und Pflege der eingesetzten Systeme abhängig. Der dabei entstehende zeitliche Aufwand und die notwendigen fundierten produkt-spezifischen Kenntnisse sind mit internen IT – Ressourcen nicht abzudecken. Aus diesem Grund sollen die betroffenen Systeme innerhalb eines Managed Security Service an mehreren Tagen pro Woche durch Spezialisten betreut werden. Die Tätigkeit umfasst sowohl den klassischen Betriebserhalt als auch die typische Anwendungsbetreuung und das Monitoring. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Übernahme von Administrations-, Second Level Support- und Monitoringaufgaben durch qualifizierte Spezialisten für den Bereich Managed Security Service „IT-Sicherheitssysteme“ des Auftraggebers. Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren (Nicht Offenes Vergabeverfahren) ermittelt. In der ersten Stufe wird ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt mit dem Ziel, die Unternehmen auszuwählen, die nachweislich geeignet sind, über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung Leistungen im Bereich Managed Security Service „IT-Sicherheitssysteme“ zu übernehmen. In der zweiten Stufe wird die Leistung im Wege eines nicht offenen Verfahrens gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 16 VgV ausgeschrieben. Hauptmerkmale der Leistungen: *Der „Managed Security Service“ umfasst den klassischen Betriebserhalt (24/7), die Anwendungsbetreuung und das Monitoring von IT-Sicherheits-Systemen sowohl in der Cloud als auch on-Prem. Als IT-Sicherheits-Systeme gelten Produkte/Produktkomponenten im Kontext: • Firewall - zum Schutz von Netzwerkgrenzen (in der Cloud und im Hausnetz) • SD-Wan - zur sicheren, flexiblen Anbindung der Außenstudios • VPN – zur sicheren Einwahl von Mitarbeitern in das SWR-LAN • SWG – zur Absicherung von Traffic, der über das Internet geführt wird Die Leistungen sind vorzugsweise Remote, bei Bedarf aber auch Vor Ort an den drei Hauptstandorten Mainz, Stuttgart und Baden-Baden zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt ein Betriebsteam für die Betreuung von bis zu 38 IT-Sicherheitssystemen zur Verfügung. Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Leistungsbeginn, Leistungsende, ggf. Einsatzort und einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit. Die Arbeitsnachweise sind jeweils unmittelbar und spätestens 8 Tage vor Rechnungsstellung unterschrieben zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 48 Monate abgeschlossen.
Interne Kennung: EU-I/T 17/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32400000 Netzwerke, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen: Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Leistungsbeginn, Leistungsende, ggf. Einsatzort und einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit. Die Arbeitsnachweise sind jeweils unmittelbar und spätestens 8 Tage vor Rechnungsstellung unterschrieben zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 48 Monate abgeschlossen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptorte der Ausführung: Die Leistungen sind vorzugsweise Remote, bei Bedarf aber auch Vor Ort an den drei Hauptstandorten des Südwestrundfunks in Mainz, Stuttgart und Baden-Baden zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Optionen: Stundensatz für optional abrufbare Personentage: Bei Einsätzen, die nicht pauschal, sondern nach Stunden abgerechnet werden, erfassen die Mitarbeiter des Auftragnehmers ihre Arbeitszeit selbstständig auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Arbeitsnachweis (Dienstleistungsnachweis) mit Leistungsbeginn, Leistungsende, ggf. Einsatzort und einer aussagekräftigen Beschreibung der Tätigkeit. Die Arbeitsnachweise sind jeweils unmittelbar und spätestens 8 Tage vor Rechnungsstellung unterschrieben zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 48 Monate abgeschlossen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 300 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: (A1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 07 – Teilnehmerauskunft Eigenerklärung Aus-schlussgründe - ausgefüllt beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: (A2.1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Bei beabsichtigter Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 06 - Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833“, muss vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: (A3.1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis - Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis - Mindestens 6.000.000,00 € Jahreshöchstersatzleistung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. oder -Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: (A3.2) und (B3.2) Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A3.2) und (B3.2). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“ Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bewerbers. (B3.2) Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein B3.2: Bewertungsgrundsatz für Punkt „A3.2 – Bonitätsnachweis Maximale Punktzahl für das Kriterium: 15 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Mittlere Bonität Befriedigender Zielerfüllungsgrad: 05 Punkte Gute Bonität Guter Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Sehr gute Bonität Sehr guter Zielerfüllungsgrad: 15 Punkte Höhere Bonität als „Sehr gut“ In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: (A4.1) und (B4.1) Der Nachweis von zwei abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen drei Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1) und (B4.1): Hierzu ist je Referenz eine Anlage 8a und 8b - Referenztemplate vollständig ausgefüllt, je Referenz eine Anlage, dem Teilnahmeantrag beizulegen (Anlage 8a für die erste, Anlage 8b für die zweite Referenz). (B4.1) Bewertung der beiden eingereichten Referenzen. B4.1: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.1 – Referenzen Maximale Punktzahl für das Kriterium: 15 Punkte je Referenz, 30 insgesamt Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Alle A-Kriterien, 6 Kategorien Befriedigender Zielerfüllungsgrad: 05 Punkte