2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung, 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Ortsteil Erle wird zum Schuljahr 2025/2026 eine neue 4 - zügige Gemeinschaftsgrundschule mit Zweifach-Sporthalle erbaut. Zum 01.08.2025 ist die Trägerschaft des Offenen Ganztags (OGS) an der GGS "An der Gräfte" zu vergeben.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYTDTA1HTL WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen. Folgende weitere Unterlagen/Nachweise sind einzureichen (Teil II): - Konzept (mit dem Angebot vorzulegen): Zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren muss ein schriftliches Konzept vorgelegt werden, welches möglichst detaillierte Angaben zu den genannten Zuschlags- und Bewertungskriterien beinhaltet. Eine Konzeptstruktur, beziehungsweise Bezugnahme auf die zuschlagsrelevanten Bewertungskriterien, erleichtert und beschleunigt den Bewertungsprozess, eine darüber hinausgehende Konzeptionierung ist möglich, diese sollte jedoch übersichtlich und kompakt gehalten sein lt. der Zuschlags- und Bewertungsempfehlungen in Punkt 2 der Leistungsbeschreibung. - Organisationsstruktur/Organigramm (mit dem Angebot vorzulegen): Die Organisationsstruktur und ein Organigramm des Trägers sind dem Angebot beizufügen. Konzepterstellung: Nach Bewertungsmatrix mit einer Gewichtung von 50 % (Qualitätsmerkmale der Bildungs- und Freizeitangebote unter Berücksichtigung päd. Leitziele und Anforderungen von Schule sowie Schülerinnen und Schülern (Punkte 2.1.1 bis 2.1.17),Gewichtung von 30 % für die Personalausstattung (Punkte 2.2.1 bis 2.2.5) und einer Gewichtung von 20 % für Mittagessen/Verpflegung (Punkte 2.3.1 bis 2.3.6). Bitte beachten Sie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausschlusskriterien und kennzeichnen Sie diese, da das Nichtausfüllen eines Kriteriums zum Ausschluss am Verfahren führt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.