1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: L-Bank - Europaweite Vergabe für eine dispositive Reporting-Anwendung als Teil eines ESG-Datenhaushalt inkl. Lizenzen und Implementierungsdienstleistung
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer dispositiven Software-Anwendung für einen ESG-Datenhaushalt mit Reportinglogik und den ggf. für den Betrieb notwendigen Lizenzen inkl. Implementierung.
Kennung des Verfahrens: 53c92635-8998-41a8-b51b-eea68a37bbc8
Interne Kennung: 2024/1233
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72263000 Software-Implementierung, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5BZ1 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von jeweils drei eingereichten Referenzen der Kategorie "Implementierung", die jeweils die Mindestanforderungen gem. der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden pro Bewerber drei eingereichte Referenzen aus der Kategorie "Implementierung" gemäß nachstehender Auswahlkriterien bewertet. Für den Fall, dass nach der Bewertung der nachstehenden Auswahlkriterien durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los. Pro Referenz können max. 115 Punkte, d.h. insgesamt max. 345 Punkte erreicht werden. Kriterium "Personentage insgesamt" (max. 20 Punkte) - größer als 500 PT 20 Punkte - Zwischen 400 und unter 500 PT 10 Punkte - Zwischen 300 und unter 400 PT 0 Punkte Auswahlkriterium "Aktualität Referenzen" (max. 20 Punkte) Zeitraum der Leistungserbringung nach 1.1.2023 20 Punkte Zeitraum der Leistungserbringung nach 1.1.2022 15 Punkte Zeitraum der Leistungserbringung nach 1.1.2021 5 Punkte Projekt Abgeschlossen vor dem 1.1.2021 0 Punkte Auswahlkriterium "Branchen" (max. 25 Punkte) Referenz erbracht für Förderbanken innerhalb des EWR-Raums 25 Punkte Referenz erbracht für Landesbanken innerhalb des EWR-Raums 20 Punkte Referenz erbracht für anderer Banken innerhalb des EWR-Raums 15 Punkte Referenz erbracht für Versicherungen und Bausparkassen EWR-Raum 10 Punkte Referenz erbracht für sonstige öffentliche Auftraggeber innerhalb des EWR-Raums 5 Punkte Sonstige Referenzkunden 0 Punkte Auswahlkriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 50 Punkte) Folgende vier Themenfelder der Mindestanforderungen werden zur Beurteilung des Deckungsgrades herangezogen: 1. Datenmanagement und -integration mit Bezug ESG/Nachhaltigkeit 2. Datenanalyse und Reporting mit Bezug ESG/Nachhaltigkeit 3. Nachhaltigkeitsbewertung 4. ESG-Reporting-Templates Deckungsgrad: alle 4 Themenfelder 50 Punkte Deckungsgrad: 3 Themenfelder 30 Punkte Deckungsgrad: 2 Themenfelder 20 Punkte Deckungsgrad: kein bzw. 1 Themenfeld 0 Punkte
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: L-Bank - Europaweite Vergabe für eine dispositive Reporting-Anwendung als Teil eines ESG-Datenhaushalt inkl. Lizenzen und Implementierungsdienstleistung
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer dispositiven Software-Anwendung für einen ESG-Datenhaushalt mit Reportinglogik und den ggf. für den Betrieb notwendigen Lizenzen inkl. Implementierung. Das spätere Angebot soll bei der Software as a Service" (SaaS)-Lösung die entsprechenden Betriebs- und Hosting-Kosten inkludieren. 1.1 Software und Betrieb Das langfristige Betriebsmodell soll eine "Software as a Service" (SaaS) Lösung sein für eine systemgestützte, integrierte Erfassung, Analyse und Darstellung sowie Reporting von ESG-Informationen auf Basis der jeweils gültigen regulatorischen Anforderungen (bspw. der EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) ein-schließlich des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2021/2178), der CSRD einschließlich der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) sowie weiteren ESG-Standards wie z.B. PCAF). Die Anwendung muss sowohl "On Premise-" als auch "Cloud-"fähig sein und die folgenden Mindestanforderungen abdecken: - Datenmanagement und Integration Konsolidierung und Integration von ESG-Daten aus verschiedenen internen und ggf. externen Quellen, einschließlich Datenbanken, APIs, Berichten und anderen Datenquellen (z.B. Abrechnungen) inklusive einer Persistenzsiche-rung relevanter Daten und Reports. - Datenanalyse und Reporting Analyse der ESG-Daten, einschließlich der Erstellung von Stakeholder-spezifischen Berichten für ein Reporting nach innen und/oder außen. - Reporting Engine mit Nachhaltigkeitsbewertung Durchführung von Nachhaltigkeitsberechnungen und -bewertungen unter Verwendung von durch allgemeine ESG-Regulatorik vorgegebene Standards und eigenen Reports (z.B. Impact Reporting), um die Leistung und Auswirkungen der Organisation in den ESG-Bereichen Environment, Social und Governance zu bewerten. - Risikomanagement: Bericht zu Themen des ESG-Risikomanagements, besonders gemäß regulatorischen, aufsichtlichen und offenlegungspflichtigen Anforderungen, sowie Unterstützung von Stresstests mittels Datenbereitstellung. - Sicherheit und Datenschutz Gewährleistung der Sicherheit und des Datenschutzes von ESG-Daten z.B. in der Cloud, einschließlich Verschlüsselung, Zugriffskontrollen & Berechtigungsmanagement, Überwachung, Data Governance und Compliance mit den jeweils aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen. - Skalierbarkeit und Flexibilität der funktionalen Anforderungen Unterstützung von Skalierbarkeit und Flexibilität, um mit dem Wachstum und den sich ändernden Anforderungen des ESG-Datenhaushalts umgehen zu können, einschließlich der Integration neuer Datenquellen und der Anpassung von Analysen und Berichterstattung. Dabei ist auch zu beachten, dass sich der regulatorische Rahmen dynamisch weiterentwickelt und bspw. in Hinblick auf die EU-Taxonomieverordnung oder auch die CSRD Stand heute noch nicht abgeschlossen ist. Die zu beschaffende Software muss die Erfüllung zukünftiger Vorgaben, Marktstandards sowie eigener Auswertungen/ zusätzliche Funktionalitäten durch entsprechende Skalierbarkeit ermöglichen. - ESG-Reporting-Template Service Reporting-Templates für die jeweils aktuelle, gültige Regulatorik, Standards und Initiativen, die für die L-Bank-eigenen Anforderungen angepasst werden können, verbunden mit regelmäßigen Updates bei z.B. regulatorischen Änderungen. 1.2 Implementierung Ausgeschrieben wird darüber hinaus die Implementierung der o.g. Anwendung in die bestehende L-Bank-Systemarchitektur. Der Vertragsschluss ist bis Ende September 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 1. Oktober 2024 beginnen und eine Laufzeit von 36 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils zwei Jahren haben, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Projektsprache ist deutsch und der Schriftverkehr/die Textform im Zusammenhang mit dem Projekt müssen ebenfalls in deutscher Sprache erfolgen. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Interne Kennung: 2024/1233
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72263000 Software-Implementierung, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertragsschluss ist bis Ende September 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 1. Oktober 2024 beginnen und eine Laufzeit von 36 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils zwei Jahren haben, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept des Implementierungsteams
Beschreibung: Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Implementierungskonzept
Beschreibung: Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionsumfang, Demonstration der Anwendung und Templates
Beschreibung: Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
Gewichtung (Punkte, genau): 45
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Beschaffungsdienstleister: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Registrierungsnummer: 08-A2711-68
Postanschrift: Schlossplatz 12
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040674
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040674
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 264f9689-972a-4a58-8b10-cb194a26980f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2025 18:28:46 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 85238-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/02/2025