1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schwaigern
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gigabitausbau Stadt Schwaigern
Beschreibung: a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes“) inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen sowie der GIS-Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages. c) Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Inhalte konkret und nachvollziehbar erläutern: i) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z.B. Langlebigkeit, und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit), ii) Ausweisung der Höhe des Zuschusses, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitslücke und dem nicht förderfähigen Kostenanteil aller schwer erschließbarer Einzellagen, durch vollständiges Befüllen der bereitgestellten Muster (Finanzplan und Angaben schwer erschließbare Einzellagen), iii) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, iv) Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, v) vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, vi) erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten, vii) technisches Konzept über den Aufbau und Betrieb des Gigabit-Netzes gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, viii) nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, ix) Angaben zum Servicekonzept gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, x) spätester Zeitraum der vollständigen Errichtung des Gigabit-Netzes und dessen Inbetriebnahme gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xi) Realisierungs- und Zahlungsplan xii) Angaben zu den wertungsrelevanten indikativen Vorleistungspreisen gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xiii) Änderungsvorschläge bezüglich des Muster-Zuwendungsvertrages, wie in der Bekanntmachung beschrieben. Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen werden und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.
Kennung des Verfahrens: 36664369-1ba1-422f-b973-9d87564ff59c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schwaigern
Postleitzahl: 74193
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 731 547,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
konzvgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gigabitausbau Stadt Schwaigern
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Stadt Schwaigern. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Kooperationsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen, bestehend insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Entwurf des Kooperationsvertrages sowie dem Angebotsschreiben und den Eigenerklärungen, können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Kooperationsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Kooperationsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Der Zuwendungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der antragsgemäßen Förderbewilligung des Bundes und des Landes und enthält Kündigungsrechte beider Vertragsparteien, sollten diese nicht bewilligt werden. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
Interne Kennung: AV20F4E8-EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option „schwer erschließbare Einzellagen“ (SEE) Eine schwer erschließbare Einzellage liegt gemäß Ziff. 5.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes vor, wenn die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt bis zu diesem Anschluss beträgt. Bei den in Anhang 2 zur Anlage A3 entsprechend gekennzeichneten Adressen handelt es sich nach vorläufiger Auswertung über das Assistenzsystem der Onlineplattform der Bewilligungsbehörde um schwer erschließbare Einzellagen. Der Bieter hat die Adressliste in Anhang 2 zur Anlage A3 sowie im Anhang 2 zur Anlage B1 um weitere Adressen, welche nach seiner Netzplanung schwer erschließbare Einzellagen gem. Ziff. 5.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes darstellen, anzupassen. Der Auftraggeber hat die Option, einzelne Adressen, welche in Anhang 2 zur Anlage A3 als schwer erschließbare Einzellage gekennzeichnet sind, auch nach Zuschlagserteilung aus dem Auftrag zu streichen. Die Wirtschaftlichkeitslücke und somit der vertraglich zu vereinbarende Beihilfebetrag für den Zuschlagsempfänger verringert sich dabei jeweils automatisch um den Betrag, welchen der Zuschlagsempfänger in seinem Angebot für die Erschließung dieser Adresse in Anhang 2 zur Anlage B1 (Angaben zu schwer erschließbaren Einzellagen) als förderfähige Kosten ausgewiesen hat. Dies gilt auch in Bezug auf die Adressen, welche der Bieter als schwer erschließbare Einzellagen in Anhang 2 zur Anlage B1 auf Basis seiner Netzplanung angepasst hat.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schwaigern
Postleitzahl: 74193
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe des Zuschusses
Beschreibung: Siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Endnutzerpreise
Beschreibung: Siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Beschreibung: Siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bislang erklärte sich die für die Überprüfung öffentlicher Aufträge zuständige Vergabekammer bei Konzessionsvergaben zum Netzbetrieb von NGA-Netzen für nicht zuständig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und daher ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer nicht statthaft und auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe nicht einschlägig sind. Die Frage der Zuständigkeit der Vergabekammer obliegt jedoch allein der Prüfung der Vergabekammer selbst und kann daher vom Auftraggeber nicht verbindlich eingeschätzt werden. Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schwaigern
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Schwaigern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Schwaigern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche GigaNetz GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: AV20F4E8-EU
Datum des Vertragsabschlusses: 05/02/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Schwaigern
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schwaigern
Registrierungsnummer: 08125086
Stadt: Schwaigern
Postleitzahl: 74193
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 7138 2144
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 0204: 991-1234512345-06
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Deutsche GigaNetz GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE333440208
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 405936300
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 67cd3838-6f27-4281-be5c-7607d564696f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/02/2025 12:23:44 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 99947-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 31/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/02/2025