Deutschland – Dienstleistungen im Bauwesen – Neubau der Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 748 - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung

41525-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bauwesen – Neubau der Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 748 - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
OJ S 14/2025 21/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau der Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 748 - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
BeschreibungPlanungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
Kennung des Verfahrense8f6180a-2a1e-439f-8399-01f6eafdaa44
Interne Kennung0748//211.21:0002
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71520000 Bauaufsicht, 71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHofstr. 22  
StadtGraben-Neudorf
Postleitzahl76676
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.115 930,50 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenGegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der baujahresspezifischen Schadstoffe in Objekten von baulichen und technischen Anlagen (Bestandsgebäude der Erich Kästner-Grundschule), sowie Auffüllen der Baugrube, die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes entsteht inkl. gutachterliche Leistungen zu den vorhandenen Schadstoffen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 17.01.2025: Versand Auftragsbekanntmachung an BKMS/EU-Amtsblatt, 20.01.2025 - 19.02.2025: Bearbeitungszeit für Angebot, 20.02.2025, 10:00 Uhr (Ortszeit): Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 17.03.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 24.03.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 02.02.2029. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder vergeben. Der Lösungsvorschlag der Architekten, die Bedarfsplanung im Bauwesen des Auftraggebers, die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022 sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022 dienen hierbei als Planungsgrundlage. Der Neubau soll im jetzigen Schulhof der Erich Kästner-Grundschule errichtet werden. Der neue Schulhof soll dann im Bereich des jetzigen Bestandsgebäudes entstehen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es dem Bauherrn, dass auf ein kostenintensives Ausweichquartier verzichtet werden kann. Neben der Planung des Neubaus und dem fachgerechten Rückbau des Bestandsgebäudes ist eine besondere Betrachtung der verkehrlichen Situation im Rahmen der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Wichtig ist bei der Baudurchführung Lösungsmöglichkeit zur sicheren Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs in Hinblick auf die Hauptbring- und Abholzeiten von rund 300 Schulkindern und 75 Kindergartenkindern aufzuzeigen. Sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung, insbesondere bei den Abbrucharbeiten, auszuarbeiten. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 08/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung der "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Planungsleistungen) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung sowie die Fach- und Sachkunde, insbesondere nach TRGS 519 und 524, muss jeweils für jeden Planungsbereich verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. Es soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 3 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Max. erreichbare Höchstpunktzahl: 1 000 Punkte. Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV). Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit umfassenden Planungsleistungen im Bereich Rückbau und Schadstoffbeseitigung handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen deshalb auf 5 Jahre, 01.01.2020 bis 31.12.2024, erhöht. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift-frei-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
KorruptionBestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i.V. m. § 42 Abs.1 VgV); Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs.1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsVereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
BetrugsbekämpfungBetrug (§ 123 Abs.1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernVerpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung krimineller Vereinigung, Bildung terroristischer Vereinigung, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 42 Abs. 1 VgV)
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Neubau der Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 748 - Fachplanung und gutachterliche Leistungen zur Baufeldfreimachung mit Auffüllung inkl. Abbruch und Schadstoffentsorgung
Beschreibung: Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der baujahresspezifischen Schadstoffe in Objekten von baulichen und technischen Anlagen (Bestandsgebäude der Erich Kästner-Grundschule), sowie Auffüllen der Baugrube, die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes entsteht inkl. gutachterliche Leistungen zu den vorhandenen Schadstoffen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16. Im Rahmen eines 2-stufigen VgV-Verfahrens erreichte der Lösungsvorschlag des Architektur-büros Motorlab Architekten, Mannheim zusammen mit bauart Konstruktions GmbH & Co. KG (Tragwerksplanung) Rang 1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beide Büros förmlich beauftragt. Der Lösungsvorschlag von Motorlab Architekten dient als Planungsgrundlage ergänzt durch die Bedarfsplanung nach DIN 18205. Das siegreiche Bieterteam hat am besten den Wunsch des Bauherren nach einem kommunika-tiven, offenen und transparenten Neubau, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kinder-gartens in eine 3-zügigen Ganztagesgrundschule erfolgt umgesetzt. Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württem-berg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine notwendige Voraussetzung dar, um För-dermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsge-setz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Der Lösungsvorschlag von Motorlab Architekten wird einem funktionalen, nachhaltigen und wirtschaftlichen, am Bedarf orientierte Lösung, gerecht. Die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, wurden vom siegreichen Planungsteam erfolgreich aufgezeigt. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/ Außenanlagenplanung sowohl geeignete Flächen für den Kindergarten (u. A. Außen-Spielflächen), als auch für die Grundschule als Schulhof berücksichtig werden. Der Neubau soll im jetzigen Schulhof der Erich Kästner-Grundschule errichtet werden. Der neue Schulhof soll dann im Bereich des jetzigen Bestandsgebäudes entstehen. Diese Vorgehens-weise ermöglicht es dem Bauherrn, dass auf ein kostenintensives Ausweichquartier verzichtet werden kann. Neben der Planung des Neubaus und dem fachgerechten Rückbau des Bestandsgebäudes ist eine besondere Betrachtung der verkehrlichen Situation im Rahmen der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Wichtig ist bei der Baudurchführung Lösungsmöglichkeit zur sicheren Abwick-lung des Ziel- und Quellverkehrs in Hinblick auf die Hauptbring- und Abholzeiten von rund 300 Schulkindern und 75 Kindergartenkindern aufzuzeigen. Sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung, insbesondere bei den Abbrucharbeiten, auszuarbeiten. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 08/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Als Planungsgrundlage für die Fachplanungsleistungen "Baufeldfreimachung/Rückbau" mit "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technischen Anlagen" dient die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022, Anlage 5 zur Bedarfsplanung im Bauwesen, sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022, Anlage 4 zur Bedarfsplanung im Bauwesen und der Lösungsvorschlag des siegreichen Planungsteams Motorlab Architekten mit bauart Konstruktions GmbH & Co. KG inkl. Erläuterungsbericht. Weitere Details sind dem Lösungsvorschlag der Architekten, den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71520000 Bauaufsicht, 71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hofstr. 22  
Stadt: Graben-Neudorf
Postleitzahl: 76676
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns24/03/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen bzw. Besondere Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.115 930,50 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 14256-2025
Zusätzliche Informationen: Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 10 Punkte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung:10% 10 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und beide technischen Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllen. 8 Punkte, soweit beide geforderten Fachkräfte (Projektleitung und stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung und stellv. Projektleitung erfüllen und für eine technische Fachkraft (Projektleitung oder stellv. Projektleitung) die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde erfüllt wird. 5 Punkte, soweit mind. die technische Fachkraft als Projektleitung die Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation als Projektleitung erfüllt und diese technische Fachkraft als Projektleitung über die Mindestanforderungen an die Fach- und Sachkunde verfügt. 0 Punkte, keine Benennung technischer Fachkraft oder fehlende berufliche Qualifikation oder fehlende Sach- und Fachkunde Kriterium 2+3: Fachliche Eignung für 2 Referenzen, max. 400 Bewertungspunkte Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkte Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-e erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet: Mindestanforderungen an jede Referenz: Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber a) Leistungen aus dem Bereich des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund mit durchgeführten gutachterlicher Laboruntersuchung zu den Schadstoffen. Es sind min. 3 Schadstoffe zu benennen, die bei diesem Projekt angefallen sind b) Aufstellen des Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- und/oder Entkernungsarbeiten von min. 300 t mineralischem Abbruch und 300 t Stahlbeton c) Wahrnehmung der Fachbauleitung mit Überwachung der durchzuführenden Arbeiten im Bereich - des Rückbaus und Entsorgung von Schadstoffen in Gebäuden oder Baugrund und - des aufgestellten Rückbaukonzepts mit Abfallverwertungskonzept der Abbruch- oder Entkernungsarbeiten d) Projekt-Abwicklung mit Abschluss der durchzuführenden Arbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2024 e) Baukosten ausschließlich in Kostengruppe 210 gem. DIN 276: min. 300.000 € netto Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 VgV Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden, die Punktebewertung ergibt sich wie folgt: 10 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 5 aus 5 Kriterien erfüllt 8 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 4 aus 5 Kriterien erfüllt 6 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 3 aus 5 Kriterien erfüllt 4 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 2 aus 5 Kriterien erfüllt 2 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 1 aus 5 Kriterien erfüllt 0 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - e) 0 aus 5 Kriterien erfüllt Kriterium 4: Honorarangebot: max. 10 Punkte, max. 500 Bewertungspunkte, Gewichtung: 50% 10 Punkte: wirtschaftlichstes Honorarangebot 8 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot bis 5,0% 6 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >5% bis 10% 4 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >10% bis 15% 2 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >15% bis 20% 