Alle A-Kriterien, 7-8 Kategorien Guter Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Alle A-Kriterien, 9 Kategorien Sehr guter Zielerfüllungsgrad: 15 Punkte Alle A-Kriterien, 10 Kategorien In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: (A4.2) und (B4.2) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit mindestens einem der folgenden Hersteller im Bereich Firewall verfügt (A4.2) und (B4.2): - Fortinet - Palo Alto (B4.2) Bewertung der Anzahl der Zertifizierungen. B4.2: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.2 – Zertifikate Firewall Maximale Punktzahl für das Kriterium 10 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Zertifikat eines Herstellers Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Zertifikate beider Hersteller Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: (A4.3) und (B4.3) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit mindestens einem der folgenden Hersteller im Bereich Secure WEB Gateways verfügt (A4.3) und (B4.3): - Fortinet - Palo Alto - Ein weiterer Hersteller entweder aus dem Gartner-Quadranten „Magic Quadrant for Single-Vendor-SASE“ oder „Magic Quadrant for Security Service Edge“ (jeweils 2024) (B4.3) Bewertung der Anzahl der Zertifizierungen B4.3: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.3 – Secure WEB Gate Maximale Punktzahl für das Kriterium: 20 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Zertifikat eines Herstellers Befriedigender Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Zertifikate von zwei Herstellern Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 20 Punkte Zertifikate von drei Herstellern Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: (A4.4) + (B4.4) Nachweis, dass der Teilnehmer über strategische Partnerschaften mit dem Hersteller „Cisco“ im Bereich Netzwerk (Wired / Wireless LAN) verfügt (A4.4), optimalerweise auch mit dem Hersteller „Arista“ (B4.4): (B4.4) Anzahl der Zertifizierungen B4.4: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.4 – Zertifikate Netzwerk Maximale Punktzahl für das Kriterium: 10 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte Zertifikat des Herstellers „Cisco“ Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 10 Punkte Zertifikat des Herstellers „Arista“ Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: (A4.5) + (B4.5) Nachweis, dass der Teilnehmer ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement gemäß ISO/IEC 27001 (A4.5), optimalerweise ISO/IEC 27018, einsetzt (B4.5) (B4.5) Anzahl der Zertifizierungen B4.5: Bewertungsgrundsatz für Punkt 4.5 – Informationssicherheitsmanagement Maximale Punktzahl für das Kriterium: 15 Punkte Ausreichender Zielerfüllungsgrad: 00 Punkte ISO/IEC 27001-zertifiziert Vollständiger Zielerfüllungsgrad: 15 Punkte ISO/IEC 27018-zertifiziert Für die Feststellung der Eignung der Kriterien A4.2 bis A4.5 reicht der Nachweis von je mindestens einem Zertifikat. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 15 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 85 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Teilnehmer alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anschließend anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.1 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien), so dass jeder geeignete Teilnehmer eine Punktebewertung erhält.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Teilnahmewettbewerb im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.2 Auswahl der geeigneten Unternehmen: Die fünf Teilnehmer mit der höchsten erreichten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Gleichstand auf den ersten fünf Rängen entscheidet das Los. Die Prüfung der Angebote wird zunächst nach den im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 4.2 dargestellten, formalen Kriterien vorgenommen. Die Angebote, die alle formalen Kriterien erfüllen, werden hinsichtlich der Erfüllung der „A-Kriterien“ in der Leistungsbeschreibung überprüft. Angebote, die eines der „A-Kriterien“ nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Aus allen verbleibenden Angeboten ermittelt der Auftraggeber jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage, Kapitel 4.3. Für jedes Angebot wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag (§127 GWB, §58 Abs. 2 VgV). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). In den relevanten Angebotspreis, der zur Wertung der Angebote herangezogen wird, werden sämtliche optionalen Positionen inkludiert. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leis-tungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: (1. Phase) Teilnahmewettbewerb im Dokument Teilnahmewettbewerb Kapitel 4.3.2 Auswahl der geeigneten Unternehmen: Die fünf Teilnehmer mit der höchsten erreichten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Gleichstand auf den ersten fünf Rängen entscheidet das Los. (2. Phase) Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leis-tungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/03/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.swr.de/ausschreibungen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/04/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen, bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen. Hinweis gem. Dokument Teilnahmewettbewerb, Kapitel 3.6.4: Die Vergabestelle behält sich vor, von den sich bewerbenden Unternehmen die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV zu fordern. Werden auf Anforderung durch die Vergabestelle die nachgeforderten Unter-lagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: E-Mail-Adresse: Rechnungseingang-SWR@swr.de Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link www.swr.de/ausschreibungen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Angebote bearbeitet: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.swr.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fcdecaa3-e090-42bf-89e7-a10d76c611ec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 124346-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2025

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