Deutschland – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Mobile Integration Platform

126035-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Entwicklung von branchenspezifischer Software – Mobile Integration Platform
OJ S 39/2025 25/02/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Software GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Mobile Integration Platform
Beschreibung: Die BITMARCK Software GmbH (nachfolgend: BITMARCK) hat am 28. Februar 2023 mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: RISE) einen EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung des Gesamtsystems "Mobile Integration Plattform" (nachfolgend: MIP-Systemvertrag) geschlossen. Das Gesamtsystem stellt BITMARCK ihren Gesellschaftern (Krankenkassen) bereit. Die Mobile Integrationsplattform (nachfolgend: MIP) ermöglicht es, Funktionalitäten der Telematikinfrastruktur (nachfolgend: TI) und konkret des Frontends der elektronischen Patientenakte, des RISE Identity und Access Management und des sekotralen Identity Providers sowie weiterer Funktionen modular in Kassen-Apps zu integrieren unter Wiederverwendung bereits erbrachter Anforderungsnachweise und daraus resultierend mit vereinfachter Zulassung durch die gematik GmbH (nachfolgend: gematik). In der bisherigen Beauftragung/Projektumsetzung waren die MIP-Module passend für "App-in-App" Integration in hohem Maße als ein einziger Integrationsgegenstand gebündelt. In aktuell geplanten Weiterentwicklungen der Trägerapps sind nun zusätzliche Integrationspunkte und Schnittstellen zwischen Trägerapps und MIP gewünscht, um eine nahtlosere User-Experience zu ermöglichen. Um solche fortgeschrittenen Integrationsszenarien zu ermöglichen, muss das RISE App-Framework - eine vorbestehende Software der RISE und Bestandteil des MIP - auf Quellcodeebene angepasst/erweitert werden. Gegenstand der Auftragsänderung ist die Erweiterung des MIP-Systemvertrags um die entsprechenden Weiterentwicklungsleistungen.
Kennung des Verfahrens: 2e97f606-2dea-46bd-80de-d5a7a453aef2
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mobile Integration Plattform
Beschreibung: Die BITMARCK hat am 28. Februar 2023 mit RISE einen EVB-IT Systemvertrag, den MIP-Systemvertrag geschlossen. Das Gesamtsystem stellt BITMARCK ihren Gesellschaftern (Krankenkassen) bereit. Die MIP ermöglicht es, Funktionalitäten der TI und konkret des Frontends der elektronischen Patientenakte, des RISE Identity und Access Management und des sekotralen Identity Providers sowie weiterer Funktionen modular in Kassen-Apps zu integrieren unter Wiederverwendung bereits erbrachter Anforderungsnachweise und daraus resultierend mit vereinfachter Zulassung durch die gematik. In der bisherigen Beauftragung/Projektumsetzung waren die MIP-Module passend für "App-in-App" Integration in hohem Maße als ein einziger Integrationsgegenstand gebündelt. In aktuell geplanten Weiterentwicklungen der Trägerapps sind nun zusätzliche Integrationspunkte und Schnittstellen zwischen Trägerapps und MIP gewünscht, um eine nahtlosere User-Experience zu ermöglichen. Um solche fortgeschrittenen Integrationsszenarien zu ermöglichen, muss das RISE App-Framework - eine vorbestehende Software der RISE und Bestandteil des MIP - auf Quellcodeebene angepasst/erweitert werden. Gegenstand der Auftragsänderung ist die Erweiterung des MIP-Systemvertrags um die entsprechenden Weiterentwicklungsleistungen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv und sollen lediglich deutlich machen, dass der EU-Schwellenwert überschritten ist. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Absatz 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Absatz 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Absatz 2 Satz 1 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BITMARCK Software GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Software GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: CON-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 221 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 24/02/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BITMARCK Software GmbH
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 148818-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die zusätzlichen Integrationspunkte und Schnittstellen zwischen den Trägerapps und MIP haben zum Zweck, eine nahtlosere User-Experience zu ermöglichen. Die MIP besteht aus Programmierschnittstellen (APIs) und Modulen, welche direkt in Apps integriert werden können. Diese Schnittstellen ermöglichen einen transparenten Zugriff auf TI-Komponenten (z. B. auf die elektronische Patientenakte). Ebendiese in die Trägerapps zu integrierenden zusätzlichen Integrationspunkte und zusätzlichen Schnittstellen sollen ausgebaut/erweitert werden. Die Verbesserung der User-Experience ist aufgrund des Zwecks einer MIP - mobile Anwendungen nahtlos in bestehende IT-Infrastrukturen und Geschäftssysteme zu integrieren - damit gerade auch im Zweck des MIP-Systemvertrags. Daher sind die Weiterentwicklungsleistungen erforderlich. Sie fördern zudem den Beschaffungsgegenstand, da mit ihnen Nutzungsverbesserungen und Qualitätserhöhungen verbunden sind. Sämtliche Weiterentwicklungsleistungen setzen eine