1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Digitale Transformation
Beschreibung: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Dienst- und Werkleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung und Transformation der Polizei Baden-Württemberg im Bereich Design und Betrieb von Geschäftslösungen, Softwareentwicklung und Integration sowie analoge Leistungen für die Polizei der IGVP-Kooperationsländer, welche aus der Rahmenvereinbarung abrufberechtigt sein sollen.
Kennung des Verfahrens: bc63007c-9e06-4410-8e10-f09e73318c5c
Interne Kennung: 2023-11V-69-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsort kann am Dienstsitz des Auftraggebers (bzw. der weiteren abrufberechtigten Länder) sein oder aber beim Auftragnehmer. Einzelregelungen hierzu werden im für jeden Einzelabruf vereinbarten Einzelvertrag festgelegt.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 168 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY5T9
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Digitale Transformation
Beschreibung: Mit einer infrastrukturellen Neuaufstellung geht das Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei Baden-Württemberg (PTLS Pol) derzeit einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Neugestaltung der polizeilichen Informations- und Kommunikationstechnik. Diese Neuaufstellung wird es dem PTLS Pol einerseits ermöglichen, Fachanwendungen zukünftig sicherer betreiben und bereitstellen zu können. Andererseits eröffnen sich durch sie bedeutsame Potenziale der Anwendungsentwicklung. Die konsequente Nutzung dieser Potenziale wird dazu führen, dass neue IT-Services für die Polizei schneller und mit einer höheren Servicequalität entwickelt, bereitgestellt und gesteuert werden. Der derzeit stattfindende Wandel markiert somit den Auftakt zur digitalen Transformation des PTLS Pol und der Polizei in Baden-Württemberg. Diese digitale Transformation der Polizei wird einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit in Baden-Württemberg leisten und Impulse geben für das Bundesprogramm P20, dem Programm für die Harmonisierung und Modernisierung der polizeilichen IT-Architektur in Bund und Ländern. Diese digitale Transformation wird dafür sorgen, dass Baden-Württemberg die Ziele der Saarbrücker Agenda umsetzen kann. Die digitale Transformation ist kein Automatismus, sondern bedarf einer Reihe weitreichender Veränderungen. Zu den wesentlichsten dieser Veränderungen gehören, erstens, die Stabilisierung der Fachanwendungen, die nicht kurzfristig auf eine neue Infrastruktur migriert werden können. Zweitens, die iterative strukturelle Verbesserung der bestehenden Fachanwendungen aus technischer Sicht sowie die strategische Weiterentwicklung des Anwendungsportfolios mit dem Ziel einer höheren IT-Abdeckung der Polizeifachlichkeit. Und drittens, Veränderungen aus dem Programm P20, dessen Auswirkungen bereits 2026 mit der Migration des Vorgangsbearbeitungssystems ComVor zu IGVP für fast alle Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg und deren Partnerländer im täglichen Arbeitsalltag erfahrbar werden. Weiterhin ist es wichtig, insbesondere bei einer längerfristigen Betrachtung, dass die Polizei BW in dieser neuen strukturellen Aufstellung adaptierbare Schnittstellen bildet, an die sich die Partner und Dienstleister andocken können, ohne eine Abhängigkeit des Kunden Polizei zu erzeugen. All diese Veränderungen haben gemeinsam, dass sie nicht allein technische Lösungen darstellen, sondern organisatorische Auswirkungen auf die Polizei Baden-Württemberg stets berücksichtigt werden müssen. Der vorliegende Rahmenvertrag verfolgt das Ziel, der Polizei Baden-Württemberg Unterstützung bei diesen technischen wie organisatorischen Aufgaben zu bieten. Aus dieser Rahmenvereinbarung ist die Polizei der IGVP-Kooperationsländer ebenso abrufberechtigt. Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bezogen auf den Vertragszeitraum von zwei Jahren bis zu einer Höchstmenge von 84 Millionen Euro abgerufen werden. Für jedes weitere optionale Verlängerungsjahr können Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 42 Millionen Euro bezogen werden. Die geschätzte voraussichtliche Abnahmemenge beträgt bezogen auf den Vertragszeitraum von zwei Jahren 63,4 Millionen Euro (120 VZ). Für jedes weitere optionale Verlängerungsjahr beträgt die geschätzte voraussichtliche Abnahmemenge 31,7 Millionen Euro (120 VZ). Bei den Angaben in Klammern handelt es sich um die voraussichtlich benötigten Vollzeitstellen VZ (Personenangaben). Die voraussichtliche Abnahmemenge ergibt sich aus den benötigten Vollzeitstellen mal einem angenommenen geschätzten durchschnittlichen Tagessatz von 1.200,- EUR mal 220 Personentagen pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge ergibt sich aus der voraussichtlichen Abnahmemenge plus einem Puffer. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um erwartete Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in Textform mit, wenn 80 % der Höchstabnahmemenge erreicht sind. Eine Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel steht bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung noch aus und die Erteilung der Einzelaufträge setzt die vorherige Freigabe der dafür erforderlichen Haushaltsmittel voraus. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Aus der Rahmenvereinbarung besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. Insbesondere besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Abnahme von Leistungen soweit seitens des Auftraggebers anderweitige vertragliche Verpflichtungen bestehen, Leistungen ähnlicher Art aus bereits bestehenden oder anderweitigen Verträgen abzurufen. Seitens des Auftraggebers kann aufgrund des für die Rahmenvereinbarung sehr offen gehaltenen Leistungsspektrums nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Überschneidungen zu bestehenden/anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen kommen kann. Die Entscheidungshoheit in diesem Fall, aus welchem Vertrag Leistungen abgerufen werden, obliegt allein dem Auftraggeber.
Interne Kennung: 2023-11V-69-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsort kann am Dienstsitz des Auftraggebers (bzw. der weiteren abrufberechtigten Länder) sein oder aber beim Auftragnehmer. Einzelregelungen hierzu werden im für jeden Einzelabruf vereinbarten Einzelvertrag festgelegt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung wird mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Vertrags- und Leistungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automastisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums kündigt. Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung kann daher vier Jahre betragen. Der Vertrag endet somit spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstabnahmemenge nicht überschritten wird. Die Höchstabnahmemenge beträgt, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren, 168 Millionen Euro. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Die Rahmenvereinbarung endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungspunkte
Beschreibung: Die Gesamtpunkte sind das Produkt aus Bewertungspunkten und dem Multiplikator je qualitativem Zuschlagskriterium. Bei jedem qualitativen Zuschlagskriterium werden Bewertungspunkte von 0 bis 4 vergeben, wobei 4 Bewertungspunkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Die beschriebenen Maßgaben innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien sind "Zielvorstellungen des Auftraggebers" im Sinne der folgenden Bewertungsformel: Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt im Vergleich der verschiedenen wertbaren Angebote untereinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung). Dabei werden ganze, halbe und viertel Punkte vergeben. Sie erfolgt wie folgt: 4 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/Bietergemeinschaft (BG) zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber (AG) im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine sehr gute Leistung erwarten. 3 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zu-schlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine gute Leistung erwarten. 2 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine befriedigende Leistung erwarten. 1 Bewertungspunkt: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zu-schlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine ausreichende Leistung erwarten. 0 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine mangelhafte oder gar ungenügende Leistung erwarten. Der AG erwartet vom Bieter/BG im Rahmen der Abgabe des Angebots strukturierte und nachvollziehbare Konzepte, die umfänglich darstellen, wie der Bieter/BG die qualitativen Zuschlagskriterien erfüllen wird. Der AG wird die Erreichung seiner entsprechenden Zielvorstellungen durch den Bieter/BG auf der Grundlage der einzureichenden Unterlagen gemäß der angegebenen Bewertungsformel bewerten. Die erzielbare Punktzahl hängt auch davon ab, wie ausführlich, präzise und detailgenau die Angaben des Bieters/BG ausfallen. Qualität der Leistung Für den AG ist eine zweckmäßige, bedarfsorientierte Leistung wichtig, die mit den vorhandenen Strukturen kompatibel ist. Gewünscht ist eine flexible und effektive Zusammenarbeit. Entscheidend ist damit, dass der Bieter/BG im Auftragsfall sich zeitnah an den tatsächlichen Bedarf des AG anzupassen vermag. Dafür ist eine fortwährende Abrufbarkeit des Bieters/BG und im Einzelfall schnelle Reaktionsfähigkeit erforderlich. Der Bieter/BG muss in der Lage sein, bei zunehmendem Bedarf Arbeitsspitzen zu bewältigen. Gleichzeitig muss er/sie aber auch geringer Arbeitsauslastung begegnen können. Ebenso wichtig ist, inwieweit der Bieter/BG seine Leistung an die vorhandene Struktur des AG anpassen kann. Gewünscht ist eine hierauf abgestimmte Leistung, die möglichst keine langen Onboarding-Prozesse benötigt. Hinzu kommt, dass der AG eine widerstandsfähige Leistung erwartet, die insbesondere Angriffen Dritter Stand halten kann. Vor diesem Hintergrund wird ausschließlich auf Grundlage des eingereichten Konzepts "Qualität der Leistung" die Zweckmäßigkeit der Leistung des Bieters/BG im Auftragsfall bewertet. Der Umfang je Konzept ist auf fünf Seiten DIN A4 begrenzt, wobei eigene Microsoft Word Dokumente zu verwenden sind (Schriftart Arial; Schriftgröße 11, Zeilenabstand Standard, Seitenränder oben, unten, links und rechts 2,5 cm). Bei max. 4 erzielbaren Bewertungspunkten u. einem Multiplikator von 6,25 können hier max. 25 Gesamtpunkte erzielt werden. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams Für den AG ist von Bedeutung, dass die vom Bieter/BG im Auftragsfall eingesetzten Personen über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügen, dass sie den in der Leistungsbeschreibung geschilderten vielfältigen Anforderungen adäquat begegnen können. Die Qualifikation und Erfahrung des Projektteams soll insb. gewährleisten, dass ein tiefes Verständnis des vorhandenen Anwendungsportfolios aufgebaut wird und die Weiterentwicklung dieses Portfolios parallel zum Wirkbetrieb erfolgen kann. Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams, insb. bestehend aus folgenden 5 Teammitgliedern in entsprechender Rolle: - Projektleiter/in - Betriebsleiter/in - Plattform Cloud Architekt/in - Leiter/in Informationssicherheit - Leiter/in DevOps Für jede dieser Rollen muss jeweils eine Person als Teammitglied angeboten werden. Ein Bieter darf weder für mehrere Rollen dieselbe Person anbieten noch darf er für eine Rolle mehr als eine Person anbieten. Anhand mindestens eines vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts je Teammitglied wird bewertet, inwieweit die persönliche Erfahrung jedes einzelnen Teammitglieds Gewähr dafür bietet, dass dieses Teammitglied über eine im Vergleich mit den anderen Bietern/BG bestmögliche Erfahrung für die Umsetzung eines Digitalisierungs- und Transformationsvorhabens mit vergleichbaren Anforderungen verfügt. Achtung: Aus Platzgründen wird die Beschreibung des Kriteriums Qualität - Leistungspunkte im Kriterium Preis - Preispunkte fortgesetzt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preispunkte
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter/BG im Preisblatt (Anlage 9) angebotenen Netto-Gesamttagessatzhöhe nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamttagessatzhöhe erhält 30 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamttagessatzhöhe, die beim (mind.) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamttagessatzhöhe liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamttagessatzhöhe, die zw. dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamttagessatzhöhe liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: y = y1 + ((y2 - y1) / (x2 - x1)) mal (x - x1) y= Preispunkte (=P) y2= 0% x1= Günstigstes Angebot y1= Maximale Prozentzahl x= Angebotspreis x2= 2*Günstigstes Angebot Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P). Achtung: Aus Platzgründen wird ab hier die Beschreibung des Kriteriums Qualität - Leistungspunkte fortgesetzt. Es werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt. Mind. eine Referenz muss für jedes Teammitglied vorgelegt werden, bei der der AG aus dem öff. Sektor stammt und im Bereich Sicherheit und/oder Verteidigung tätig ist. Hierunter fallen solche Teile des öff. Sektors, die nach dem gesetzlichen Auftrag für die öff. Sicherheit oder Verteidigung zuständig sind. Darüber hinaus gilt für die einzelnen Teammitglieder Folgendes: Der/die Projektleiter muss im Bereich IT-Projektmanagement über eine Berufserfahrung von mind. 15 Jahren verfügen. Der/die Betriebsleiter muss im Bereich Service Delivery Management über eine Berufserfahrung von mind. 20 Jahren verfügen. Der/die Plattform Cloud Architekt muss im Bereich Plattform- und Systemarchitektur über eine Berufserfahrung von mind. 10 Jahren verfügen. Der/die Leiter Informationssicherheit muss im Bereich Cloud Security bei Behörden, Banken oder Versicherungen über eine Berufserfahrung von mind. 9 Jahren verfügen. Der Leiter/in DevOps muss über Berufserfahrung im Bereich "DevOps Konzepte und Beratung" verfügen. Der Leiter/in DevOps muss eine Referenz vorlegen, bei der ihm/ihr die Verantwortung über mind. 100 Mitarbeitende im Rahmen des Projekts oblag. Diese Referenz muss nicht zwingend aus den vergangenen fünf Jahren, sondern kann auch aus einer davorliegenden Auftragsausführung stammen. Falls diese Referenz inhaltlich bereits von der zuvor genannten Referenz (AG aus dem öff. Sektor, Bereich Sicherheit und/oder Verteidigung) erfasst ist, weil dem Leiter/in DevOps dort die Verantwortung über mind. 100 Mitarbeitende oblag, genügt die Vorlage dieser von jedem Teammitglied zu erbringenden Referenz. Darüber hinaus muss der Transformation Leiter/in mind. 20 Projekte im Bereich DevOps mit vergleichbaren Anforderungen vorweisen können, an denen dieser/diese mitwirkte, und diese jeweils mit Projektbez., Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers und einer kurzen Beschreibung der eigenen Tätigkeit und des Projekts (einschließl. des Proj.