Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Instandhaltung ULK

124895-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Instandhaltung ULK
OJ S 39/2025 25/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Bielefeld
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Instandhaltung ULK
Beschreibung: Die Universität Bielefeld plant die Vergabe der Instandhaltung (u.a. Wartungs, Reinigung, Desinfektion und Filterwechsel von ca. 448 vorhandenen Umluftkühlgeräten.
Kennung des Verfahrens: 94988c3c-9c96-4f9e-acf4-01866b75ca76
Interne Kennung: 302-2024-20
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33615
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYTYRXDH6P Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Betrugsbekämpfung: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Entrichtung von Steuern: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Diese Ausschlussgründe gelten für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sowie für das Unternehmen selbst13. Der öffentliche Auftraggeber muss ein Unternehmen bei Vorliegen dieser Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zwingend ausschließen, es sei denn, es liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor oder der Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Instandhaltung ULK
Beschreibung: Die Universität Bielefeld plant die Vergabe der Instandhaltung (u.a. Wartungs, Reinigung, Desinfektion (gem. VDI 6022)) und Filterwechsel von ca. 448 vorhandenen Umluftkühlgeräten unterschiedlicher Bauart und Baujahren. Der Ausschreibung liegt eine Bestandsliste bei. Bei der Bestandsliste besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit. Diese Geräte befinden sich alle in den Räumen der Universität Bielefeld inkl. Nebengebäude. Der Großteil der Geräte befindet sich in einer Arbeitshöhe von ca. 3 m.
Interne Kennung: 302-2024-20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33615
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag soll einen Tag nach Auftragserteilung starten und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Er verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die längste Vertragslaufzeit jedoch beträgt 4 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Der Vertrag soll einen Tag nach Auftragserteilung starten und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Er verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die längste Vertragslaufzeit jedoch beträgt 4 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Gültiger Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. Ggf. Nennung der Mindestdeckungssumme

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Hinweis 1: Die Universität Bielefeld ist als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Hinweis 2: Auf Grund des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzuholen. Hinweis 3: Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)*. Darf nicht älter als 6 Monate. gerechnet ab Datum der Angebotsfrist, sein. *Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bei Bietergemeinschaften: - unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung Formular 531 Bei Unteraufträgen: - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe Formular 533a - Nachweis Unterauftragnehmer Formular 533b Bei Eignungsleihe: - Erklärung Eignungsleihe Formular 534a - Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung Formular 534b - Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: -Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe,Formular 533.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Schulung nach VDI 6022
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Dokument "Leistungsbeschreibung" (mit dem Angebot vorzulegen) - Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung/ Handwerkerkarte, jeweils nach den staatlichen Rechtsvorschriften des Niederlassungssitzes (nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist) - Nachweis der Schulung nach VDI 6022 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Bielefeld
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universität Bielefeld
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Bielefeld
Registrierungsnummer: DEA41
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33615
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
Telefon: +49052110612076
Fax: +49 5211064079
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07_
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
Telefon: +49 2514111604
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111604
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07-
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111604
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ad83d3b2-a66e-4daf-9030-83965a7c6ff5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/02/2025 15:10:52 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 124895-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2025

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Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich