Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen

31170-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen
OJ S 11/2025 16/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Altena (Westf.)
E-Mailpost@altena.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen
BeschreibungDie Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instand gesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen der Verkehrsanlagen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Kennung des Verfahrens23902476-3a61-49dd-9164-3bdc3de1c11f
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Märkischer Kreis (DEA58)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Konkurs§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitig
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Verkehrsanlagenplanung
Beschreibung: 1 Veranlassung Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. 2 Plangebiet Die Stadt Altena ist eine Kleinstadt im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfahlen. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von 44,42 km². Die Stadt ist in sieben Ortsteile untergliedert • Ortsteil Dahle • Ortsteil Evingsen • Ortsteil Rahmede • Ortsteil Breitenhagen • Ortsteil Innenstadt • Ortsteil Knerling • Ortsteil Tiergarten Durch das Hochwasser im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. In nachfolgender Tabelle sind die Schadensarten im Gemeindegebiet übersichtlich dargestellt. Im Wiederaufbauplan sind die Einzelschäden in insgesamt 182 Maßnahmen zusammengefasst. Darstellung der Schadenarten im gesamten Plangebiet Schadensarten und Anzahlen: Gewässer Bäche, Böschung, Geröll, Rohrdurchlass: 178 Flurschäden Flächen, Hänge, Wege, Freiflächen: 32 Straße Straße, Fußweg, Bordsteine, Geländer: 71 Ingenieurbauwerke Brücken, Überbauten: 39 Stützmauern aus Beton, Bruchstein, Ziegel: 58 Geschiebefang: 44 3 Verkehrsanlagen Die Verkehrsanlagen umfassen grundsätzlich sämtliche Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und die nachfolgend darge-stellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 €, Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 €, Anzahl: 2 Höchstens werden 15 Einzelaufträge vergeben. 4 Aufgabenstellung/Honorarkalkulation Es ist beabsichtigt im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung Planer zu binden, die auf Abruf Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die HOAI-Leistungsbilder Verkehrsanlagen ausführen. Besondere Leistungen sind grundsätzlich möglich, wobei die Auflistung der HOAI nicht abschließend ist. Zu den Besonderen Leistungen zählen insbesondere die baubegleitenden Leistungen, wie örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung. In der konkreten Aufgabe/Maßnahme/Teilmaßnahme können auch nur Teile einer Leistungsphase, u.U. auch nur Besondere Leistungen erforderlich werden. Die Honorarkalkulation der Grundleistungen erfolgt dann nach den Grundsätzen der HOAI unter Beachtung von Abminderungs- oder/und Zuschlagsfaktoren und die verbindliche Angabe von Stundensätzen für anfallende besondere Leistungen. Bei der Bearbeitung ist zu beachten, dass für Baukleinstleistungen bereits ein Bauunternehmer in einer Rahmenvereinbarung gebunden ist. Sofern die Leistungen in dieser Leistungsbeschreibung vorhanden sind, ist die Ausführung in diesem Rahmen voranzutreiben. Damit ist keine vollständige Leistungsphase 6 in der Objektplanung erforderlich. 5 Rahmenvereinbarung Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen. Im Rahmen der Beschaffung werden jeweils mehrere Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen gebunden werden. Innerhalb jeder Rahmenvereinbarung mit dem jeweiligen Vertragspartner sind die Bedingungen für die Vergabe der jeweiligen Einzelmaßnahme (Einzelabruf) vorab festgelegt. Bei der Verteilung wird nach dem so genannten „Kaskadenprinzip“ vorgegangen. Es erfolgt ausdrücklich kein weiterer Wettbewerb auf vor der Vergabe eines Einzelabrufes. Bei der Einzelauftragsvergabe im Kaskadenprinzip wird der Auftraggeber also innerhalb der Rahmenvereinbarung bei einem zu vergebenden Einzelabruf immer zunächst den Bestbieter kontaktieren, und diesen zur Leistungserbringung auffordern. Für den Fall, dass der Bestbieter wegen eines oder mehrerer bereits vergebenen Einzelabrufes keine Kapazitäten vorhält und deshalb den Einzelabruf begründet ablehnt, trägt der Auftraggeber dem zweitplatzierten Bieter die Erfüllung des Einzelauftrages an. Sollte dieser wegen bereits vergebener Einzelaufträge keine Kapazitäten vorhalten, wird der Auftraggeber in gleicher Weise an den drittplatzierten Bieter herantreten, usw.
Interne Kennung: HWSB_AL_RV_V003-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres durch den AG gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge der Projekte. Höchstens werden 20 Einzelaufträge vergeben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAllgemeine Anforderungen an die Eignung (Mindestanforderungen)
BeschreibungFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrag noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bewerber, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungNachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (Mindestanforderung)
BeschreibungDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungBerufshaftpflichtversicherung (Mindestvoraussetzung)
BeschreibungJeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherun-gen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungJährlicher Gesamtumsatz (Gewichtungsfakrot 15) (Mindestanforderung)
BeschreibungJährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens jeweils 50.000 EUR (netto) Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, netto – Los 2 Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)15

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAnzahl technischer Fachkräfte (Gewichtungsfaktor 15) (Mindestanforderung)
BeschreibungAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfä-higkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von fünf techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von 6 techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die An-zahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punkt-werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)15

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungGeeignete Referenzen (Gewichtungsfaktor 70) (Mindestanforderung)
BeschreibungKriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. drei Referenzen bei der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis ein-schließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanla-gen“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Muster-formular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforde-rungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Be-werber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht, also abgeschlossen wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Los 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen, Referenzen im Bereich „Grundleistungen Verkehrsanlagen“ (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Kriterium werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Es gilt der Gewichtungsfak-tor 70. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 210 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenzen, bei denen wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Verkehrsanlagen, gemäß Anla-ge 13 HOAI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 70) nachzuweisen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachge-wiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)70

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
BeschreibungErforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.13 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Hinsichtlich der Konkretisierung des Zuschlagskriteriums wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ideenskizzen Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15)
Beschreibung: Hinsichtlich der Konkretisierung des Zuschlagskriteriums wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15)
Beschreibung: Hinsichtlich der Konkretisierung des Zuschlagskriteriums wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Hinsichtlich der Konkretisierung des Zuschlagskriteriums wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E21966977
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E21966977
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen erfolgt gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22  
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
E-Mail: post@altena.de
Telefon: 0 23 52 20 92-0
Internetadresse: https://www.altena.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 00492514111604
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7523434-f596-4668-b08d-46ebaf16eb4c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2025 15:57:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 31170-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 11/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/01/2025

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Hiddenhausen
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Hövelhof
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Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
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Jülich
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