2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45321000 Wärmedämmarbeiten, 45432210 Wandverkleidungsarbeiten, 45443000 Fassadenarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: 53721 Siegburg
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YT64XCAX6 Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben. Ausführungsbeginn: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 09.05.2025 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. Endtermin: Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 90 Werktagen nach vorstehend genannter Frist für den Ausführungsbeginn. Die Beginn- und Endtermine sind für den Auftragnehmer verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B. Als verbindlichen Vertragsfristen gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B werden zudem folgende Zwischenfristen vereinbart: WDVS und Innenputz innerhalb von 48 Werktagen nach genannter Frist für Ausführungsbeginn. Nachträgliche Arbeiten / Beiputzarbeiten innerhalb von 42 Werktagen nach vorgenannter Zwischenfrist für WDVS und Innenputz Begründung für Bedarfspositionen: Titel 01.02 Innenputz / Vorbereitende Arbeiten: - Schutzabdeckungen Sichtbetonflächen (bereits im Auftrag Rohbau enthalten, daher ggf. nicht erforderlich) - Reinigen Betonoberflächen von Schalölrückständen (nur bei Schalölrückständen nötig)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Korruption: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
Entrichtung von Steuern: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB