1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schönau im Schwarzwald
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gebäudeplanungsleistungen für Sanierung und Umbau des Verbandswerkhofes in Schönau im Schwarzwald
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind Gebäudeplanungsleistungen für Sanierung und Umbau des Verbandswerkhofes in Schönau im Schwarzwald.
Kennung des Verfahrens: 031ed570-6b3e-44f4-963e-e493b4fb727e
Interne Kennung: 174a - GPL
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schönau im Schwarzwald
Postleitzahl: 79677
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 135 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform bis spätesten 12.03.2025 10:00 Uhr über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtliche Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ anonymisiert eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0. Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: • Vorentwurf Architekturbüro Werkgruppe Freiburg • Kostenentwurf Architekturbüro Werkgruppe Freiburg • Raumprogramm Architekturbüro Werkgruppe Freiburg • Schadstoffuntersuchung Firma Henseleit • Mustervertrag • Preisblattformular zur Angebotsabgabe Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gebäudeplanungsleistungen für die Sanierung des Verbandswerkhofs in Schönau im Schwarzwald
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI 2021 für die Sanierung des Verbandswerkhofs in Schönau. Kurze Beschreibung der Ausgangslage: Im Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald haben fünf von neun Verbandsgemeinden (die Stadt Schönau im Schwarzwald sowie die Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach) beschlossen, einen gemeinsamen Verbandswerkhof zu betreiben. Im Vorfeld wurde hierzu eine Machbarkeitsstudie erstellt. Der Raum-/Platzbedarf sowie die Raumaufteilung wurde mit dem zukünftigen Nutzer abgestimmt und dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald vorgestellt. Grundstück: Das Grundstück (Flurstück 58) befindet sich am östlichen Ortsrand der Stadt Schönau. Die Zufahrt zum Werkhofareal erfolgt von der Wiedlestraße aus. Süd-westlich des Gebäudes befindet sich ein Regenüberlaufbecken, das nicht überbaut werden darf. Süd-östlich des Grundstücks verläuft der Fluss „Wiese“. Das Grundstück ist vom HQ100 nicht betroffen. Gebäude: Das vorhandene Werkhofgebäude soll entsprechend den neuen Erfordernissen saniert, umgebaut und erweitert werden. In dem Gebäude sollen zukünftig der gemeinsame Werkhof sowie das gemeinsame Wasserwerk untergebracht werden. Dazu sind die Verwaltungs- und Sozialräume entsprechend anzupassen. Die Halle soll umgebaut und erweitert werden. Zusätzlich ist eine Dacherweiterung vorgesehen. Die neben dem Werkhof gelegene offene Überdachung ist zu sanieren und zu erhöhen. A Verwaltungs- und Sozialräume, BGF ca. 188 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 848 m³, B Halle (kalt), BGF ca. 330 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 1.484 m³, B1 Erweiterung Halle (kalt), BGF ca. 73 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 330 m³, B2 Erweiterung Dach, BGF ca. 73 m², Höhe ca. 4,50 m, BRI ca. 330 m³, C Carport, BGF ca. 164 m², Höhe ca. 2,70 m, BRI ca. 444 m³, Das neue Werkhofgebäude kann an das vorhandene Nahwärmenetz sowie an das Glasfasernetz angebunden werden. Die Planungsleistung wird der Honorarzone III zugeordnet. Das Architekturbüro Werkgruppe Freiburg Miller & Glos PartmbB aus Freiburg hat 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Zur Sanierungsplanung zugrunde gelegt werden soll ausschließlich die Variante 5. Diese wird in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus liegt eine Schadstoffuntersuchung vor, die ebenfalls mit der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden soll. Aus der Machbarkeitsstudie wurden vorläufige Kosten über die Kostengruppen 300 + 400 von rund 1,1 Mio. Euro brutto generiert. Förderprogramm Es ist beabsichtigt, für die Sanierung des Verbandswerkhofs Fördermittel zu beantragen. Termine - vorläufig Planungsbeginn im Anschluss an die Beauftragung im Herbst 2025 Einreichung Bauantrag bis Ende 2025 Baubeginn Frühjahr 2026 Fertigstellung Ende 2028 Die weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die Gebäudeplanung ausgewählt wird.