Anpassung der Standardsoftware auf Quellcodeebene an dem vorbestehenden Teil der MIP - der RISE App-Framework - voraus. Diese Leistung ist rechtlich nur durch RISE möglich, da nur RISE über den Quellcode und das Recht zur Bearbeitung der vorbestehenden Software verfügt. BITMARCK ist nicht im Besitz des Quellcodes und hat auch nicht das Recht, die vorbestehende Software umzugestalten/zu bearbeiten (Ausnahme: MIP ePA/TI-Integration Modul). BITMARCK hat keinen Anspruch, den hinterlegten Quellcode bezogen auf RISE App-Framework herauszuverlangen, um im MIP weitere Fachanforderungen umzusetzen. RISE hat zudem erklärt, den Quellcode für die erforderlichen Leistungen/Arbeiten am RISE-App Framework nicht zur Verfügung zu stellen und BITMARCK keine dementsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen. BITMARCK hat auch keine gesetzlichen Befugnisse, den Objektcode des RISE App-Frameworks in einen Quellcode zu dekompilieren und die erforderlichen Anpassungen im Quellcode einzufügen. Selbst wenn der Quellcode bei BITMARCK vorhanden wäre und diese berechtigt wäre, Dritte daran teilhaben zu lassen, wäre nicht zu erwarten, dass ein anderer Auftragnehmer imstande wäre, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Denn hierzu wäre ein Wissensaustausch mit RISE erforderlich, da die MIP insbesondere auch im ePA-Kontext genutzt wird, was dazu führt, dass die mit dieser Auftragsänderung verbundenen Leistungen überaus komplex und fehleranfällig sind. RISE wäre nicht bereit zu einem solchen Wissenaustausch und BITMARCK wäre rechtlich nicht in der Lage, RISE dazu zu zwingen, einen Dritten zur Anpassung eines RISE-Standardprodukts aufzuschlauen. Überdies bestünde ein hohes Risiko für Interoperabilitätsprobleme, wenn ein Dritter die Anpassung vornehmen würde. Die ordnungsgemäße Funktionsweise der MIP, nämlich die modulare Integration der Funktionalität der Telematikinfrastruktur wäre gefährdet. Würde die Leistung bei einem Dritten beschafft und durch diesen integriert, wäre die entstehende heterogene IT-Infrastruktur schwieriger gegen Sicherheitsbedrohungen abzusichern, das Risiko von Sicherheitslücken größer. Zudem muss RISE nach dem MIP-Systemvertrag im Zuge des Systemservices für die Betriebsbereitschaft des MIP einstehen. Diese Leistungsverpflichtung würde zum Nachteil der BITMARCK aufgeweicht, sofern Entwicklungs- und Integrationsleistungen bei einem Dritten beschafft würden. Denn für diese Bestandteile würde RISE keinen Systemservice erbringen. Der wirtschaftliche Nutzen der Gesamtverantwortlichkeit der RISE würde nachträglich zunichte gemacht. Eine Störanfälligkeit der Gesamtlösung ist nicht hinnehmbar, weil das Gesamtkonstrukt bitGO + MIP mit Sozialdaten arbeitet und die im MIP enthaltene ePA App potentiell von mehreren Millionen Menschen genutzt wird. Darüber hinaus würde das Onboarding eines Dritten einen unverhältnismäßig hohen Einarbeitungsaufwand bedeuten. Ein Drittanbieter wäre erst nach ca. 6-monatiger Einarbeitungszeit leistungsfähig, sodass zu erwarten ist, dass er die Leistungen nur zu einem deutlich erhöhten Preis erbringen könnte (und zeitlich wesentlich später als RISE). Bei einem Drittanbieter ist ausgeschlossen, dass eine Anrechnung/Berücksichtigung der bisher bereits aus dem Projekt erzielten Gewinne positiv auf das Pricing der Leistungen der Auftragsänderung auswirkt. Dies würde zu Zusatzkosten führen, die voraussichtlich doppelt so hoch wären wie der Wert der Leistungen der Auftragsänderung. Die Vergangenheit hat außerdem gezeigt, dass die Einarbeitung eines Drittanbieters zu einem erhöhten Koordinierungsaufwand der BITMARCK führt, da oftmals unklar war, bei welchem Anbieter Störfälle anzusiedeln sind, was im Nachgang einer ressourcenaufwändigen Ursachenforschung der BITMARCK bedurfte. Würde ein Dritter die Leistungen erbringen, entstünde ein erheblicher Einarbeitungsaufwand (Schulungen, Know-How-Transfer) und BITMARCK müsste eine externe Qualitätssicherung beauftragen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Beschafft werden bislang vom Auftragnehmer nicht geschuldete Dienstleistungen, nämlich Weiterentwicklungsleistungen zum MIP-Systemvertrag, mit dem das RISE App-Framework - eine vorbestehende Software der RISE und Bestandteil des MIP - auf Quellcodeebene angepasst/erweitert wird.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Software GmbH
Registrierungsnummer: HRB 20680
Postanschrift: Kruppstraße 64
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Benjamin Wübbelt; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Internetadresse: https://www.bitmarck.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Registrierungsnummer: t: +43 190490070
Postanschrift: Concorde Business Park F
Stadt: Schwechat
Postleitzahl: 2320
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 1 5057473
Internetadresse: www.rise-world.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 94 99-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78abaddf-28a5-4a17-9730-2f12d9ae7852 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2025 10:40:24 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 126035-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2025

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