-zeitraums) erläutern. Zur Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des Projektteams ist ausschließlich das Formblatt "Qualifikation und Erfahrung des Projektteams" zu verwenden (Schriftart Arial; Schriftgröße 11, Zeilenabstand Standard). Je Teammitglied sind 0 bis 4 Bewertungspunkte nach der oben genannten Bewertungsformel zu erreichen. Die erzielten Bewertungspunkte aller Teammitglieder werden addiert, sodass insg. 20 Bewertungspunkte erreicht werden können. Bei einem Multiplikator von 1 können hier max. 20 Gesamtpunkte erzielt werden. Organisation des Projektteams Für den AG ist eine gesicherte, kontinuierliche Verfügbarkeit des Projektteams und die effektive Steuerung von internen und externen Entscheidungsprozessen wichtig. Entscheidend ist dabei auch, dass die Organisation des Projektteams eine schnittstellenarme, möglichst ohne Wissensverlust einhergehende interne Kommunikation bietet. Gleichzeitig soll eine reibungslose externe Kommunikation des Bieters/BG gegenüber dem AG und sonstigen Dritten, insb. anderen Dienstleistern des AG im Rahmen der Digitalen Transformation, gewährleistet werden. Mit Blick auf die interne und externe Kommunikation ist in diesem Zusammenhang die Erstellung eines Organigramms gewünscht. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Konzepts des Bieters/BG zur Organisation seines/ihres Projektteams. Dabei ist das Formblatt "Organisation des Projektteams" zu verwenden. Das Konzept ist vom Bieter/BG in einem eigenen Microsoft Word Dokument zu verfassen, wobei folgende Formatierungsanf. zu erfüllen sind: Der Umfang je Konzept ist auf fünf Seiten DIN A4 begrenzt (Schriftart Arial; Schriftgröße 11, Zeilenabstand Standard, Seitenränder oben, unten, links und rechts 2,5 cm). Bei max. 4 erzielbaren Bewertungspunkten u. einem Multiplikator von 2,5 können hier max. 10 Gesamtpunkte erzielt werden. Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe Für den AG ist des Weiteren eine verlässliche Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe seitens des Bieters/BG von Bedeutung. Wichtig sind daher Aspekte der Erreichbarkeit und der Wege vom Kundendienst zum AG bzw. der Zeit, die der Kundendienst und die technische Hilfe benötigt, um sich etwaiger Anliegen des AG anzunehmen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Konzepts des Bieters/BG zur Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe. Dabei ist das Formblatt "Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe" zu verwenden. Das Konzept ist vom Bieter/BG in einem eigenen Microsoft Word Dokument zu verfassen, wobei folg. Formatierungsanf. zu erfüllen sind:Der Umfang je Konzept ist auf fünf Seiten DIN A4 begrenzt (Schriftart Arial; Schriftgröße 11, Zeilenabstand Standard, Seitenränder oben,unten,links,rechts 2,5 cm). Bei max. 4 erzielb. Bewertungspunkten u. einem Multiplikator von 3,75 können hier max. 15 Gesamtpunkte erzielt werden. Zusammen können insgesamt max. 70 Gesamtpunkte erzielt werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Capgemini Deutschland GmbH
Offizielle Bezeichnung: Capgemini Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2023-11V-69-2
Titel: Rahmenvereinbarung digitale Transformation
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 30/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71123-020
Fax: +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Capgemini Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 146018773
Postanschrift: Potsdamer Platz 5
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 88703-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0cba889d-971e-4e72-97da-0037e690149c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2025 10:09:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 28149-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2025