Interne Kennung: 174a - GPL
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schönau im Schwarzwald
Postleitzahl: 79677
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 39 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung erfolgt die Beauftragung sukzessive optional wie folgt: Leistungsphase 1 bis 3 Leistungsphase 4 bis 9 sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung in Leistungsphase 9 Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 135 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zugelassene Unternehmensformen
Beschreibung: Zum Verfahren zugelassen sind Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis des besonderen Berufsstandes gem. § 75 (1) und (3) VgV
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV: Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architektin" oder "Architekt" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (Kopie des aktuellen Mitgliedsausweises als Nachweis der Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer). Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erforderliche Angaben und Nachweise
Beschreibung: Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und dass keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 9. Nachweis, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. Euro für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). 10. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV 11. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung). 12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzobjekt Büro
Beschreibung: Als geeignet werden Bewerber eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Vorgaben zu Mindestforderungen: • Es handelt sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 35 HOAI eingeordnet. • Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 0,5 Mio. € netto.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Vorgehensweise bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es sollen 3 Bewerber für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt werden. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung entsprechend § 75 Abs. 6 VgV. Die ausgewählten Bewerber_innen erhalten ein Aufforderungsschreiben zur Erklärung der weiteren Teilnahme am Verfahren. Die Auswahl erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: 1. Referenzen - Projektbezogene Erfahrungen (1. Auswahlkriterium – 80 %): Angabe von Referenzenobjekten zu Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei darf jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Die Wertung der Referenzobjekte erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. a) Referenzobjekt 1 – Neubau, Umbau oder Sanierung Gewerbebetrieb oder Werkhof – 40% Mindestanforderungen: • Es handelt sich um eine Neubau-, Umbau-, oder Sanierungsmaßnahme eines Gewerbebetriebes oder Werkhofs. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 35 HOAI eingeordnet. • Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 1,0 Mio. € netto. b) Referenzobjekt 2 – öffentlicher Auftraggeber– 40% Mindestanforderung: • Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber. • Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 35 HOAI eingeordnet. • Die Inbetriebnahme des Referenzobjektes ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) mind. 0,4 Mio. € netto. 2. Beschäftigtenzahl (2. Auswahlkriterium – 20 %): Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Gebäudeplanung (ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2022 bis 2024 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (keine Nachreichung möglich) werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Bitte die Anzahl für jedes Mitglied angeben. Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im abgefragten Bereich gleich oder größer 4 ist, werden 20 Punkte vergeben, wenn sie unter 2 liegt, wird kein Punkt vergeben. Liegt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl dazwischen, also zwischen 2 und kleiner 4, wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Berechnungsmethode: angegebene Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterzahl 4 x hinterlegte Punktzahl (20). Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Gewichtung der Unterkriterien und die Bewertungsmethodik kann der Anlage „Bewertungsmatrix“ in den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) (Gewichtung 35%) Anmerkung: Es wird erwartet, dass die im Teilnahmeantrag genannten Mitglieder des Projektteams bei den Verhandlungsgesprächen der 2. Stufe anwesend sind. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde und bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts aufweisen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität der im Vergabeverhandlungsgespräch vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts. (Gewichtung 35%)
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) (Gewichtung 30%)
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Für die Vergabekriterien 1 und 2 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Das Vergabekriterium 3 wird nach folgender Berechnungsformel bewertet: die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schönau im Schwarzwald
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004459
Postanschrift: Talstr. 22
Stadt: Schönau
Postleitzahl: 79677
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7673 8204-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f9acd94a-c61e-4bff-b573-49101f707c48 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/02/2025 11:18:23 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 121813-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2025