5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: gesamtes Gebiet des Auftraggebers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden
Beschreibung: Erklärung über eine bestehende oder im Zuschlagsfalle abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) MINDESTANFORDERUNG ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung. Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Mindestkriterium 1 keine Punktebewertung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B: unternehmensbezogenes Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung
Beschreibung: Darstellung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts über vergleichbare Tätigkeiten in Form von Planungsleistungen bzgl. der Einführung eines Fallwagenkonzeptes bei einem Maximalversorger innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020 bis 2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung Die Punktvergabe im Hinblick auf das unternehmensbezogene Referenzprojekt (Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B) erfolgt nach folgendem Schema: Unterkriterium B.1 "Kapazität Sterilgutaufbereitung": Angabe des Jahresdurchschnitts der bearbeiteten Sterilguteinheiten (STE) innerhalb des Referenzprojektes Mittelwert: weniger 50.000 STE (5P) Mittelwert: 50.000 bis 200.000 STE (15P) Mittelwert: größer 200.000 STE (25P) Unterkriterium B.2 "Operative Eingriffe (OPs)": Angabe des Jahresdurchschnitts der im Rahmen der Fallwagenversorgung versorgten operativen Eingriffe innerhalb des Referenzprojektes Mittelwert: weniger als 25.000 stationäre operativ Eingriffe (5P) Mittelwert:25.000 bis 40.000 stationäre operativ Eingriffe (15P) Mittelwert: mehr als 40.000 stationäre operativ Eingriffe (25P) Unterkriterium B.3 "Standortversorgung" Angabe zur Anzahl der durch das Fallwagenkonzept versorgten OP-Standorte innerhalb des Referenzprojektes Mittelwert: weniger 2 OP-Standorte (5P) Mittelwert: 2 bis 6 OP-Standorte (15P) Mittelwert: größer 6 OP-Standorte (25P) Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl im Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B beträgt 75 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterium 3: Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2024) mit erfolgter (Teil-) Implementierung der vorgesehenen Projektleitung (in der Rolle der Projektleitung oder stellvertretenden Projektleitung)
Beschreibung: Darstellung eines persönlichen Referenzprojekts der vorgesehenen Projektleitung über vergleichbare Tätigkeiten in Form von Planungsleistungen bzgl. der Einführung eines Fallwagenkonzeptes bei einem Maximalversorger innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020 bis 2024) mit erfolgter (Teil-)Implementierung in der Rolle der Projektleitung oder stellvertretenden Projektleitung Da es sich um eine reine MINDESTANFORDERUNG handelt, erfolgt in Mindestkriterium 3 keine Punktebewertung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bewertungskriterium A: Wirtschaftliche Eignung
Beschreibung: Bewertungskriterium A.1 "Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre" Angabe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert: < 1 Mio. EUR (2P) Mittelwert: größer/gleich 1 bis < 5 Mio. EUR (3P) Mittelwert: größer/gleich 5 bis < 10 Mio. EUR (4P) Mittelwert: größer/gleich 10 Mio. EUR (5P) Bewertungskriterium A.2 "Mittelwert des jährlichen Anteils der im Kontext Fallwagenwagenversorgung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre" Angabe des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert: < 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (3P) Mittelwert: größer/gleich 25% und < 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (7P) Mittelwert: größer/gleich 50% und < 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (11P) Mittelwert: größer/gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (15P) Bewertungskriterium A.3 "Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros der letzten 3 Geschäftsjahre" Angabe der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 Mittelwert: < 50 MA (2P) Mittelwert: größer/gleich 50 bis < 75 MA (3P) Mittelwert: größer/gleich 75 bis < 100 MA (4P) Mittelwert: größer/gleich 100 MA (5P) Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl im Bewertungskriterium A beträgt 25 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022576
Beschreibung: Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Beschreibung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß §§ 123 und 124 GWB)
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Weitere Eigenerklärungen
Beschreibung: Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet. zutreffend / nicht zutreffend Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden. zutreffend / nicht zutreffend Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen. zutreffend / nicht zutreffend Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) muss der Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. Wir sind uns dieser gesetzlichen Regelung bewusst und erklären uns im Falle eines beabsichtigten Zuschlags für unser Unternehmen mit der Einholung der benötigten Informationen über unser Unternehmen sowie über die von uns eingesetzten Nachunternehmen durch den Auftraggeber einverstanden. zutreffend / nicht zutreffend
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: - Unterkriterium "Pauschalpreis Modul 1" (anteilig 50%-Gewichtung) - Unterkriterium "Tagessatz Modul 1" (anteilig 25%-Gewichtung) - Unterkriterium "Tagessatz Modul 2" (anteilig 15%-Gewichtung) - Unterkriterium "Tagessatz Modul 3" (anteilig 10%-Gewichtung)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: - Unterkriterium "Darstellung der Zusammenstellung des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams" (anteilig 15%-Gewichtung) - Unterkriterium "Darstellung der Qualitätssicherung im Rahmen der Leistungserbringung" (anteilig 10%-Gewichtung) - Unterkriterium "Darstellung eines Vorgehenskonzepts" (anteilig 30%-Gewichtung) - Unterkriterium "Darstellung der Risikofaktoren und Risikomodelle" (anteilig 25%-Gewichtung) - Unterkriterium "Bieterpräsentation" (anteilig 20%-Gewichtung)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/03/2025 13:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Heidelberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Heidelberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)