1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VgV Verkehrsanlagen - Sanierung Ortsdurchfahrt Neuhausen auf den Fildern
Beschreibung: Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: ein Planer für Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung Das Leistungsbild Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 08.08.2024 statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Kennung des Verfahrens: ee3bd919-a4bd-48b3-b434-7439cd40e52b
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuhausen auf den Fildern
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter 8.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung
Beschreibung: Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nord-Süd Richtung. Die Verkehrssituation der L 1202 soll durch gezielte Umgestaltung des Straßenraums verbessert werden. In diesem Zuge sind auch Sanierungsarbeiten der Kanalisation und des Trinkwassernetzes geplant. Der Baubeginn ist für ca. Mitte 2025 vorgesehen, voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Ein Großteil der Straßendecke im zu sanierenden Straßenabschnitt der Kirchstraße ist in schlechtem Zustand. Ggf. sind in der Adenauerstraße ergänzende Maßnahmen an der Straßendecke durch die Gemeinde geplant. Diese sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Eine Zustandsbewertung der Kanalisation ist noch ausstehend. Trinkwasser- und Gasleitungen sind im Altzustand. Grundlage für die Planung ist eine Verkehrsuntersuchung der Kirchstraße durch die Bernard Gruppe im Oktober 2023. Die Verkehrsbelastung der L 1202 wird mit ca. 9.600 Kfz/24h angegeben (SVZ BW 2019). Die Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt, im Bereich zwischen Enten- und Karlstraße auf 30km/h. Durch die Steigung der Kirchstraße in nördlicher Richtung kommt es zu einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Kfz und Radverkehr bergaufwärts. Eine mögliche Ausweitung des Tempo 30 Bereichs ist zu prüfen. Die Ortsdurchfahrt wird durch den Busverkehr genutzt. Auch Schwertransporte werden bei Bedarf zugelassen, auch wenn die Straße keine offiziell ausgewiesene Schwerlaststrecke darstellt. Es ist mit dem RP Stuttgart zu klären ob die Anforderungen an lichte Höhe (5,5m) und Belastung (218t) eingehalten werden müssen/können, da hier Konflikte u.a. mit den bestehenden unterirdischen Leitungen entstehen. Für den Busverkehr befinden sich 3 Haltestellen im Untersuchungsgebiet, die teilweise nicht barrierefrei sind und umgestaltet werden sollen. Die Kirchstraße und ihre Querungsmöglichkeiten sind Bestandteil der Schulwege in Neuhausen auf den Fildern. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme ist eine Verbreiterung der Gehwege, die derzeit 1,5m oder schmaler sind, auf 2m angestrebt. Die beiden bestehenden Ampelanlagen im südlichen Straßenabschnitt sollen beibehalten werden. Im Bereich der Busbucht ist die Schaffung einer regelkonformen Insel zur Querung der Kirchstraße erforderlich, da die bestehende Mittelinsel zu schmal ist. Die RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) ist anzuwenden. Da der vorhandenen Straßenquerschnitt mit durchschnittlich 10m zu schmal ist für die Summe aller Nutzungsansprüche – Kfz/ÖPNV, ruhender Kfz-Verkehr, Fußverkehr, Radverkehr - wurden Varianten mit Fokus auf bestimmte Nutzergruppen untersucht. Dabei wird die Variante mit Fokus auf Fußverkehr und Parken als die praktikabelste mit Möglichkeit zur Berücksichtigung aller Ansprüche bewertet. Als Maßnahmen werden dabei angestrebt: • eine durchgängige Fahrbahnbreite von 6,5m • die Verbreiterung der Gehwege (>= 2m mindestens einseitig) • Integration der bestehenden Querungsmöglichkeiten • die Markierung von Stellplätzen auf der Fahrbahn, ggf Pflanzung von Bäumen an ausgewählten Stellen • Umbau der Bushaltestelle Friedrich-Schiller-Schule (Umwandlung östliche Busbucht in Halt auf der Fahrbahn, barrierefreier Umbau südlicher Haltepunkt, Schaffung einer richtlinienkonformen Mittelinsel zur Querung) • sowie Verbesserungen für den Radverkehr durch ggf. Erweiterung der Tempo 30 Bereiche. Die Länge des zu sanierenden Straßenabschnitts beträgt ca. 1.500m (Verkehrsanlage, Kanalisation, Trinkwasserleitung) mit einem geplanten Straßenquerschnitt von 6,5 m zzgl Gehwege beidseitig (mind. einseitig >=.2m). In der späteren Ausführung kann sich diese Länge im Bereich der Kanalisation auch noch reduzieren. Eine Auswertung der durchgeführten Kanalinspektion wird aktuell erstellt. Auf dieser Grundlage kann im Rahmen der Planung der Umfang der Maßnahme bezogen auf die Kanalisation noch angepasst werden. Es sind Kanalquerschnitte von DN 250 bis DN 500 vorhanden bzw zu planen. Die Nettobaukosten für die Verkehrsanlagen werden auf ca. 3 Mio. € geschätzt, für die Kanalisation kann von ca. 1,5 Mio. € und für die Trinkwasserleitung von ca. 0,8. Mio. € ausgegangen werden. An der Finanzierung der Sanierung ist in Teilen das Land BW beteiligt (für die Fahrbahn). Hierfür ist durch die Planer eine getrennte Kostenstandsermittlung im Rahmen der Schlussrechnungs- bzw. AZ-Prüfung zu erstellen. Geplanter zeitlicher Ablauf: Planung, Genehmigung und Baubeschluss 2024, Ausschreibung Anfang 2025, Baubeginn ca. Mitte 2025 – voraussichtliche Bauzeit 2 Jahre (in Abschnitten). Für die Planung und Ausführung des Projekts wird nun mittels VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht: ein Planer für Verkehrsanlagen nach §§ 45-48 HOAI LPH 1-9, sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die LPH 1-3 beauftragt. Das Leistungsbild Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI LPH 1-9 sowie besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung ist Gegenstand eines separaten Verfahrens.
Interne Kennung: E66489324
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuhausen auf den Fildern
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Fester Wert (insgesamt): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Fester Wert (insgesamt): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektmanagement
Fester Wert (insgesamt): 35
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Fester Wert (insgesamt): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Verkehrsanlagen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Verkehrsanlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 06/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007030
Postanschrift: Schlossplatz 1
Stadt: Neuhausen
Postleitzahl: 73765
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Gemeinde Neuhausen auf den Fildern, Sven Müller, Ortsbauamt, und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt: Sabine Heinrichs
Telefon: 0711 76963937
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE146151202
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 07116933080
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9179270a-65f4-4789-89bb-51b1b9a1de77 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/01/2025 10:08:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 28623-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2025