2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste, 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung, 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wittekindstraße 20
Stadt: Schwerte
Postleitzahl: 58239
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5LYT66SZXVY Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Korruption: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein Zuschlag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Grundlagen wird verwiesen.