1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Lieferung von Kfz-Plaketten und Siegelmarken für die Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen
    
    
     Beschreibung: Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 4152600f-aa35-4a3e-b9ce-877f0e14b896
    
    
     Interne Kennung: B-2024-0037
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 22453000 Kraftfahrzeugsteuerplaketten, 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Essen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Bochum
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Dortmund
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Gelsenkirchen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Hagen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YTRB3Z2RC Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
      
      
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Stadt Bochum
    
    
     Beschreibung: Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.
    
    
     Interne Kennung: 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 22453000 Kraftfahrzeugsteuerplaketten, 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Essen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Bochum
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Dortmund
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Gelsenkirchen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Hagen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/04/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen.
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Sonstiges
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
       Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Stadt Dortmund
    
    
     Beschreibung: Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.
    
    
     Interne Kennung: 2
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 22453000 Kraftfahrzeugsteuerplaketten, 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Essen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Bochum
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Dortmund
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Gelsenkirchen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Hagen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/04/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen.
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Sonstiges
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
       Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Stadt Essen
    
    
     Beschreibung: Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.
    
    
     Interne Kennung: 3
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 22453000 Kraftfahrzeugsteuerplaketten, 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Essen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Bochum
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Dortmund
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Gelsenkirchen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Hagen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/04/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen.
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Sonstiges
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
       Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0004
    
    
     Titel: Stadt Gelsenkirchen
    
    
     Beschreibung: Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.
    
    
     Interne Kennung: 4
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 22453000 Kraftfahrzeugsteuerplaketten, 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Essen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Bochum
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Dortmund
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Gelsenkirchen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Hagen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/04/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen.
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Sonstiges
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
       Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0005
    
    
     Titel: Stadt Hagen
    
    
     Beschreibung: Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.
    
    
     Interne Kennung: 5
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 22453000 Kraftfahrzeugsteuerplaketten, 22458000 Spezial-Druckerzeugnisse
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Essen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Bochum
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Dortmund
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Gelsenkirchen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Hagen
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/04/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen.
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Sonstiges
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Beschreibung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 13/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
       Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
    
    
     Registrierungsnummer: 05113-31001-15
    
    
     Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1  
    
    
     Stadt: Essen
    
    
     Postleitzahl: 45127
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Zentrales Beschaffungsmanagement
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Fax: [gelöscht]0
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
    
    
     Registrierungsnummer: 005315-03002-81
    
    
     Postanschrift: Zeughausstr. 2-10  
    
    
     Stadt: Köln
    
    
     Postleitzahl: 50667
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Fax: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bf5ba446-7a86-4005-91fb-3b4e55e19969 - 01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2025 09:12:05 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 27120-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 15/01/2025