2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die Landkreise Göppingen (DE114) und Ostalbkreis (DE11D)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkungen bei Bietergemeinschaften: Beachten Sie, dass die parallele Mitgliedschaft eines Bietenden an mehreren Bietergemeinschaften unzulässig ist (Wettbewerbsbeschränkung) und zu einem Ausschluss sämtlicher Angebote führt, an denen Bietende beteiligt sind. Das gilt auch, wenn Bietende Mitglieder einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind und daneben als Einzelbietende ein eigenes Angebot einreichen. Auch in diesem Fall wird/werden sowohl das Angebot/die Angebote der Bietergemeinschaft(en), an der/denen Bietende beteiligt sind, als auch das Angebot, das der entsprechende Bietende als Einzelbietende, eingereicht hat, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Fakultative Ausschlussgründe: Von der Vergabe können Bietende gemäß § 124 GWB ausgeschlossen werden, 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder § 19 Mindestlohngesetz vorliegen. Die Entscheidung über den Ausschluss liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Allgemeine Geschäftsbedingungen: Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; im Sinne von § 305 ff. BGB) in den Dokumenten des Bietenden bzw. den sonstigen vom Bietenden beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in diesen Vergabeunterlagen widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den Vergabeunterlagen zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Empfohlen ist daher von der Beifügung von AGB abzusehen. Angebote, welche AGB enthalten, werden einer Aufklärung zugeführt, um Bietenden Gelegenheit zu geben, von der hinzugefügten eigenen Regelung abzusehen. Zwingende Ausschlussgründe: Bietende werden von der Vergabe ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Dies betrifft die in dieser Norm genannten rechtskräftig festgestellten Straftaten und Bußgelder sowie nicht nachgeholter Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung. Abfrage Wettbewerbsregister: Ab einem Auftragswert von über 30.000 € (netto) besteht für öffentliche Auftraggeber eine gesetzliche Verpflichtung zur Abfrage des Wettbewerbsregisters; bei einem Auftragswert unter 30.000 € (netto) ist der Auftraggeber zur Abfrage befugt. Weitere Informationen finden Sie in Anlage VgU-9 (Datenschutz) sowie in Anlage VgU-10 (Abfrage des Wettbewerbsregisters). Eventuelle Einträge können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Russland-Embargo Gemäß den europäischen Regelungen für Verfahren im Oberschwellenbereich über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, findet Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung: 1. Bewerbende bzw. Bietende, die zu den in Artikel 5k Abs. 1 genannten Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland gehören, sind auszuschließen. Dies umfasst folgende: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln. 2. Absatz 1 gilt auch für Unterauftragnehmen, Eignungsleihende oder Lieferanten, soweit sie zu mehr als 10 % des Auftragswertes am Auftrag beteiligt sind. Bei Abgabe eines Angebots ist eine entsprechende Eigenerklärung beizubringen. Vollständigkeit, Nachforderung: Die oben beschriebenen Unterlagen sind form- und fristgerecht sowie vollständig einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.