0 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >20% Die einzelnen Honorarangebot inkl. Nebenkosten und Nachlass ohne Bedingung werden vergleichend betrachtet. Nachlass mit Bedingung (Skonto) werden nicht gewertet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDas Bauvorhaben ist nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg, N!BBW, zu errichten. Dies stellt auch eine notwendige Voraussetzung dar, um Fördermittel, wie z.B. Schulbauförderung und/oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsgesetz, aus dem Landeshaushalt von Baden-Württemberg zu erhalten. Hierbei sind die im Folgenden genannten Nachhaltigkeitsanforderungen an das Gebäude nach N!BBW zu erfüllen und einzuhalten. Ökologie: Bauteile und Energieversorgung mit geringen Treibhausgas-Emissionen, Verwendung von schadstoffarmen und nachhaltigen Bauprodukten. Ökonomie: Optimierung der Herstellungskosten durch statisches Konzept des Tragwerks, geringe Energiekosten durch hohen Anteil an Stromeigenerzeugung. Soziokultur und Funktion: Sehr gute Tageslichtversorgung, sehr gute Raumakustik und Innenraumluftqualität. Technik: Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp des Nichtwohngebäudes muss mindestens 60 % unter dem errechneten Wert für das Referenzgebäude nach Anlage 2 des GEG liegen. Bei Neubauten orientieren sich die Wärmedurchgangskoeffizienten Ü der wärmeübertragenden Umfassungsflächen am EG 40 Standard. Prozesse: Ermittlung der maximalen Dämmstoffdicken für die Bauteile der Gebäudehülle mit Vorteilhaftigkeit bei Treibhauspotential und Lebenszyklus.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf . I) Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit einer Deckung in nachfolgender Höhe ist vorhanden oder wird im Auftragsfall abgeschlossen: Mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungen nachzuweisen. . II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen . III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen . IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) . V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen . VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung . VII) Der Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr hat min.100.000, - € netto zu betragen. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags hat min. 50.000, - € netto zu betragen. Anzugeben für die vergangenen 3 Geschäftsjahre.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_FPL_BFFM.pdf I) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte
Beschreibung: Angabe von 2 Technischen Fachkräfte, max. 10 Punkte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung:10%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Nr. 2: Fachliche Eignung, Referenz Nr. 1
Beschreibung: Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber; Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung (Referenz Nr. 2)
Beschreibung: Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber; Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 20%, max. 200 Bewertungspunkt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: max. 10 Punkte, max. 500 Bewertungspunkte, Gewichtung: 50%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bieter zu beachten. Es besteht keine Pflicht des Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (Nr. 5.1.11). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) zu verwenden. Orientierungshilfe bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe des Angebots zu gewährleisten und den Bieter eindeutig zu identifizieren. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsAuswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Graben-Neudorf -Vergabestelle-
Registrierungsnummer: 08215099-A8731-07
Postanschrift: Werner-Juchler-Platz 1  
Stadt: Graben-Neudorf
Postleitzahl: 76676
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 7255901-201
Fax: +49 7255901-350
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08 A9866 40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22c20326-2150-45cb-9d3c-8df918ddb927 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/01/2025 17:17:01 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 41525-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 14/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/01/2025

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Dauchingen
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Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Dietenheim
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Freiberg am Neckar
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Oppenweiler
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Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
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Schwäbisch Hall
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Schwenningen
Schwetzingen
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Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
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Sontheim an der Brenz
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Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
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Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
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Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
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Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
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Wangen im Allgäu
Wannweil
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Wehr
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Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
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Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
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