Deutschland – Wärmepumpen – Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen

42343-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Wärmepumpen – Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen
OJ S 14/2025 21/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBrainergy Park Energie GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBrainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen
BeschreibungAuf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und in-novatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme und Kühlung versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zent-ralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von reversiblen Luft-Wasser-Wärmepumpen für die zentrale Wärmeversorgung.
Kennung des Verfahrensd8149caf-3514-4743-bb17-81a2e9729ebc
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42511110 Wärmepumpen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Brainergy Park 1  
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugsbekämpfungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und in-novatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme und Kühlung versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zent-ralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von reversiblen Luft-Wasser-Wärmepumpen für die zentrale Wärmeversorgung.
Interne Kennung: 80258-24 (8)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42511110 Wärmepumpen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 1  
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestumsatz (2022 bis 2024)
BeschreibungDer erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftra-ges, d. h. im Bereich des Anlagenbaus, in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 2,0 Mio./Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Bewerbungsformular. Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
BeschreibungErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungErklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
BeschreibungErklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnternehmensbezogene Referenzen als Auswahlkriterium
BeschreibungUnter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar (d.h. über die Lieferung von Großwärmepumpen) sind, anzugeben. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2018 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium). Zur Bewerberauswahl werden maximal fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: - Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum) erfüllt, erhält der Bieter einen Teilpunkt. - Für jede Referenz über ein Projekt, das unter Verwendung natürlicher Kältemittel in den Wärmepumpen erfolgt ist, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium); - Für jede Referenz über ein Projekt, in welchem eine Kaskadierung mehrerer reversibler Luft-Wasser-Wärmepumpen im Gesamtleistungsbereich von 800 bis 5.000 kW erfolgt ist, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium); Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen die Mindestkriterien und bei-de Zusatzkriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Technisches Angebot Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: a) Angebotene Lieferzeit Die angebotene Fertigstellungsfrist für die jeweiligen Einzelaufträge wird wie folgt bewertet: - 5 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 3 Monaten nach Abruf. - 4 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 4 Monaten nach Abruf. - 3 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 5 Monaten nach Abruf. - 2 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abruf. - 1 Punkt: Fertigstellung länger als 6 Monate nach Abruf. b. Energieeffizienz Die Energieeffizienz der angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen wird wie folgt bewertet: Die Effizienzbewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der in den Tabellen unter Anhang 03 zur Leistungsbeschreibung angegebenen COP- und EER-Werte. Für jedes Angebot wird zunächst ein Mittelwert aus allen angegebenen COP- und EER-Werten berechnet. Der Bieter mit dem höchsten Mittelwert erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahlen der anderen Angebote werden interpoliert, basierend auf dem Verhältnis ihres Mittelwertes zum höchsten Mittelwert. c. Dauer der Gewährleistungsfrist Die Dauer der angebotenen Gewährleistungsfrist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, wird wie folgt bewertet: • 5 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 10 Jahren • 4 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 8 Jahren • 3 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 6 Jahren • 2 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 4 Jahren • 1 Punkt: Gewährleistungsfrist von weniger als 4 Jahren d. Angebotene Service- und Supportdienste Darzustellen ist, wie sichergestellt wird, dass die Verpflichtungen gemäß den angebotenen Service- und Supportdiensten erfüllt werden. Insbesondere haben die Bieter darzustellen, wie die geforderten Reaktionszeiten eingehalten werden könne. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. e. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der angebotenen Wärmepumpen wird anhand der Darstellung und Durchführung werkseitiger Prüfungen und Funktionstests bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt: - Wärmepumpen, die einem vollständigen Funktionsprüflauf auf einem werkseitigen Prüfstand unterzogen werden und bei denen der Ablauf und die Inhalte der Prüfungen detailliert beschrieben sind, erhalten die höchste Punktzahl (5 Punkte). - Anlagen, bei denen nur teilweise werkseitige Prüfungen durchgeführt werden und der Ablauf der Prüfungen beschrieben ist, erhalten 2 Punkte. - Anlagen ohne nachgewiesene werkseitige Prüfungen oder mit unzureichender Beschreibung der Prüfabläufe und Inhalte erhalten 0 Punkte. f) Kaskadenregelung Bewertet wird, inwieweit das angebotene System eine flexible und modulare Kaskadenregelung der Wärmepumpen ermöglicht, um den Leistungsabruf stufenweise an den aktuellen Bedarf anzupassen. Insbesondere wird berücksichtigt, wie detailliert und nachvollziehbar das Konzept zur schrittweisen Erweiterung bis zur maximal beschriebenen Gesamtleistung dargestellt ist. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, ob zusätzliche Wärmepumpen ohne umfangreiche Anpassungen an der Regelungstechnik oder den hydraulischen Einbindungen integriert werden können. Lösungen, die eine einfache und klare Erweiterungslogik sowie minimierte Ausfallzeiten und Inbetriebnahme Aufwände für zukünftige Anlagenanbindungen gewährleisten, werden höher bewertet. Angebote, die ein durchgängiges, nachvollziehbares Konzept für den sukzessiven Leistungsabruf und das problemlose Einbinden zusätzlicher Einheiten aufzeigen, erhalten eine höhere Punktzahl. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine herausragende Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten. g) Aufstellplanung Bewertet wird die Qualität, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der vom Bieter vorzulegenden Aufstellplanung für die angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen. Maßgeblich ist hierbei, inwieweit die geplante Positionierung der Anlagen in Einklang mit den projektspezifischen Anforderungen (z. B. Bauraum, Zugänglichkeit, Sicherheitsabstände) steht und eine störungsfreie Integration in das Gesamtenergiekonzept gewährleistet. Die Planung sollte sowohl alle erforderlichen Schutzzonen, Transport- und Wartungswege berücksichtigen. Angebote, die eine überzeugende, klar nachvollziehbare sowie flexibel an mögliche spätere Anpassungen anpassbare Aufstellplanung vorlegen – ide-alerweise ergänzt um Visualisierungen, Schnittdarstellungen oder Montageskizzen – erzielen eine höhere Punktzahl. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Planung weist eine herausragende Qualität auf. ­- 4 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf. ­-­ 3 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf. ­- 2 Punkte: Die Planung weist eine zufriedenstellende Qualität auf. ­- 1 Punkt: Die Planung weist keine ausreichende Qualität auf. Angebote, bei denen eine Aufstellung der Wärmepumpen in der zur Verfügung gestellten Fläche (siehe Plan gemäß Anlage zur Leistungsbeschreibung) nicht möglich ist, werden ausgeschlossen.

Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preisangebot (1) Investitions- und Anlagekosten "Die Investitions- und Anlagenkosten der Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten als maßgebliches Zuschlagskriterium. Grundlage für die Bewertung sind die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Leistungsanforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung." Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 50 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 250 Punkte. (2) Wartungskosten "Die im Zeitraum von 5 Jahren gemäß den Herstellervorgaben regelmäßig anfallenden Wartungskosten für die Luft-Wasser-Wärmepumpen werden als wesentliches Zuschlagskriterium bewertet. Als Grundlage für diese Bewertung dienen die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung." Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des angebotenen Jahrespreises für die Wartungsleistungen multipliziert mit 5 ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 25 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 125 Punkte.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av245288-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft AN hat gemäß folgenden Bestimmungen Anspruch auf Voraus- und Abschlagszahlungen sowie die Schlusszahlung für den jeweiligen Einzelauftrag: - Der Auftragnehmer hat nach Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 30% der Auftragssumme, die Ansprüche des AG auf Rückzahlungsansprüche vollumfänglich sichert, Anspruch auf eine Vorauszahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme des jeweiligen Einzelauftrags. Die Kosten der Bürgschaft hat der AN zu tragen. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist nach vertragsgerechter Lieferung und Montage der Wärmepumpen, die Gegenstand des jeweiligen Einzelauftrags sind, zurückzugeben. Im Übrigen gilt § 16 Abs. 2 VOB/B. - Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme nach Fertigstellung der Produktion und Werksabnahme der Wärmepumpen, die Gegenstand des jeweiligen Einzelauftrags sind. - Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme nach vertragsgerechter Lieferung und Montage der Wärmepumpen, die Gegenstand des jeweiligen Einzelauftrags sind. - Der AN hat einen Anspruch auf die Schlusszahlung nach abnahmereifer Fertigstellung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen des jeweiligen Einzelauftrags.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 51 SektVO verwiesen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBedingungen gemäß Eignungskriterien
Finanzielle VereinbarungKeine Bestimmungen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBrainergy Park Energie GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Am Brainergy Park 1  
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 438-2663
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 0002
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32593928-9221-44c3-a3e7-454fec16c36c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/01/2025 19:57:30 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 42343-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 14/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/01/2025

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