2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Warendorfer Straße. 24
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48145
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5DYT6NANF0J 1) Sämtliche Angaben ("Bewerbungsangaben" und die Angaben zu den Referenzen 1 bis 3) sind verbindlich in der Datei "Bewerbungs-_und_Referenzangaben.xlsx" einzutragen. Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen. Die ausgefüllte Datei "Bewerbungs-_und_Referenzangaben.xlsx" ist im Originalformat einzureichen und darf nicht verändert werden. Lediglich die ausfüllbaren Formularfelder dürfen "geändert"/ausgefüllt werden. 2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt; 3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen; 4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt; 5) Evtl. auftretende Fragen sind über die Kommunikationsfunktion ("Nachrichten") des Vergabemarkplatzes zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls über die v. g. Kommunikationsfunktion. Fragen, Nachrichten auf anderen Arten (z.B. E-Mail) werden nichtbeantwortet; 6) Die Anträge auf Teilnahme sind ausschließlich elektronisch fristgerecht über den Vergabemarkplatz mit dem "Bietertool" einzureichen; 7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, deren Leistungsfähigkeit sich der Bewerber zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter signierten Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Im späteren Verhandlungsverfahren führen "nachgemeldete" Nachunternehmer zum Ausschluss. 8) Es wird für die Abgabe der Angebote eine kürzere Angebotsfrist vereinbart (§17 Abs. 7 VgV) 9) Geplante Zahl der Bewerber: ------------------------------------ Spanne von 1 bis 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern ------------------------------------ Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen (Datei: Bewerbungs-_und_Referenzangaben.xlsx) beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, so entscheidet Kriterium "Mitarbeiter", danach "Umsatz", danach "Referenz 1", dann "Referenz 2" und zum Schluss "Referenz 3". Sollte nun immer noch eine Punktgleichheit vorliegen erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Wie vor!
Korruption: Dieser Auschluss Grund kommt aus folgenden gründen in Betracht: Wahrung der Gleichbehandlung: Ein einheitlicher Maßstab bei der Prüfung von Angeboten stellt sicher, dass alle Bieter die gleichen Chancen haben und keine unzulässigen Vorteile entstehen. Rechtssicherheit: Einhaltung formaler Anforderungen minimiert das Risiko rechtlicher Anfechtungen und sorgt dafür, dass das Vergabeverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht. Effizienz im Verfahren: Formale Ausschlussgründe helfen, den Prüfungsaufwand zu begrenzen, indem Angebote aussortiert werden, die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen und daher keine ernsthaften Erfolgsaussichten haben. Transparenz: Klare Kriterien schaffen Vertrauen in die Vergabeprozesse, indem sie sicherstellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und dokumentierbar sind. Sicherstellung der Eignung: Angebote, die formale Anforderungen nicht erfüllen, können Hinweise darauf geben, dass der Bieter möglicherweise nicht in der Lage ist, die Anforderungen des Auftrags zu erfüllen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Wie vor!
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wie vor!
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Wie vor!
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Wie vor!
Betrugsbekämpfung: Wie vor!
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Wie vor!
Zahlungsunfähigkeit: Wie vor!
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Wie vor!
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Wie vor!
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Wie vor!
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Wie vor!
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Wie vor!
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Wie vor!
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Wie vor!
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Wie vor!
Entrichtung von Steuern: Wie vor!
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Wie vor!