1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 162-22-E14 - Machbarkeitsstudien im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Beschreibung: Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) prüft derzeit die Möglichkeit, das bestehende Straßen- bzw. Stadtbahnnetz um wirtschaftlich sinnvolle Trassen zu erweitern und dadurch den ÖPNV in der Metropolregion Rhein-Neckar attraktiver zu gestalten. Hierbei sind insbesondere Trassen in unmittelbarer Nähe zum heutigen Bestandsnetz attraktiv, welche bereits in der Vergangenheit für schienengebundene Verkehre genutzt wurden. Ziel der Untersuchung ist, eine Machbarkeitsuntersuchung für die Netzerweiterungen zu erstellen, welche: • Fahrplan- und Betriebskonzepte • den ungefähren Investitionsbedarf sowohl sachlich als auch finanziell für die Streckeninfrastruktur sowie die notwendigen Betriebskosten • die verkehrlichen Effekte auf Basis eines einfachen Verkehrsmodells • aus den vor genannten Punkten eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung des zu erwartenden volkswirtschaftlichen Nutzens aufzeigt bzw. beinhaltet. Die Vergabe erfolgt in 4 Gebietslosen: Los 1: Leimen - Nußloch - Wiesloch - Walldorf Los 2: Feudenheim-Ilvesheim-Ladenburg-Schriesheim/Heidelberg/Edingen Los 3: Heidelberg Altstadt - Neckargemünd Los 4: Rheinau-Brühl-Schwetzingen Es werden weitere Untersuchungsfälle im Rahmen der Machbarkeitsstudie notwendig für die Lose 1, 2 und 4.
Kennung des Verfahrens: 5d79e28a-167f-499a-bf00-cb3809bbdc47
Vorherige Bekanntmachung: 483146-2022
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79310000 Marktforschung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leimen - Nußloch - Wiesloch - Walldorf
Beschreibung: Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) prüft derzeit die Möglichkeit, das bestehende Straßen- bzw. Stadtbahnnetz um wirtschaftlich sinnvolle Trassen zu erweitern und dadurch den ÖPNV in der Metropolregion Rhein-Neckar attraktiver zu gestalten. Hierbei sind insbesondere Trassen in unmittelbarer Nähe zum heutigen Bestandsnetz attraktiv, welche bereits in der Vergangenheit für schienengebundene Verkehre genutzt wurden.
Interne Kennung: 162-22-E14 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79310000 Marktforschung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 483146-2022
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Feudenheim-Ilvesheim-Ladenburg-Schriesheim/Heidelberg/Edingen
Beschreibung: Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) prüft derzeit die Möglichkeit, das bestehende Straßen- bzw. Stadtbahnnetz um wirtschaftlich sinnvolle Trassen zu erweitern und dadurch den ÖPNV in der Metropolregion Rhein-Neckar attraktiver zu gestalten. Hierbei sind insbesondere Trassen in unmittelbarer Nähe zum heutigen Bestandsnetz attraktiv, welche bereits in der Vergangenheit für schienengebundene Verkehre genutzt wurden.
Interne Kennung: 162-22-E14 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79310000 Marktforschung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 483146-2022
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Rheinau – Brühl - Schwetzingen
Beschreibung: Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) prüft derzeit die Möglichkeit, das bestehende Straßen- bzw. Stadtbahnnetz um wirtschaftlich sinnvolle Trassen zu erweitern und dadurch den ÖPNV in der Metropolregion Rhein-Neckar attraktiver zu gestalten. Hierbei sind insbesondere Trassen in unmittelbarer Nähe zum heutigen Bestandsnetz attraktiv, welche bereits in der Vergangenheit für schienengebundene Verkehre genutzt wurden.
Interne Kennung: 162-22-E14 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79310000 Marktforschung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 483146-2022
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 74 600,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die bisherigen Ergebnisse der durchgeführten Machbarkeitsuntersuchungen haben keinen Nutzen-Kosten-Faktor über 1 hervorgebracht. Da die politische Erwartungshaltung auf zeitnahe Ergebnisse drängt und die Veröffentlichung der Studienergebnisse massiv gefordert wird, hat sich das Projektteam dazu entschlossen weitere Untersuchungsfälle durchführen zu lassen. Eine Optimierung der Planfälle soll aufzeigen, welche Trassen weiterverfolgt und welche zurückgestellt werden müssen. Insbesondere die nahtlose Weiterbearbeitung der Projekte in bisheriger Konstellation (rnv ist u.a. für Kostenseite zuständig) garantiert die termingerechte Abarbeitung und Qualitätssicherung. Weiterhin entfällt bei einer Weiterbeauftragung die Grundlagenermittlung und Einarbeitung in die Projektstruktur. Die wirtschaftlichste und günstigste Möglichkeit ist daher die Weiterbeauftragung der ptv Transport Consult GmbH.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PTV Transport Consult GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 202452113A - NA1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 39 900,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 162-22-E14 - Los 1 - NA1
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/12/2024
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PTV Transport Consult GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 202452189A - NA1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 15 200,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 162-22-E14 - Los 2 - NA1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PTV Transport Consult GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 202452112A - NA1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 19 500,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 162-22-E14 - Los 4 - NA1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstr. 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653214
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721 9268730
Fax: +721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: PTV Transport Consult GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE286474346
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219651
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7597bfdc-6789-4859-a762-d4d829f56e25 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 85191-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/02/2025