Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens

115133-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens
OJ S 36/2025 20/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens
Beschreibung: Als Dienstleistung für Staatsanwaltschaften und andere berechtigte Behörden führt das BfJ nach § 492 Strafprozessordnung (StPO) das Zentrale Staatsan-waltliche Verfahrensregister (ZStV). Dieses Register speichert bundesweit ent-stehende Daten zu Ermittlungsverfahren gegen Personen. Die gespeicherten Daten entstehen bei Staatsanwaltschaften und auch bei steuerstrafrechtli-chen Angelegenheiten gleichgestellten Finanzbehörden sowie Zollbehörden. Eine zentrale Datenhaltung vernetzt Staatsanwaltschaften und weitere be-rechtigte Behörden für einen effektiven Austausch ergänzender Informationen zu Beschuldigten. Maßnahmen in Ermittlungsverfahren können damit besser koordiniert werden, z.B. bei überörtlich agierenden Tätern und Mehrfachtätern. Die Vermeidung von Doppelverfahren und eine möglichst frühzeitige Einrich-tung von Sammelverfahren sind weitere Zwecke des zentralisierten Datenaus-tausches im ZStV. Weitere rechtliche Vorgaben sind in der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrVO) geregelt. Das BfJ beabsichtigt, die Pflege und Weiterentwicklung des ZStV-Verfahrens neu zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 0c528cc3-4bdd-431c-8d4d-92195a6cf98d
Interne Kennung: 2024 0000 0328
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetz-buches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft wor-den ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Ver-hinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. -Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungs-maßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Betrugsbekämpfung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens
Beschreibung: Diese Ausschreibung umfasst die Pflege der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens, die kontinuierliche Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des ZStV-Verfahrens. Die vollständige Leistungsbeschreibung nebst Anlagen wird den Teilnehmern bereitgestellt, die zu Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Der Schutzbedarf des IT-Verfahrens wird sowohl hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Datenintegrität und der Verfügbarkeit mit hoch bewertet.
Interne Kennung: 2024 0000 0328
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Auftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen von 3.200 Personentagen für die Vertragslaufzeit von vier Jahren stellt einen Höchstwert dar und ist als Maximalrahmen zu verstehen, der nur bei tatsächlichen nachgewiesenem Bedarf vollständig abgerufen werden kann. Der Schätzwert stellt gleichzeitig auch den Höchswert dar. 2. Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eignungskriterium: Mindestanzahl von Beschäftigten 2. Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 27001 oder vergleichbar 3. Eignungskriterium: Erfahrungen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen
Beschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestanzahl von jährlich durchschnittlich 100 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren Zu 2 - Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 27001 oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle. Zu 3 - Eignungskriterium: Erfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, nachzuweisen durch Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Referenzen“, Anlage 7 (Angabe mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Kalenderjahre). Mindestanforderung an die Erfahrung: - Erfahrungen mit der Implementierung relationaler Datenbanksysteme in Softwareprojekten - Erfahrungen mit der Entwicklung von Back-End-Applikationen zur Massendatenverarbeitung in C/C++ auf einem Unix- oder Linux-Betriebssystem - Erfahrungen in der Integration der Suchsoftware Fuzzy!Double in ein Softwaresystem, einschließlich der Konfiguration und Anpassung der Phonetik, der Implementierung von Schnittstellen sowie der Bearbeitung von Suchergebnissen außerhalb der Suchsoftware im Softwaresystem - Erfahrung in der Integration der Suchsoftware Tolerant Match in ein Softwaresystem, einschließlich der Konfiguration und Anpassung der Phonetik, der Implementierung und Anpassung von Schnittstellen sowie der Bearbeitung von Suchergebnissen außerhalb der Suchsoftware im Softwaresystem, gesammelt in mindestens einem abgeschlossenen Referenzprojekt. - Erfahrungen in der Ablösung einer Suchsoftware eines Herstellers durch eine Suchsoftware eines anderen Herstellers und deren Integration in Softwaresysteme - Erfahrungen mit Java EE (Version 7 oder neuer) und zugehörige Spezifikationen JSF, EJB und JPA - Erfahrungen und Fähigkeiten im Einsatz von Werkzeugen und Methoden zur Qualitätssicherung für C/C++ -Anwendungen, insbesondere im Bereich Modul- und Integrationstests, statische Codeanalyse sowie Testabdeckungsmessung - Erfahrungen und Fähigkeiten im Einsatz von Werkzeugen und Methoden zur Qualitätssicherung von JAVA-Anwendungen, insbesondere im Bereich Modul- und Integrationstests, statische Codeanalyse sowie Testabdeckungsmessung - Erfahrung im Umgang mit dem Spring Framework - Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwarepflege und Softwareweiterentwicklung mit der Programmiersprache Java vorliegen - Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwareweiterentwicklung mit der Programmiersprache C++ vorliegen - Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwareweiterentwicklung mit der Migration der Suchmaschine Fuzzy!Double zur Suchmaschine Tolerant Match vorliegen - Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwareweiterentwicklung der Software eines Fachverfahrens mit Testmangementtools und/oder Teststools vorliegen Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz 2. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz 3. Eignungskriterium: Mindesteigenkapital 4. Eignungskriterium: Mindesteigenkapitalquote 5. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 3.000.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Zu 2 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 1.000.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Zu 3 - Eignungskriterium: Mindesteigenkapital i. H. v. 1.000.000.00 €, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre Zu 4 - Eignungskriterium: Mindesteigenkapitalquote i. H. v. 20%, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre Zu 5 - Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden, nachzuweisen durch Eigenerklärung Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 1. Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=708762
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen mindestens die Sicherheitsüberprüfungen nach Ü2 des SÜG besitzen bzw. die Bereitschaft besteht, überprüft zu werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Registrierungsnummer: 991-18383-39
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:0228 9499-0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78dd6ac9-f659-4c54-843c-888f41d3e744 - 07
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 115133-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2025

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